19.07.2023 Neuer Vorsitz im Marburger Hochschulrat

Gremium hat turnusgemäß neue Mitglieder

Nachdem im vergangenen Jahr bereits Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Özlem Türeci als prominentes Mitglied den Hochschulrat der Philipps-Universität verstärkt hat, sind in diesem Jahr weitere neue Mitglieder hinzugekommen. Auch der Vorsitz des achtköpfigen Gremiums, das als Bindeglied zwischen Hochschule und Gesellschaft fungiert, hat gewechselt. In der Sitzung des Hochschulrats vom 12. Juli 2023 wurde Dr. Lars Witteck zum Vorsitzenden gewählt. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki. Die Amtszeiten mehrerer Hochschulratsmitglieder waren zuvor turnusmäßig abgelaufen.

„Die Universität Marburg ist ein Ort des generationsübergreifenden Austausches von Wissen, Ideen und Lösungen zwischen allen, die etwas bewirken wollen. Das gilt auch für die Hochschulratsmitglieder, die uns als kritische Freundinnen und Freunde aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft bei der strategischen Entwicklung unserer Universität begleiten. Gemeinsam möchten wir Menschen und Gesellschaft nachhaltige Impulse geben, um die Welt von Morgen positiv zu gestalten. Ich freue mich, dass der Universität Marburg ein so vielfältiger und kompetenter Hochschulrat zur Seite steht und bedanke mich bei allen Mitgliedern für ihre Bereitschaft und ihr Engagement“, sagt Universitätspräsident Prof. Dr. Thomas Nauss. 

Verlässliche Digitalbudgets für die kooperative digitale Transformation

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Foto: Tina Sann

Der neue Vorsitzende des Hochschulrats, Dr. Lars Witteck, ist seit 1. Februar 2023 Mitglied im Hochschulrat. Der Vorstandssprecher der Volksbank Mittelhessen war von 2009 bis 2015 Regierungspräsident im RP Gießen. Er ist mit der Region und dem Hochschulstandort Marburg vertraut und seit 2021 Präsident der Von Behring-Röntgen-Stiftung für die Förderung von Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin in Marburg und Gießen. 2012 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Regionalmanagements Mittelhessen, das Unternehmen, Verbände, Institutionen und Kommunen vernetzt. Er publizierte zu Themen des Wirtschafts-, Umwelt- und Medizinstrafrechts und zu Fragen des Managements von Kreditinstituten, der Verwaltungsreform und der Energiepolitik.

„Hochschulen sind aktiver Teil des digitalen Wandels der Gesellschaft. Die Digitalität ist dabei Forschungs-, Innovations- und Bildungsgegenstand und Basis für „New Work“ und noch bessere Vereinbarkeit von individuellen Lebensbedürfnissen, Wissenschaft und Studium“, sagt Witteck. Er führt weiter aus: „Die Universität Marburg ist der Leuchtturm Hessens für verantwortungsvolles Kulturerbe- und Forschungsdatenmanagement, mit beispielsweise Institutionen wie dem Deutschen Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte, gleich drei substantiellen Programmbeteiligungen in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur oder der Federführung der Landesinitiative für Hessische Forschungsdateninfrastrukturen. Die Führungsrolle Marburgs sollte analog zum Beispiel des nationalen Hochleistungsrechnens an anderen hessischen Universitäten gefördert werden. Für all das und für die Digitalisierung der hessischen Hochschulen generell braucht es ein dauerhaftes und verlässliches Digitalbudget.“

Auskömmliche Finanzierung für ein erfolgreiches Studium

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Foto: Istvan Lambriex
Prof. Dr. Wim H. Gijselaers lehrt Bildungsforschung an der Universität Maastricht (Niederlande) und ist Gastprofessor an der Universität Bern (Schweiz). Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Führungsentwicklung, organisationales Lernen, Teamlernen und Kompetenzentwicklung. Er ist Mitglied in zahlreichen Beratungsgremien, darunter im Wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Innovation in der Hochschullehre und ist seit dem 1. Mai 2023 Mitglied im Hochschulrat.

„Durch die auf Spitzenforschung basierende Lehre der Universitäten erwerben Studierende die Fähigkeit, Unbekanntes zu entdecken und handlungsfähig in einer Welt des schnellen Wandels zu bleiben“, erklärt Gijselaers. „Mit einem sehr flexiblen Studienangebot in der Breite ihrer Fächer ermöglicht die Universität Marburg ein Studium der fachlichen Neugierde und der eigenen Geschwindigkeit. Damit kann sie besser der Heterogenität der Studierenden und ihren individuellen Lebenssituationen gerecht werden und die Studierenden von heute auf ihrem Weg zu hochqualifizierten Fach- und Führungskräften von morgen begleiten. Dafür braucht es eine auskömmliche und die Inflation berücksichtigende Grundfinanzierung, die noch stärker individualisierte Lernwege, interdisziplinäres Lernen und begleitende Beratung ermöglicht“, sagt Gijselaers.

Sanierungsoffensive für Infrastruktur der Zukunft

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Foto: Ronald Frommann
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, seit dem 1. Mai 2023 Mitglied im Hochschulrat, betont: „Um Wissensgrundlagen zu erweitern, Transfer zu beschleunigen und Studierende zu kreativen und positiv gestaltenden Führungspersönlichkeiten zu entwickeln, sind zukunftsorientierte Infrastrukturen für Forschung und Lehre von strategischer Bedeutung.“ Weiter führt sie aus: „Die 120 Gebäude der Universität Marburg decken Zeitspannen von vielen Jahrhunderten ab und stehen mehrheitlich unter Denkmal- oder Ensembleschutz. Daraus folgen sehr große konzeptionelle und finanzielle Herausforderungen bei der Sanierung und der zukunftsfähigen Gestaltung. Für die Wettbewerbsfähigkeit der Universität Marburg, aber auch für die Wissens- und Innovationsregion Mittelhessen und für den drängenden Klimaschutz muss dieser Sanierungsstau zügig aufgearbeitet werden, ohne dass das ohnehin knappe Forschungs- und Lehrbudget belastet wird. Erfolgreiche Programme wie HEUREKA und COME sollten für die nächsten Jahre deutlich ausgebaut oder Alternativen wie etwa eine Landeskreditfinanzierung für eine Sanierungsoffensive entwickelt werden.“

Boele-Woelki ist seit 2015 Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg, wo sie zugleich die Claussen-Simon-Stiftungsprofessur für Rechtsvergleichung innehat. Zuvor war sie Professorin für Internationales Privatrecht, Familienrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Utrecht (Niederlande) tätig. Für ihre Forschung zum vergleichenden und internationalen Familienrecht wurde sie u. a. mit dem Anneliese Maier Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichnet. Sie erhielt Ehrendoktorwürden der Universitäten Pretoria (Südafrika), Antwerpen (Belgien), Lausanne (Schweiz) und Uppsala (Schweden). Sie ist Mitglied der Hamburger Akademie der Wissenschaften und des schweizerischen Akkreditierungsrates.

Stärkung der Innovationsrolle von Universitäten

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Foto: Leica Microsystems
Dr. Annette Rinck ist Präsidentin und CEO von Leica Microsystems mit Hauptsitz in Wetzlar. Nach einem Staatsexamen in der Medizinlabortechnik und dem Studium der Kommunikationswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der anschließenden Promotion im Bereich Angewandte Wirtschaft und Kommunikationswissenschaft an der Universität Leipzig hat sie langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen internationaler Unternehmen gesammelt. Seit dem 1. Mai 2023 gehört sie dem Hochschulrat an.

Dr. Annette Rinck sagt: „Innovation und Transformation sind die Bausteine für die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Auf der Basis gemeinsamer Werte brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte, die bereit sind neu und weiter zu denken, um die klimagerechte, technologische, digitale und sozial-gesellschaftliche Transformation in der Zeitenwende interdisziplinär zu gestalten. Die Universität Marburg hat sich mit der Vielfalt ihrer Fachdisziplinen zu einer aktiven und vernetzenden Institution in der Region entwickelt und koordiniert unter anderem auch das StartMiUp-Netzwerk, ein Leuchtturmprojekt im Forschungscampus Mittelhessen. Diverse Teams mit ihren unterschiedlichen Hintergründen, differenzierten und agilen Denkweisen und Fähigkeiten sind das Rückgrat und der Motor für Innovationen und letztlich für den Erfolg. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und das Einstehen für gemeinsame Werte unabdingbar sind, um Fortschritt zu erzielen und letztlich die Menschheit voranzubringen. Eine exzellente Ausbildung an Universitäten wie der Philipps-Universität Marburg ist dafür heute und in Zukunft von entscheidender Bedeutung.“

Transfer von Wissenschaft in die Praxis als Voraussetzung für Innovation

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Foto: BioNTech SE
Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Özlem Türeci gehört seit dem 1. Juli 2022 dem Hochschulrat an. Sie ist Mitgründerin und Chief Medical Officer von BioNTech. Für ihre Beiträge zur Immuntherapie auf der Basis der mRNA-Technologie und die Entwicklung eines Impfstoffs gegen COVID-19 erhielt sie den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und zahlreiche weitere Auszeichnungen. Türeci ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und füllt Funktionen in nationalen und internationalen Fachgesellschaften und -verbänden aus. Zusätzlich zu ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist sie seit 2021 Professorin für Personalisierte Immuntherapie an der Universität Mainz und am Helmholtz-Institut für Translationale Onkologie Mainz (HI-TRON).

„Innovation entsteht, wenn Wissenschaft in praktische Anwendung übersetzt wird“, sagt Türeci. „Besonders in der Krebsforschung ist es wichtig, dass wissenschaftliche Erkenntnisse schnell bei den Patienten ankommen. Dazu muss Forschung konsequent auf die Translation ausgerichtet sein. Marburg verbindet, was uns am Herzen liegt: akademische Forschung und Lehre mit einer langen Tradition, medizinische Innovationen für Menschen in aller Welt verfügbar zu machen.“

Hintergrund: Hochschulrat

Der Hochschulrat wird nach dem Hessischen Hochschulgesetz (HessHG, § 48) vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bestellt. Die Mitglieder des Hochschulrats werden vom Ministerium für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt; sie sollen dem Hochschulrat in der Regel nicht länger als acht Jahre angehören. Ein Mitglied des Hochschulrats kann aus wichtigem Grund vom Ministerium abberufen werden. Die Mitglieder werden jeweils zur Hälfte vom Präsidium im Benehmen mit dem Senat und vom Ministerium im Benehmen mit der Hochschule benannt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule dürfen nicht benannt werden.

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