19.04.2022 Prof. Dr. Georgios Gounalakis erneut zum Vorsitzenden der KEK gewählt

Prof. Gounalakis

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bestätigt den Marburger Juristen Prof. Dr. Georgios Gounalakis erneut als Vorsitzenden.

Die KEK hat den Marburger Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht, Herrn Prof. Dr. Georgios Gounalakis, in ihrer Aprilsitzung für weitere zweieinhalb Jahre zu ihrem Vorsitzenden gewählt.

Zuvor haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Herrn Prof. Gounalakis in ihrer März-Sitzung für weitere fünf Jahre als Sachverständigen in die KEK berufen.

Die KEK ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen. In diesem Rahmen prüft sie, ob ein Unternehmen durch die Erteilung von Fernsehzulassungen oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.

Die KEK besteht aus sechs Sachverständigen (und zwei Ersatzmitgliedern) des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts sowie aus sechs nach Landesrecht bestimmten gesetzlichen Vertretern (und zwei Ersatzmitgliedern) der Landesmedienanstalten.

Die Sachverständigen werden von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für die Dauer von fünf Jahren einvernehmlich berufen. Die Mitglieder der KEK sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Weisungen nicht gebunden.

zur Pressemitteilung der KEK