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Hochschulzugang
Für die Aufnahme eines Studiums an der Philipps-Universität Marburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.1
Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen zur Bewerbung mit einer ausländischen Hohschulzugangsberechtigung.
Beachten Sie bitte, dass sich die Hochschulzugangsberechtigung von den Zulassungsvoraussetzungen eines konkreten Studiengangs unterscheidet. Insbesondere bei den Bachelor- und Master-Studiengängen sind vielfach besondere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Sprachkenntnisse erforderlich. Schauen Sie bitte unbedingt in die Zulassungsbedingungen Ihres gewünschten Studiengangs, ob Sie diese Voraussetzungen auch erfüllen. Die Zulassungsbedingungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite, die Sie über die >> Übersichtseite Studienangebot aufrufen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Allgemeine HochschulreifeAllgemeine Hochschulreife
Mit der allgemeinen Hochschulreife können alle Studiengänge an den Hochschulen studiert werden. Die allgemeine Hochschulreife wird üblicherweise nachgewiesen durch das Abiturzeugnis.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auf ein Bundesland begrenzte HochschulzugangsberechtigungAuf ein Bundesland begrenzte Hochschulzugangsberechtigung
Es gibt Hochschulzugangsberechtigungen, die lediglich in einem bestimmten Bundesland oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen. Solche Vorbildungsnachweise, die an Schulen anderer Bundesländer erworben worden sind, müssen vom Hessischen Kultusministerium anerkannt werden.
Inhaber solcher Zeugnisse müssen, um in Hessen studieren zu können, sich von der Zentralstelle am Staatlichen Schulamt Darmstadt dieses anerkenennen lassen. Die Anerkennung ist dem Zulassungsantrag beizufügen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Studieren mit FachhochschulreifeStudieren mit Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität in Hessen. Mehr Informationen über Studieren mit Fachhochschulreife erhalten Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Außerhalb Hessens erworbene FachhochschulreifeAußerhalb Hessens erworbene Fachhochschulreife
Wenn Sie die Fachhochschulreife in einem deutschen Bundesland außerhalb Hessens erworben haben muss in Ihrem Abschlusszeugnis ein Hinweis stehen, dass dies zum Studium in Hessen bzw. bundesweit berechtigt. Andernfalls ist zur Aufnahme eines Studiums ein Antrag bei der Anerkennungsstelle für inländische und ausländische Bildungsnachweise am Staatlichen Schulamt Darmstadt erforderlich. Die Anerkennungsstelle klärt, ob eine Studienberechtigung auch für Hessen vorliegt. Für die Prüfung Ihres Antrags werden keine Gebühren erhoben. Weitere Informationen und Kontaktangaben finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für die Anerkennung der inländischen Fachhochschulreife
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hochschulzugang für beruflich QualifizierteHochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Wenn Sie an einem Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife interessiert sind, stattdessen aber eine Meisterprüfung absolvierten, einen vergleichbaren Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung besitzen, über eine Hochschulzugangsprüfung oder aber mit einem mittleren Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung unter bestimmten Umständen die notwendige Hochschulzugangsberechtigung erwerben möchten, erhalten Sie über unsere Webseite "Studieren mit beruflicher Qualifikation" weitere Informationen.
(Bitte beachten Sie dabei: In Hessen können Sie sich mit der Fachhochschulreife oder einem Äquivalent an den Universitäten für alle Bachelor-Studiengänge bewerben.
Für Studiengänge mit dem Staatsexamen-Abschluss (z.B. Lehramt, Medizin, Pharmazie, Rechtwissenschaft, Zahnmedizin) ist dies nur mit dem Abitur oder einem Äquivalent möglich!
Die möglichen Wege zu einem Äquivalent der Fachhochschulreife bzw. zu einem Äquivalent zum Abitur werden genau erläutert.)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausländische HochschulzugangsberechtigungAusländische Hochschulzugangsberechtigung
Für die Aufnahme eines Studiums mit ausländischen Vorbildungsnachweisen gilt, dass diese vergleichbar mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung sein müssen. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst zum Thema: Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen
Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Vorbildungsnachweise müssen für die Aufnahme des Studiums ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen; auch bei deutscher Staatsangehörigkeit. Informieren Sie sich hierzu auf unserer Webseite > Deutschkenntnisse
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, ob Ihre ausländischen Zeugnisse in Marburg zum Studium berechtigen, können Sie das Informationsystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse ''anabin'' nutzen. Klicken Sie dazu auf "Schulabschlüsse mit Hochschulzugang" und auf "suchen". Dort können Sie das Land eingeben, in dem Sie Ihr Zeugnis erworben haben. Sie erfahren dann, ob Sie in Deutschland direkt studieren dürfen oder eventuell noch die Feststellungsprüfung (FSP) am Studienkolleg absolvieren müssen. Weiter zur Online-Datenbank "anabin"
1 Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 54 des Hessischen Hochschulgesetzes zu finden.