23.10.2019 KEK bestätigt Prof. Gounalakis als Vorsitzenden

Prof. Gounalakis

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bestätigt Marburger Juristen Prof. Dr. Georgios Gounalakis als Vorsitzenden

Die KEK hat den Marburger Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht, Herrn Prof. Dr. Georgios Gounalakis, in ihrer Septembersitzung für weitere zweieinhalb Jahre zu ihrem Vorsitzenden gewählt.

Die KEK ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen. In diesem Rahmen prüft sie, ob ein Unternehmen durch die Erteilung von Fernsehzulassungen oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.

Die KEK besteht aus sechs Sachverständigen (und zwei Ersatzmitgliedern) des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts sowie aus sechs nach Landesrecht bestimmten gesetzlichen Vertretern (und zwei Ersatzmitgliedern) der Landesmedienanstalten.

Die Sachverständigen werden von den Ministerpräsidenten der Länder für die Dauer von fünf Jahren einvernehmlich berufen. Die Mitglieder der KEK sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Weisungen nicht gebunden.

zur Pressemitteilung der KEK