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Bachelorstudiengänge (B.A. und B.Sc.)

a. aufnahmebeschränkt (Auswahlverfahren der Hochschule)

  1. dieser Studiengang ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt;

  2. dieser Studiengang ist vom ersten bis einschl. fünften Fachsemester zulassungsbeschränkt;

  3. dieser Studiengang ist vom ersten bis einschl. vierten Fachsemester zulassungsbeschränkt;

  4. dieser Studiengang ist vom ersten bis einschl. dritten Fachsemester zulassungsbeschränkt;

  5. dieser Studiengang ist vom ersten bis einschl. zweiten Fachsemester zulassungsbeschränkt;

 

b. nicht aufnahmebeschränkt

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes bei den Bachelor-Studiengängen: Vielfach enthalten die Studienordnungen Zulassungsvoraussetzungen (wie z.B. Sprachkenntnisse), die zum Studienbeginn oder in einigen Studiengängen bis zur Rückmeldung ins dritte Fachsemester erfüllt sein müssen. Diese Zulassungsbedingungen finden Sie auf den Info-Seiten zu den einzelnen Bachelor-Studiengängen.

* In den Studiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik sind ab sofort auch zu einem Sommersemester Erstsemesterzulassungen möglich (erstmals zum Sommersemester 2013).

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2013 · Finn Sweers

 
 
 
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