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Hochschulzugang

Für die Aufnahme eines Studiums an der Philipps-Universität Marburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich.1
Bitte beachten Sie die gesonderten Informationen zur Bewerbung mit einer ausländischen Hohschulzugangsberechtigung.

Beachten Sie bitte, dass sich die Hochschulzugangsberechtigung von den Zulassungsvoraussetzungen eines konkreten Studiengangs unterscheidet. Insbesondere bei den Bachelor- und Master-Studiengängen sind vielfach besondere Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Sprachkenntnisse erforderlich. Schauen Sie bitte unbedingt in die Zulassungsbedingungen Ihres gewünschten Studiengangs, ob Sie diese Voraussetzungen auch erfüllen. Die Zulassungsbedingungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebseite, die Sie über die >> Übersichtseite Studienangebot aufrufen können.

 

 

1 Die gesetzliche Regelung hierzu ist in § 60 des Hessischen Hochschulgesetzes zu finden.