08.03.2021 Examensanmeldung für Freischuss im Oktobertermin

Es stellt sich für viele Examenskandidaten/innen, die entweder den "Freischuss" nach § 21 Abs. 1 JAG (Freiversuch) oder den "Verbesserungsversuch gegen Gebühr" nach zehn Semestern nach § 21 Abs. 5 JAG (Notenverbesserung gegen Gebühr) wahrnehmen wollen, die Frage, ob der angepeilte Examenstermin im Oktober zum Sommersemester oder zum Wintersemester gezählt wird.

Hier ist entscheidend, wann der Zulassungsbescheid seitens des JPA ausgegeben wird. Der Zulassungsbescheid für den Oktobertermin wird momentan im Sommersemester ausgegeben (in diesem Jahr beispielsweise am 22.09.2021 ). Dies bedeutet, dass der Oktobertermin immer noch zum Sommersemesters zählt, obwohl die Klausuren selbst schon im Wintersemester stattfinden.

Anmeldefristen zum Examen finden Sie auf der Seite des Justizprüfungsamtes und HIER (PDF).