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Anrechnungen von Leistungen für das Erweiterungsfach "Deutsch als Fremdsprache"

Für das Erweiterungsfach 'Deutsch als Fremdsprache' können Studien- und Prüfungsleistungen von Lehrveranstaltungen aus dem Lehramtsstudium angerechnet werden. Hierfür kann die AG 'Deutsch als Fremdsprache' eine fachliche Empfehlung geben. Die juristische Anerkennung erfolgt dann durch die Lehrkräfteakademie.