09.06.2020 Sonder-Rücktrittsrecht von Zulassung zu Zwischenprüfungsleistungen

Studierenden, die einen Antrag auf Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 für die Frist zu Erlangung der Zwischenprüfung stellen und sich im Sommersemester 2020 im 5. Fachsemester befinden, wird bis einschließlich 15. Juni 2020 ein Sonder-Rücktrittsrecht eingeräumt. Hierzu muss das Formular ausgefüllt und unterschrieben gescannt per Mail an das Prüfungsamt des Fachbereichs geschickt werden.