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Infektionsschutz bei Klausuren

Infektionsschutzkonzept für Klausuren 

Das Infektionsschutzkonzept für Klausuren ist gültig bis zum 17.10.2021.

Zum Schutz aller beteiligten Personen gelten für alle Präsenzveranstaltungen in den Räumen der Philipps-Universität die folgenden verbindlichen Infektionsschutzstandards und -maßnahmen. Die Maßnahmen richten sich insbesondere auf die Vermeidung von direkten Infektionen mit Coronaviren (SARS-CoV-2) durch Tröpfchen oder Aerosole.

Die folgenden Schutzmaßnahmen sind für alle Klausuren verpflichtend. Ferner gelten die Richtlinien und Ausführungsbestimmungen während der Corona-Pandemie der Philipps-Universität

1. Wegemanagement und Wartebereich

Das Betreten, der Aufenthalt in und das Verlassen von Veranstaltungsgebäuden und -räumen müssen so gestaltet werden, dass Infektionen vermieden werden. Im Wartebereich vor dem Klausurraum müssen Abstandsmarkierungen am Boden angebracht sein, wenn mit einer Schlangenbildung zu rechnen ist. Sofern ein Anmeldetresen vorhanden ist, müssen die Abstandsmarkierungen davor angebracht werden, so dass sich alle Klausurteilnehmer mit 1,5 m Abstand in die Schlange einreihen können.

2. Sitzordnung und Raumbelegung

Durch die Sitzanordnung muss gewährleistet werden, dass zwischen allen Personen im Raum ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze gilt dies entsprechend. Die unter dieser Vorgabe nutzbaren Plätze in den Klausurräumen müssen markiert und erkennbar sein.

3. Tragen von Mund-Nasen-Masken

Auch während der Klausur herrscht Maskenpflicht. Alle in die Klausur involvierten Personen (Studierende, Aufsichten, Verantwortliche, etc.) müssen eine zertifizierte medizinische Maske (OP-Masken, alternativ auch FFP2-, KN95- oder N95-Masken) sowohl auf allen Verkehrsflächen als auch am Platz tragen. Alltagsmasken oder Gesichtsvisiere sind grundsätzlich keine zulässige Alternative.

Studierende erhalten im Rahmen der Prüfung eine medizinische OP-Maske zum Mitnehmen nach Hause als Ersatz für die für die Prüfung selbst beschaffte Maske.

4. Durchführung der Klausur

Eine ausreichende Raumlüftung ist sicher zu stellen. Wenn keine automatische Raumlüftung vorhanden ist, muss die Raumluft spätestens alle 30 Minuten durch das Öffnen von Fenstern getauscht werden.

Für Ansprachen durch die Klausuraufsicht oder Verantwortliche können, falls vorhanden, die in den Räumen vorhandenen Mikrofone genutzt werden. Die Mikrofone müssen vor jeder Nutzung mit einer Spuckschutztüte präpariert werden. Ob die Tüten vor Ort verfügbar sind, ist vor der Klausur zu klären. Alternativ können Frischhaltebeutel verwendet werden.

Flächendesinfektionsmaßnahmen werden in den Räumen nicht durchgeführt.

Die Klausurunterlagen können entweder vorab durch die Klausuraufsicht im Klausurraum ausgelegt oder direkt vor bzw. im Klausurraum an die Klausurteilnehmer/innen ausgegeben werden. Sofern ein Anmeldetresen vorhanden ist, besteht auch die Möglichkeit die Klausurunterlagen dort auszugeben.

Handreichung zur Organisation der Klausur im Vorfeld und am Klausurtag

1. Vorbereitung der Klausur durch Lehrende und Klausurverantwortliche

Die Klausurverantwortlichen (je nach Organisation im Fachbereich die Lehrenden selbst oder eine unterstützende FB-Einrichtung) planen ihre Klausur entsprechend der gültigen Infektionsschutzmaßnahmen anhand der beigefügten Checkliste. Die Checkliste ist vor der Klausur an das Studiendekanat weiterzuleiten.

Die Klausurverantwortlichen haben die Klausurteilnehmer/innen im Vorfeld der Klausur darin zu unterweisen, dass die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Hierbei sind insbesondere die Richtlinien und die aktuellen, besonderen infektionsvermeidenden Vorgaben relevant, u.a.:

  • Pflicht zur Abstandswahrung von 1,5 m,
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske,
  • Pflicht zur Beachtung üblicher Hygienemaßnahmen (Niesen in die Ellenbeuge etc.),
  • Verhalten vor und im Klausurraum (u.a. Anmeldung am Tresen, Ausweiskontrolle, Einnahme markierter Plätze) und Hinweis auf ggf. vorhandenes Wegekonzept im Gebäude,
  • Verhaltenspflicht beim Auftreten einschlägiger COVID-19-Krankheitssymptome.

Bei der Nutzung mehrerer Räume für eine Klausur sind die Teilnehmer/innen im Vorfeld über die Raumzuweisungen zu informieren, um ein Suchen im Gebäude oder Schlangenbildungen vor Aushängen am Klausurtag zu vermeiden.

In stark frequentierten Gebäuden ist ein Wegekonzept notwendig, damit sich Teilnehmer/innen von unterschiedlichen Klausuren nicht unnötig begegnen. Im Hörsaalgebäude der Biegenstr. 14 ist das existierende Wegemanagement vor Ort bereits ausgeschildert. Entsprechende Ausschilderungen müssen vor Ort angebracht werden.

Im Hörsaalgebäude ist der barrierefreie Zugang ausschließlich über den Haupteingang möglich. Bitten Sie Menschen mit Behinderung sich ggf. vorab bei Ihnen zu melden, damit Sie angemessene Vorkehrungen z. B. bei der Sitzplatzanordnung, der Platzmarkierung oder der Aufzugnutzung treffen können.

2. Ablauf der Klausur

Zur Vor- und Nachbereitung jeder Klausur müssen durch die Klausurverantwortlichen bei der Raumnutzung mindestens 15 Minuten zusätzlich eingeplant werden. Diese erforderliche Zeit ist bei der Raumbuchung mit anzugeben. 

Alle Klausurteilnehmer/innen finden sich vor Beginn der Klausur am Klausurgebäude ein. Wenn für das Gebäude Klausurlotsen/-innen im Dienst sind, sind deren Anweisungen zu befolgen. Direkt in oder vor jedem Raum erfolgt die Einlasskontrolle der Teilnehmer/innen (Anwesenheitsprüfung, Ausweiskontrolle und ggf. Klausurausgabe, Maskenübergabe) durch die Klausuraufsicht.

Die Sitzreihen des Klausurraums werden von der Eingangstür entfernten Seite in Richtung zur Tür gefüllt, sodass die Teilnehmer/innen nicht aneinander vorbeigehen müssen. Ein Auslassen von Plätzen ist nicht zulässig. Wenn in Bankreihen ein Übersteigen von Personen notwendig ist um die Reihe zu verlassen, sollen die Teilnehmer/innen bis zum Ende der Klausur am Platz bleiben.

Nach dem Ende der Klausur geben alle Teilnehmer/innen ihre Klausur beim einzelnen Verlassen des Raumes bei der Klausuraufsicht ab – bzw. legen sie an einer entsprechend gekennzeichneten Stelle ab. Die Reihen werden von der Ausgangstür aus aufgelöst.

Alle Personen verlassen umgehend und unter Wahrung der Abstandsregeln das Gebäude über die ausgewiesenen Ausgänge. Außerhalb des Gebäudes gelten die jeweils aktuellen Verhaltensregeln für den öffentlichen Raum (keine Gruppenbildung etc.).

3. Raumlüftung

Sofern keine automatische Lüftung im Klausurraum vorhanden ist, muss der Raum vor Beginn und nach Ende der Klausur ausreichend gelüftet werden. Während der Klausur muss die Raumluft spätestens alle 30 Minuten durch Öffnen der Fenster ausgetauscht werden (Stoßlüften).

Anhang

Checkliste Klausur

Raum- und Wegemanagement