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Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Auswahl- oder Verteilungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung*
Am Verfahren teilnehmende Studiengänge
Folgende Studiengänge der Philipps-Universität nehmen am Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teil:
- im Sommer- und Wintersemester: Pharmazie, Zahnmedizin,
- nur Wintersemester: Humanmedizin
Regelungen für die Studienplatzvergabe ab dem Sommersemester 2022
Die drei Hauptquoten im zentralen Verfahren sind folgende:
- 30 % Abiturbestenquote
- 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
- 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin werden die Studienplätze an der Philipps-Universität Marburg ab Somersemester 2022 nach folgenden Kriterien in den einzelnen Quoten vergeben:
Humanmedizin/Zahnmedizin:
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ):
- TMS-Test (Test für medizinische Studiengänge): max. 80 Punkte
- Berufsausbildung: 5 Punkte
- Berufsrätigkeit: 5 Punkte
- Dienste: 5 Punkte
- Preise: 5 Punkte
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH):
- Abitur: max. 50 Punkte
- TMS-Test: max. 40 Punkte
- Berufsausbildung: max. 10 Punkte
Pharmazie:
Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ):
- Phast: max. 90 Punkte
- Berufsausbildung: max. 10 Punkte (nur ja/nein Entscheidung)
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH):
- Abitur: max. 50 Punkte
- Berufsausbildung: max. 10 Punkte (nur ja/nein Entscheidung)
- Phast: max 40 Punkte
Satzungen
Die Satzungen zu der "Zusätzlichen Eignungsquote" und dem "Auswahlverfahren der Hochschulen" sind in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität des Jahres 2021 veröffentlicht.
- Medizin unter 53/2021 und 54/2021
- Zahnmedizin unter 55/2021 und 56/2021
- Pharmazie unter 59/2021 und 60/2021
Berufsausbildungen
Eine Liste berücksichtigter Ausbildungen in AdH und ZEQ finden Sie in den Anlagen der jeweiligen Satzungen.
Weitere Informationen:
- An der Philipps-Universität Marburg stehen als Ansprechpartner die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) und das Studierendensekretariat unter 06421/282 2222 (über das Marburger Studientelefon) zur Verfügung.
- Weitergehende Informationen sowie den Zugang zum Online-Antrag (dort AntOn genannt) sind auf den Internet-Seiten unter http://www.hochschulstart.de/ zu finden.
- Verfahrenshinweise zur Registrierung und Bewerbung
* Gilt nur für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und Staatsbürger eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ohne Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates müssen sich über uni-assist bewerben. Die Studienplätze für diese Bewerbergruppe werden nur nach Note vergeben. Mehr Informationen erhalten Sie hierzu auf unserer Seite "Bewerben über uni-assist"