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Der Einsatz von Regesten bei der Erschließung von Nachlässen

Die Datenbank behring-digital enthält nicht nur die digitalisierten Dokumente und die zugehörigen Basisinformationen, sondern in der Regel auch kurze Angaben zu den wesentlichen Inhalten der Materialien. Die Basisinformation in Kombination mit der knappen Inhaltsangabe bezeichnet man als Regest.

Was sind Regesten?

Unter einem Regest ("Verzeichnis") versteht man die knappe Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts einer Urkunde oder eines Briefes. Der Aussteller des Dokuments, der Empfänger und der wesentliche Inhalt, die Datierung und - wenn bekannt - der Entstehungsort sollten genannt sein. 1965 definierte der Arbeitskreis für Editionsgrundsätze diese Form der Urkundenerfassung als „die Zusammenfassung des Inhalts einer Urkunde durch den Bearbeiter, ergänzt durch ihre Beschreibung und gegebenenfalls durch Anmerkungen“. Das Regest soll somit „einen Vollabdruck ersetzen und muß deshalb alles Wesentliche, wenn auch in knappster Form, vor allem alle Namen, enthalten“. (Heinemeyer 1965). 

Im Mittelalter dienten Regesten zur Inventarisierung und Ordnung von Urkunden in den Archiven. Die moderne Geschichtswissenschaft übernahm die Regestenform als Hilfsmittel der Forschung zur Ordnung und Edition von Urkundenbeständen. (Vgl.: Res medii aevi. Kleines Lexikon der Mittelalterkunde, hg. von Renate Neumüllers-Klauser. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 1999.)  

Warum Regesten in einer Nachlassdatenbank?

Bei der Sicherung von Nachlässen stellt die Digitalisierung erhaltenswerter Dokumente heute oft den einzigen Weg dar, das historische Erbe zu erhalten, zu archivieren und gleichzeitig für größere Nutzerkreise über das Internet zeit- und ortsunabhängig zugänglich zu machen. Doch wie kann man dem Nutzer helfen, aus der Fülle der digitalisierten Abbilder die in Frage kommenden Dokumente schnell aufzufinden?

Die beste Lösung bei der Nachlasserschließung stellt fraglos die dynamische Volltextedition mit integrierter Tiefenkommentierung per Mausklick dar, wie sie in beeindruckender Weise von den Editoren der van-Gogh-Briefe – Leo Jansen, Hans Luijten und Nienke Bakker – umgesetzt wurde. Da ein solches Projekt enorme personelle und finanzielle Mittel erfordert und streng genommen weniger unter Nachlasserschließung als unter Briefedition läuft, muss nach befriedigenden Zwischenlösungen gesucht werden, deren Ziel es nach wie vor sein sollte, „das Material so aufzubereiten, daß es für die verschiedenen Fragestellungen unserer Benützer einen raschen Einstieg ermöglicht“, wie Sigrid von Moisy schon 1982 formulierte. Ein Angebot, das Wissenschaftler bei der Recherche in Nachlässen unterstützt, ist das Regest.

Heute nun, wo das Regest in eine Datenbank mit diversen Suchfunktionen integriert und mit einem digitalisierten Abbild des historischen Dokuments verknüpft werden kann, bietet es die Vorteile althergebrachter Dokumentenerfassung in Kombination mit moderner Technologie. Zudem weist der das Wesentliche eines Dokuments zusammenfassende Kurztext gerade angesichts drohender Informationsüberflutung einen weiteren Vorteil auf: Er strukturiert, ordnet und gewichtet die zur Verfügung stehenden Daten und Inhalte.

Vor- und Nachteile

Das Regest bietet kompakte Informationen über ein Dokument; diese sind wichtige Einstiegs- und Orientierungshilfen. Das Selbststudium des Materials - ob im Original oder im digitalisierten Abbild - ersetzt das an den Fakten orientierte Regest in der Regel nicht. Erstens können Textdokumente, insbesondere Briefe, auch indirekte Informationen enthalten, die quasi zwischen den Zeilen geschrieben stehen, beispielsweise bewusste oder unbewusste Selbstinszenierungen oder sich im kommunikativen Austausch einer Korrespondenz entwickelnde Anspielungen. Zweitens ist der Verfasser oder die Verfasserin des Regests zwar bestrebt, "das Wesentliche" des Textes wiederzugeben, zu bedenken ist jedoch, dass die Entscheidung für das „Wesentliche“ von vielen Faktoren abhängt, beispielsweise von der Perspektive und dem Kenntnisstand des Verfassers.

(Ulrike Enke, 05/2012)

Literatur

Ulrike Enke: Der Einsatz von Regesten bei der Erschließung und online-Recherche handschriftlicher Dokumente am Beispiel des DFG-Projekts „Behring-Nachlass“, in: Caroline Y. Robertson-von Trotha, Ralf H. Schneider (Hg.) unter Mitarbeit von Christine Wölfle: Digitales Kulturerbe. Bewahrung und Zugänglichkeit in der wissenschaftlichen Praxis (= Kulturelle Überlieferung - digital 2). Karlsruhe: KIT Scientific Publishing, 2015, S. 81-96. (http://www.zak.kit.edu/2643.php

Walter Heinemeyer: Richtlinien für die Regestierung von Urkunden, hg. vom Arbeitskreis für Editionsgrundsätze, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte. NF des Korrspondenzblattes, 101. Jg., 1965, S. 1-7.

Sigrid von Moisy: Aufstellung und Signierung von Nachlässen und Autographen, in: Bibliotheksforum Bayern 10, Heft 1, 1982, S. 25-41.