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Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Philipps-Universität Marburg nimmt mit ihren bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie am Vergabeverfahren über www.hochschulstart.de teil. Die Studienplatzvergabe erfolgt in drei Hauptquoten, deren Prozentsatz bundesweit festgelegt ist: 30 % Abiturbestenquote, 10 % Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ), 60 % Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Es gibt zudem die weiter unten beschriebene Vorabquote, zu der auch die "Studienplatzquote Medizin (Landarztquote + Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst)" gehört.

Wichtige Informationen bei hochschulstart.de

In den Informationen zu den Quoten von hochschulstart.de werden alle Quoten kurz erklärt. Auf der Seite "Downloads" bei hochschulstart.de können Sie sowohl die Ergebnisse vergangener Vergabeverfahren nachlesen als auch vorab zum jeweils kommenden Bewerbungsverfahren die aktualisierte Ausgabe des ePaper "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge" einsehen. Auf der gleichen Website werden zudem die jeweils für das kommende Bewerbungsverfahren relevanten Informationen aller teilnehmenden Universitäten bereitgestellt.

Tipp: Die Tools "Medi-Ranger" für Humanmedizin-Bewerber*innen und "Denti-Ranger" für Zahnmedizin-Bewerber*innen können Sie als Orientierungshilfe nutzen und eine erste grobe Einschätzung Ihrer Zulassungschancen in diesen Studiengängen für künftige Zulassungsverfahren vornehmen.

Abiturbestenquote

30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben. Dabei ist Ihre erreichte Gesamtpunktzahl in Ihrem Abiturzeugnis das Auswahlkriterium.

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Die Kriterien für die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) legt jede Universität selbst fest.

Vorabquote

Die Vorabquote bezieht sich auf z.B. sog. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte), ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben.

  • Sonderanträge

    Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durch­schnittsnote
    Sofern Sie nachweisen können, dass Sie unter regulären Bedingungen bessere Durch­schnittsnoten in Ihrer Hochschulzugangberechtigung erzielt hätten, kann es sich lohnen einen Antrag für einen Nachteilsausgleich aufgrund individueller besonderer Umstände (z.B. Zugehörigkeit zu einem Olympiakader, ein monatelanger Krankenhausaufenthalt u.a.) zu stellen. Sie müssen entsprechende offizielle Nachweise vorlegen.

    Härtefallantrag
    In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen werden bis zu zwei Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Eine außergewöhnliche Härte können besondere soziale oder familiäre Gründe sein (u.a. eine sich verschlimmernde Krankheit, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können). Für diesen Antrag müssen ebenfalls offizielle Nachweise vorgelegt werden.

    Zweitstudienbewerbung
    Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Für Sie gelten dann besondere Regeln, denn für ein Zweitstudium sind pro Studienangebot jeweils höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen: Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird:
    - Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte: Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ 4 Punkte, Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte, Note „befriedigend“ 2 Punkte, Note „ausreichend“ 1 Punkt, Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt.
    - Folgende Gründe erkennt Hochschulstart an: Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte, wissenschaftliche Gründe 7, 9 oder 11 Punkte, besondere berufliche Gründe 7 Punkte, sonstige berufliche Gründe 4 Punkte, sonstige Gründe 1 Punkt.
    - Die beiden Punktwerte werden addiert und Ihr Ergebnis in ein Ranglistenverfahren eingefügt.

    Bitte entnehmen Sie der Online-Broschüre "Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge" auf der Seite "Downloads" die ausführlichen Einzelheiten zu den möglichen Sonderanträgen, Härtefallregelungen und zur Zweitstudiumbewerbung.

  • Studienplatzquote Medizin (Landarztquote + Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst)

    An den hessischen Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg stehen für bis zu 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze für spätere Landärzt*innen sowie bis zu 1,3 Prozent für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Das Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) stellt auf der Seite "Mehr als ein Studienplatz - Der Hessische Weg" u.a. die rechtlichen Grundlagen zu den Bedingungen für diese Form des Medizinstudiums dar und bietet eine ausführliche Linkliste.

    Bewerbungen erfolgen für das jeweilige Wintersemester. Das Bewerbungsportal ist jährlich vom 1. bis 28. Februar geöffnet.
    Sie können sich auch parallel für die Studienplatzquote für Landärzt*innen und für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Hessen bewerben. Sobald Ihre Bewerbung vorliegt, prüft das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihre Daten mit Ihren eingereichten Bewerbungsunterlagen übereinstimmen. Auch in diesem Verfahren können Sie bis zu 100 Punkte nach bestimmten Kriterien erreichen. Bitte informieren Sie sich genau zum Auswahlverfahren.

    Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, verläuft Ihr Studium zunächst wie das aller anderen Medizinstudierenden auch. Sofern Sie an der Philipps-Universität Marburg studieren werden, lesen Sie bitte diese Informationen zum Studieneinstieg und Studienverlauf. Im Studiendekanat des Fachbereiches Medizin finden Sie Ihre Ansprechpersonen vor Ort. Nehmen Sie unbedingt an der regulären Orientierungseinheit für das Humanmedizin-Studium teil. Die aktuellen Informationen werden einige Wochen vor Beginn des Wintersemesters veröffentlicht.

    Sie absolvieren im Studienverlauf ein Schwerpunktcurriculum im Rahmen des „Hessischen Weges“. Anschließend geht es mit der fachärztlichen Weiterbildung in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin in Hessen weiter. Die Uni Marburg setzt dies im Schwerpunktprogramm Primärversorgung um.
    Mehr Informationen und Links bietet Ihnen die Seite "An der Uni und später Studium, Weiterbildung und Beruf".

    Auf der Seite "Fragen und Antworten" werden u.a. Informationen zu Bewerbungskosten, Sprachkenntnissen oder Studienortwünschen gegeben. Bei Hochschulstart.de können Sie erfahren, wie andere Bundesländer diese Art des Bewerbungsverfahren regeln. Das HLfGP hat das Team Studienplatzquote Medizin eingerichtet. Dort können Sie ggf. Ihre Rückfrage klären.

    Informationen für internationale Studieninteressierte
    Bitte lesen Sie die Informationen bei "Ausländische Abschlüsse" auf der Seite "Fragen und Antworten".