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Veranstaltungsbelegung mit Marvin

Veranstaltungen belegen / Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen mit MARVIN

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende bzw. allgemeine Informationen zum neuen Belegverfahren mit Marvin.

Sie befindet sich noch im Aufbau und wird in den kommenden Tagen um weitere Elemente ergänzt.

Ab dem Sommersemester 2018 findet die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen nicht mehr – wie bislang – über LSF oder das Belegen eines ILIAS-Kurses statt, sondern in unserem neuen Campus-Management-System Marvin.

ILIAS steht natürlich weiterhin zur Verfügung, um Kursinhalte zu teilen, dient jedoch nicht mehr dazu, einen Platz in einer Veranstaltung anzumelden.

Vorabinformation zu den Zeiträumen:

  • Das Vorlesungsverzeichnis ist ab dem 01. März für Sie einsehbar.
  • Die Phase der Veranstaltungsbelegung / Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen beginnt im Fachbereich 09 FRÜHESTENS ab dem 08. März. Vorher ist generell keine Belegung/Anmeldung möglich. 
  • Die Belegfristen werden von jedem Institut individuell geregelt. Über die genauen Zeiträume zur Belegung / Anmeldung der Teilnahme an Veranstaltungen werden Sie daher auch studiengangsspezifisch informiert (z.B. im jeweiligen Veranstaltungskommentar im Vorlesungsverzeichnis, auf den Studiengangshomepages, per E-mail etc.). Näheres dazu folgt.

Wichtig, bitte beachten:

  • Die Belegung / Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen ist wichtig, damit Sie weitere Marvin-Funktionen (z.B. Anzeige Ihres Stundenplans) nutzen können
  • Es handelt sich bei der Belegung / Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen NICHT um die Prüfungsanmeldung. Diese erfolgt im Sommersemester wie gehabt über das Altsystem LSF und bleibt weiterhin verpflichtend.
  • Die Zulassung zu einer Veranstaltung erfolgt systembedingt derzeit noch ohne Voraussetzungsprüfung. Erfüllen Sie Modul-/Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann es sein, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden / dass die Prüfungsanmeldung nicht funktioniert. Die Zulassung zu einer Veranstaltung bedeutet nicht automatisch einen Prüfungsanspruch. Wer die in der Studienordnung formulierten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann an den Prüfungen nicht teilnehmen.