Allgemeine Einführung
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Das Europäische System zur Anrechnung
von Studienleistungen dient im Rahmen des Austauschprogramms
LLP/ERASMUS der Vergabe und Zuweisung erworbener Prüfungs- und
Studienleistungen während eines Studienaufenthalts im europäischen
Ausland und erleichtert dessen akademische Anerkennung durch die
Heimathochschule. Dieses gemeinsam vereinbarte Bewertungssystem findet
Anwendung, wo bi- oder multilaterale Verträge zwischen einzelnen
europäischen Hochschulen geschlossen wurden und gewährleistet die
Transparenz von Studienangebot und studentischer Leistung. Das System
der Kreditierung verfährt nach folgenden Richtlinien:
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Jede einzelne Lehrveranstaltung erhält
auf der Grundlage eines jährlichen Basissatzes von 60 Punkten / credits
(d. h. 30 pro Semester) eine bestimmte Anzahl von Anrechnungseinheiten.
Diese Punkte dienen nicht zur Bewertung der studentischen Leistungen,
sondern beschreiben das erforderliche Arbeitspensum, welches ein
Student innerhalb des Semesters für diese Veranstaltung aufzubringen
hat. Es liegt hierbei im Verantwortungsbereich der jeweiligen
Hochschulen, für die Bereitstellung eines Informationspakets zu sorgen,
welches alle ECTS-relevanten Lehrveranstaltungen beinhaltet.
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Im Rahmen der Vorbereitung eines
Auslandsaufenthaltes wird zwischen dem Studierenden, der Heimat- sowie
der Gasthochschule ein Studienvertrag (learning agreement) geschlossen,
welcher die gegenseitige Anerkennung der akademischen Leistungen
sicherstellt und zugleich das Studienprogramm für den geplanten
Aufenthalt festlegt. Im Gastland besteht jedoch im Nachhinein die
Möglichkeit, das vereinbarte Programm den Umständen nach zu ändern oder
anzupassen.
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Durch diese Verfahren wird sichergestellt, dass der Aufenthalt an
der Gasthochschule den vergleichbaren Abschnitt an der Heimathochschule
ersetzt.