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Dekanat

Das Dekanat des Fachbereichs 21 besteht aus dem Dekan, dem Prodekan und dem Studiendekan sowie den dazugehörigen Referenten und Sekretariaten. Die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Dekanats werden u.a. im Hessischen Hochschulgesetz, in der Grundordnung der Philipps-Universität Marburg und in der Fachbereichsordnung festgelegt. So leitet das Dekanat "den Fachbereich und ist für alle Aufgaben zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Fachbereichsrats gegeben ist. Das Dekanat bereitet die Beschlüsse des Fachbereichsrats vor und führt sie aus. Es  schließt Zielvereinbarungen mit dem Präsidium und entscheidet im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung und der Zusagen über die Ausstattung eines Fachgebiets über die Verwendung der  Personal- und Sachmittel. Das Dekanat ist für die Studien- und Prüfungsorganisationverantwortlich  und  gibt  den  Evaluierungsverfahren administrative Hilfestellung." (vgl. u.a. § 45 Abs. 1 HHG)

Über die Geschäftsverteilung und Vertretung entscheidet der Dekan.

  • Dementsprechend ist das Studiendekanat derzeitiger Ansprechpartner für sämtliche Fragen zu Studien- und Raumangelegenheiten. Dazu zählt auch die Überprüfung der Lehr- und Prüfungsverpflichtungen sowie Fragen zur Einführung von MARVIN (iCM).
  • Der Prodekan koordiniert das Lehramtsstudium am Fachbereich 21.
  • Für Fragen zum Personal, Haushalt sowie weitere Angelegenheiten des Fachbereichs kann das Dekanat kontaktiert werden.