Deutsche Sprache und Literatur (Germanistik) (Bachelor of Arts)
Kurzbeschreibung
Das Studium vermittelt eine wissenschaftliche und
berufsorientierte Basisausbildung im Bereich der deutschen Sprache und
Literatur. Es bereitet auf Berufsfelder vor, in denen ein besonders
kompetenter Umgang mit der deutschen Sprache und Kultur erwartet wird:
u.a. in Bereichen der Sprach- und Literaturvermittlung, der
Kulturarbeit, der Herstellung und Bearbeitung von Texten und anderer
Formen der Kommunikationspraxis.
Das Studium ist darüber hinaus Grundlage für weiterführende
Masterstudiengänge im Bereich der Sprach- und Literaturwissenschaft,
die derzeit in Planung sind. Zentrale Qualifikationsziele sind: (i)
grundlegende Kenntnisse über die deutsche Literatur und ihre
Geschichte; (ii) grundlegende Kenntnisse über die deutsche Sprache:
über ihre Struktur, über typische Formen des Gebrauchs und der
Kommunikation und über ihre Geschichte; (iii) Schlüsselqualifikationen
im Umgang mit Texten sowie im Bereich von Präsentations- und
Vermittlungstechniken.
Der Studiengang ist akkreditiert.
Weiterführende Informationen zum Studiengang:
Allgemeine Studienberatung (Fachbereichsbeauftragte für Studienberatung - Bachelor- und Masterstudiengänge)
Dr. Barbara Leupold
Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften
Wilhelm-Röpke-Straße 6A
WR 05A11
35032 Marburg
Tel. 06421/28 24521
E-Mail: leupold@staff.uni-marburg.de
Offene Sprechstunde: siehe Webseite "Studienfachberatung
09"
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung oder ihr gleichgestellte berufliche Qualifikation |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Zwei Fremdsprachen, darunter Englisch. Eine
Fremdsprache muss auf Niveau B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen
werden. Die andere Fremdsprache muss auf Niveau A
2 nachgewiesen werden. |
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Aufnahmebeschränkung |
ja |
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Bewerbungszeitraum Um sicher gehen zu können, dass die gewünschte Zulassung bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen wird, muss zum Bewerbungstermin ein formgebundener Zulassungsantrag (Bewerbung) bei der Universität eingegangen sein. Sollten Unterlagen, ohne die über den Antrag nicht entschieden werden kann, zum Termin noch nicht verfügbar sein, aber in Kürze erwartet werden, so empfiehlt sich der Hinweis, dass diese nachgereicht werden. |
01. Juni - 15. Juli (Zulassung zum ersten
Fachsemester nur zum Wintersemester) Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn Studienplätze frei sind und der Verfahrensablauf dies zulässt. Für ausländische Studienbewerber ohne deutsches Abitur und ohne EU- oder EWR-Bürgerschaft gelten teils andere Bewerbungsbedingungen. |
| >>> zur Bewerbung (Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2012 ist bereits abgelaufen. Die Onlinebewerbung steht erst Anfang Juni 2012 für das Wintersemester 2012/13 wieder zur Verfügung.) | |
1 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen
Studiengang entscheidet die Universität.

