13.01.2023 Ausflug zum Bundesverfassungsgericht

Foto: privat

Am 14.12.2022 unternahm das Professurteam von Herrn Buchheim einen vorweihnachtlichen Bildungsausflug an das Bundesverfassungsgericht. Dort führte uns ein Mitarbeiter des äußerungs- und persönlichkeitsrechtlichen Dezernats (BVR’in Härtel) durch das höchste deutsche Gericht. Er lieferte uns spannende Informationen zu Architektur, Geschichte und Arbeitsweise des Gerichts und einige Einblicke hinter die Kulissen. Themen waren beispielsweise die Arbeit des Allgemeinen Registers, die Frage, warum das Gericht seinen Sitz in Karlsruhe hat oder was die Architektur des Gebäudes zum Ausdruck bringen soll.

Im Anschluss an die Führung wohnte die Arbeitsgruppe noch einer Urteilsverkündung bei. Der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, urteilte – passend zu den informations- und sicherheitsrechtlichen Forschungsthemen der Professur – über die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts in sicherheitsrechtlichen Zusammenhängen. Konkret ging es darum, ob die Weigerung der Bundesregierung, Auskunft zur Zahl der insgesamt im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten zu geben, die Rechte des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP) verletzt hatte. Das Gericht erläuterte eindrucksvoll, warum der Antrag Erfolg hat und wünschte allen Anwesenden im Anschluss frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das zeigte auf der einen Seite, dass das Gericht wichtige Fragen des Staatsorganisationsrechts allgemeinverständlich kommunizieren kann und andererseits, dass die Institution „Bundesverfassungsgericht“ lebensnah agiert und ein bürgernahes Verfassungsorgan ist.