10.12.2020 Stellungnahme von Prof. Helms zur Reform des deutschen Namensrechts

Am 9. Dezember hat Prof. Dr. Tobias Helms, Co-Direktor des Marburger Instituts für Familienrecht, an einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzesvorschlag zur Einführung von Doppelnamen für Ehegatten und Kinder teilgenommen (BT-Drucks. 19/18314)

Die schriftlichen Stellungnahmen der Experten finden Sie hier.