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Gefährdungsbeurteilungen

Erläuterungen zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung soll Gefährdungen für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen feststellen und bewerten, die mit den jeweiligen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Umgebungseinflüssen verbunden sind. Zu betrachtende Bereiche/Anlässe im Fachbereich 21 sind zum Beispiel Büroarbeitsplätze, schwangere/stillende Studierende und Mitarbeiterinnen und Exkursionen.
Zur Minimierung der Unfall- oder Gesundheitsgefährdungen sind die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen.
Alle Schutzmaßnahmen wie z.B. Unterweisungsthemen, erforderliche Prüfungen mit Prüffristen, Erste-Hilfe oder arbeitsmedizinische Vorsorge sollen in der Gefährdungsbeurteilung aufgeführt werden. Gefährdungsbeurteilungen müssen regelmäßig aktualisiert werden.

Durchführung mit Checklisten:

Jede Arbeitsgruppen- oder Bereichsleitung hat die Gefährdungsbeurteilung für seinen/ihren Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Unterstützung bei der Durchführung bieten der Sicherheitsreferent und die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Führen Sie anhand der Checklisten (Seite 1, 2 und 3) die Gefährdungsbeurteilung durch.

Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung soll mindestens alle drei Jahre oder bei Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsschritten und Arbeitsmitteln überprüft und möglicherweise angepasst werden.
Mit der Übersicht zu Gefährdungsfaktoren (Seite 2) erhalten Sie einen Überblick über die möglichen Gefährdungen in Ihrem Arbeitsbereich.
Zu allen Gefährdungsfaktoren, die Sie in der Übersicht angekreuzt haben, vermerken Sie auf der Seite 3 den Handlungsbedarf und die getroffenen Schutzmaßnahmen sowie durchführende Personen und Zeitpunkt. Nach durchgeführter Ermittlung der Gefährdungsfaktoren des Handlungsbedarfs und der notwendigen Schutzmaßnahmen, wird der Vorgang durch Unterschrift der beteiligten Personen (Vorgesetzte Person, Sicherheitsreferent, ggf. weitere Personen) auf Seite 1 dokumentiert.

Im folgenden finden Sie ein Muster für eine Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze (Seite 1, Seite 2 und Seite 3), welches Sie noch spezifisch auf Ihre Arbeitsgruppe anpassen sollten. Die Notwendigkeit weiterer Gefährdungsbeurteilungen muss geprüft werden.