Hochschulzugang für berufliche Qualifizierte über die Hochschulzugangsprüfung
Die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen offen und bietet nach Bestehen die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Dieses Verfahren regelt ebenfalls die „ Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“.
Zur Prüfung zugelassen wird,
- wer eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch
Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige
Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten
Bereich abgeschlossen hat;
- wer eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche
Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich
ausgeübt hat;
- wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert oder vertieft hat; die staatliche Anerkennung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme ist nicht Voraussetzung.
Bei Nr. 2 sind für Stipendiatinnen und Stipendiaten des
Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes zwei Jahre ausreichend.
Nicht erforderlich ist, dass die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt des
Antrags ausgeübt wird.
Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das
selbstständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die
Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer
pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen nach Nr. 3 sind insbesondere:
- Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen,
- inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
- Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung.
Sofern Sie also diese Voraussetzungen durch entsprechende Nachweise
erfüllen, können Sie zur Hochschulzugangsprüfung zugelassen werden. Bei
der Prüfung wird die Vorbildung und Eignung für einen Studienbereich,
zu dem der von Ihnen angestrebte Studiengang gehört, festgestellt.
Auf der Seite „Studienbereich“ finden Sie einen Link zu „Antragstellung und Prüfungsverfahren“.

