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Zwischen Infektionsschutz und Schutz des Erblasserwillens: Das sogenannte testamentum tempore pestis conditum in C. 6,23,8 (290)

Die Ringvorlesung des "Marburger Centrum(s) für Antike Welt" wird im Wintersemester 2021/22 unter dem Hashtag #StayingAliveAntiquity unterschiedliche Referentinnen und Referenten zum übergeordneten Thema "Gesundheit und Krankheit im Altertum" zu Wort kommen lassen.

Veranstaltungsdaten

17. Januar 2022 18:00 – 17. Januar 2022 20:00
Termin herunterladen (.ics)

Hybrid: Digital via WebEx / In Präsenz: Biegenstraße 14, Hörsaalgebäude (B | 01), +1/0020

Nach römischem Recht erforderte die Errichtung eines Testaments regelmäßig die Anwesenheit einer bestimmten Zahl von Testamentszeugen. Doch was tun in Zeiten einer Pandemie, wenn die Angst vor Infektionen groß war? Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Zeugen mit dem Erblasser zusammenkommen mussten, statuierte Kaiser Diokletian in einem Reskript aus dem Jahr 290 n. Chr. Dieses Gesetz, C. 6,23,8, wird im Rahmen des Vortrags kontextualisiert und erläutert, wobei auch auf die Rezeptionsgeschichte eingegangen wird.


Die Vorträge der Ringvorlesung finden Sie gesammelt und mit einer kurzen Beschreibung in der Programmübersicht. Interessentinnen und Interessenten, die sich digital zuschalten möchten, werden gebeten, sich via Mail an die unten angegebene Adresse zu registrieren, Sie erhalten dann die Zugangsdaten.

Referierende

Prof. Dr. Constantin Willems (Bürgerliches Recht und Römisches Recht, Philipps-Universität Marburg)

Veranstalter

Anne Grons: anne.grons@pharmazie.uni-marburg.de
Florian Krüpe: kruepe@uni-marburg.de
Theresa Roth: theresa.roth@uni-marburg.de
Elyze Zomer: elyze.zomer@uni-marburg.de

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