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Leitbild der Arbeitsgruppe*

Arbeitsgruppe Bewegungsstörungen und Neuromodulation

Die Arbeitsgruppe Bewegungsstörungen und Neuromodulation entstand 2021 durch den Zusammenschluss der Arbeitsgruppen "Patient care – Awareness - Imaging"  und "Neuromodulation und Bewegungsstörungen". Wir beschäftigen uns mit der Erkennung von Bewegungsstörungen und deren zugrundeliegender Mechanismen durch die Anwendung von funktioneller Bildgebung aber auch deren Therapie und dabei vornehmlich der Neuromodulation. Schließlich liegt ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe in der Entwicklung und Implementierung moderner Versorgungskonzepte und  ganzheitlicher Behandlungsansätze. Folgende Schwerpunkte stellen demnach die Grundlage unserer Arbeit dar:

  1. Angewandte Versorgungsforschung
  2. Neuromodulation
  3. Funktionelle Bildgebung
  4. Wearables

Open research

Die Arbeitsgruppe Bewegungsstörungen und Neuromodulation setzt sich für die Etablierung und Umsetzung des Konzepts der öffentlichen Wissenschaft („open research“) ein. Dieses zielt darauf, den höchstmöglichen Grad an Transparenz zu schaffen, aber auch anderen Forschern zu ermöglichen, die Resultate der eigenen Forschung nachzuvollziehen und zu reproduzieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass hierdurch Entdeckungsprozesse beschleunigt und die klinische Umsetzung gefördert werden können, sodass alle Menschen davon profitieren. Wann immer möglich, werden die Forschungsarbeiten der Arbeitsgruppe in einem open-access-Format veröffentlicht, sodass unsere Resultate zeitnah für alle Benutzer des Internets frei zugänglich sind. Unser gemeinsames Ziel ist es, die höchstmögliche Anzahl der von der Arbeitsgruppe veröffentlichten Forschungspapiere in einer frei zugänglichen öffentlichen Datenbank zu hinterlegen. Wir vertreten die Ansicht, dass der Austausch und die Reproduzierbarkeit von Ergebnissen von zentraler Bedeutung für wissenschaftliches Arbeiten sind und sind daher bestrebt, die Möglichkeiten dafür zu maximieren. Daneben sollen bei Anträgen für Drittmittel geprüft werden, eine Förderung in diese Richtung einzubeziehen. Schriftliche Anfragen für Daten, Metadaten und Quellcode, die nicht bereits auf den unterschiedlichen Plattformen wiederfinden, können an den Leiter der Arbeitsgruppe oder die jeweilige Korrepondenzadresse in der Forschungsarbeit gerichtet werden.

Die blinden Flecken der Medizin**

Die Medizin hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Lebenserwartung vieler Menschen heute weit über das historische Maß hinausgeht. Durch die gezielte Behandlung von Infektionskrankheiten, die Möglichkeit komplizierter Eingriffe in den menschlichen Körper und die Erforschung neuer und wirksamer Therapien sind wir in der Lage, nicht nur das Leben der Menschen zu verlängern, sondern auch chronisch Kranken Lebensqualität zurückzugeben.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [1] muss die medizinische Versorgung allen Menschen gleichermaßen zur Verfügung stehen - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Und auch in der UN-Menschenrechtscharta [2] ist Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht verankert, zu dessen Umsetzung sich auch Deutschland verpflichtet hat:

„Notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes ist der diskriminierungsfreie Zugang zu medizinischer und pflegerischer Infrastruktur und Dienstleistungen, die neben ärztlicher und therapeutischer Behandlung auch Arzneimittel und Medizinprodukte umfassen.“ [3]

Erste Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von den medizinischen Errungenschaften profitieren. So machen die Ergebnisse des Afrozensus erstmals deutlich, dass Rassismus im deutschen Gesundheitswesen ein systemisches Problem ist. [4] Der diskriminierende Ausschluss von Menschen spiegelt sich sowohl im Zugang zur medizinischen Versorgung als auch im Zugang zum Medizinstudium wider. Dies führt in vielen Fällen zu einer inadäquaten Behandlung bestimmter Gruppen.

In unserer Arbeitsgruppe haben wir uns mit dieser Problematik auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir unserer Verantwortung als Forschende gerecht werden müssen. Wir wollen uns daher in Zukunft der Aufgabe widmen, die Stichproben unserer klinischen Studien so zu gestalten, dass eine Teilnahme für alle barrierefrei möglich ist. Dazu verpflichten wir uns, Informationsmaterial zu den jeweiligen Studien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wollen wir die Angebote für nicht-deutschsprachige Menschen ausbauen und exklusive Infrastrukturen im Bereich der Bewegungsstörungen und ihrer Erforschung hinterfragen, um marginalisierten Gruppen mehr Gehör zu verschaffen. Schließlich setzen wir uns zum Ziel, unsere eigene Forschung und Perspektivierung weiterhin kritisch zu reflektieren, um aktiv zum Ziel einer gleichberechtigten medizinischen Versorgung für alle beizutragen.

[1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile.

[2] https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

[3]https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/diskrimrisiken_diskrimschutz_gesundheitswesen.pdf;jsessionid=BC656A29E7BABD2B41704B1F62850558.intranet211?__blob=publicationFile&v=2.

[4] https://afrozensus.de/reports/2020/#main; https://www.zeit.de/gesundheit/2021-12/rassismus-gesundheitssystem-schwarze-menschen-arzt-muna-aikins

* Die Quelle für das Programm zum Erstellen dieses Bildes findet sich unter: https://github.com/dpedrosac/WordCloudPython

** Unser besonderer Dank geht an dieser Stelle an Kavipiriya Pavanandarajah für die Formulierung dieses Grundsatzes.