11.05.2020 BVerfG: Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist teilweise verfassungswidrig. Zoom-Webinar mit Prof. Horn

BVerfG: Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist teilweise verfassungswidrig.

Am 05. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank eine für die Europäische Union historische Entscheidung gefällt.
 
Das Ankaufprogramm und das dazu ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs seien „offensichtlich“ nicht mehr vom Unionsrecht gedeckt, also „ultra vires“.
 
Zum ersten Mal hat das Bundesverfassungsgericht damit entschieden, dass ein Urteil des EuGH und eine Maßnahme der EZB in Deutschland nicht anwendbar sind.
 
Die Wellen der wissenschaftlichen und der politischen Diskussion über dieses Urteil und seine Konsequenzen schlagen gegenwärtig gewaltig hoch.

Im Namen der Fachschaft Savigny und der Marburger Juristischen Gesellschaft ergeht hiermit die herzliche Einladung zum
 
Zoom-Webinar mit Prof. Dr. Dr. h.c. Horn
 
Mittwoch, 13.05.2020, 19 Uhr c.t.
 
Wir freuen uns auf Ihre / Eure Teilnahme!
 
Zoom-Zugangsdaten
werden auf Anfrage an per e-mail übermittelt.