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Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
Die Philipps-Universität Marburg nimmt zum Wintersemester 2023/24 mit folgenden Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der „Stiftung für Hochschulzulassung“ teil:
- Humanbiologie (B.Sc.)
- Psychologie (B.Sc.)
Ab dem 5. Juni haben Sie die Möglichkeit, sich bei hochschulstart.de zu bewerben. Es besteht die Möglichkeit, sich bereits vorab (ab 25. April) im DoSV-Bewerbungsportal zu registrieren!
Bitte beachten Sie: Bewerbungen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung müssen bei der Philipps-Universität Marburg online eingereicht werden (sog. dezentrales Verfahren). Bewerber/innen mit Sonderanträgen (Härtefall, Zweitstudium, bevorzugte Zulassung...) müssen weitere Unterlagen zur Begründung ihrer Anträge hochladen.
Von besonderer Bedeutung ist die Priorisierung Ihrer Anträge. Sie können diese bis zum Ende der Koordinierungsphase festlegen. Wird keine Reihenfolge aktiv gebildet, ergibt sich diese aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Einganges: Die zeitlich zuerst elektronisch eingegangene Bewerbung stellt die höchste Priorität dar.
So geht die Bewerbung
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Schritt 1: Registrieren bei hochschulstart.de
Bitte folgen Sie dem unten stehenden Link und registrieren Sie sich im Bewerbungsportal von „hochschulstart.de“. Nach erfolgreicher Registrierung finden Sie im Bewerbungsportal unter „Meine Daten“ Ihre Bewerber-ID und die sogenannte BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Bitte notieren Sie sich diese für Ihre Bewerbung im Portal MARVIN an der Philipps-Universität Marburg.
Weiterführende Links:
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Schritt 2: Bewerben
Mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung:
Registrieren Sie sich bitte im Portal „MARVIN“ der Philipps-Universität Marburg (für ein Wintersemester ab Anfang Juni und für ein Sommersemester ab Anfang Dezember). Geben Sie dort Ihre Bewerbung(en) ab, indem Sie auf „Bewerbungsantrag hinzufügen“ klicken. Dabei ist die Eingabe der Bewerber-ID und BAN aus hochschulstart.de notwendig.
Ihr Bewerbungsantrag wird ausschließlich online eingereicht, ein postalischer Versand ist nicht notwendig.
Bitte senden Sie keine Unterlagen an hochschulstart.de!Weiterführende Links:
Mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung:
Bitte informieren Sie sich auf der Website für internationale Bewerberinnen und Bewerber unter dem Punkt „Wer bewirbt sich wo?“. -
Schritt 3: Zulassungsangebote
Koordinierungsphase
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist findet bei uns in der Koordinierungsphase das Zulassungsverfahren statt. Innerhalb dieser Phase wird durch uns ermittelt, ob Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten können. Dazu erstellen wir für jeden Studiengang sogenannte Ranglisten, auf denen alle Bewerber*innen erfasst und anhand verschiedener Kriterien (z.B. der Abiturdurchschnittsnote oder der Abiturleistung in einem bestimmten Fach) in eine Reihenfolge gebracht werden. Diese Ranglisten werden an das DoSV übermittelt und dienen dann als Grundlage zur Verteilung der Zulassungsangebote. Da die Hochschulen ihre Ranglisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertigstellen und diese dementsprechend auch zu verschiedenen Terminen an das DoSV weiterleiten, erstreckt sich die Koordinierungsphase über mehrere Wochen und wird dabei mithilfe von vier Koordinierungsregeln gesteuert.
Koordiniertes Nachrücken
Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden die freigebliebenen DoSV-Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Die noch verbliebenen Plätze werden anhand der aus der Koordinierungsphase vorliegenden Ranglisten vergeben. Falls diese bereits ausgeschöpft sind (also keine Bewerber*innen mehr enthalten), werden die letzten verfügbaren Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die vorher nicht am Hauptverfahren teilgenommen haben. Dies geschieht dann per Los. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe dann für alle Bewerber*innen beendet. Während der gesamten Dauer des Verfahrens können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen im DoSV-Portal mitverfolgen und haben so spätestens am Ende der dritten Phase ein eindeutiges Ergebnis zu Ihren Bewerbungen vorliegen.
Das Losverfahren steht allen Bewerberinnen und Bewerbern offen, die bisher in der vorangegangenen Koordinierungsphase für keine ihrer Bewerbungen eine Zulassung im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens erhalten haben sowie Bewerberinnen und Bewerbern, die bisher noch gar nicht am Verfahren teil genommen haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht am übrigen Verfahren teilgenommen haben, müssen sich bitte, sofern noch nicht geschehen, zunächst über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de registrieren. Erst danach ist über das Portal ist eine Bewerbung auf freigeschaltete Studienangebote möglich.
Bereits am Verfahren teilnehmende aber bisher abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber bedenken bitte: Die Teilnahme am Losverfahren erfolgt nicht automatisch! Es ist eine erneute Bewerbung auf ein Studienangebot über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erforderlich.
Weiterführende Links:
- Erläuterungen der Status-Angaben bei „hochschulstart.de“
- Erläuterungen der Status-Angaben bei „MARVIN“
- Termine und Phasen des DoSV
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Schritt 4: Zulassung & Einschreibung
Wenn Sie ein Zulassungsangebot der Philipps-Universität Marburg annehmen, erhalten Sie einen schriftlichen Zulassungsbescheid mit allen wichtigen Informationen zur Einschreibung. Diese erfolgt über das bereits zur Bewerbung genutzte Portal MARVIN der Philipps-Universität Marburg, indem Sie in Ihrem MARVIN-Account auf „Immatrikulation beantragen“ klicken.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates haben, erhalten von der Philipps-Universität Marburg einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.