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Bewerbung

Wenn Sie sich am FB 06 für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben möchten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Sie informieren sich über Möglichkeiten und Anforderungen der Bewerbung, z.B. auf Ilias oder persönlich in einer Sprechstunde. 
  2. Sie registrieren sich auf der BewerberInnen-Plattform Mobility Online , legen Ihr persönliches Profil an und nennen die gewünschte(n) Gastuniversität(en).
  3. Sie führen ein Gespräch mit der Erasmus-Koordinatorin, die Sie an der Gastuniversität nominiert.

Schritt für Schritt Anleitung:

Von der Idee zur Rückkehr

  • Informationsbeschaffung

    Informieren Sie sich online, privat, im Ilias Raum oder der Sprechstunde und entwickeln Sie eine erste Vorstellung von Ihrem Auslandsaufenthalt. (Passende Links und Adressen finden Sie am Ende des Artikels)

    Sie registrieren sich auf dem Portal Mobility-Online, laden die geforderten Dokumente (u.a. Immatrikulationsbescheinigung, Lebenslauf) hoch, geben die gewünschten Gastuniversitäten und den Zeitraum des geplanten Aufenthalts an.

    Sie führen ein Gespräch mit der ERASMUS-Koordinatorin des FB 06, die Sie an der gewünschten Gastuniversität nominiert.

    Auch eine „fachfremde“ Bewerbung über einen anderen FB ist möglich, wenn dieser eine Partnerschaft mit einer von Ihnen favorisierte Gastuniversität unterhält – allerdings ist zu beachten, dass Sie dann ggf. nur einen Teil der Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Geschichte/Archäologie belegen können.

  • Bewerbung über Mobility Online

    Die Bewerbung für einen Erasmus‑Studienaufenthalt erfolgt über das Portal Mobility‑Online. Sie registrieren sich auf dem Portal, legen Ihr persönliches Profil an und geben die gewünschten Gastuniversitäten sowie den Zeitraum des geplanten Aufenthalts an.
    Im Rahmen der Online‑Bewerbung
    -erfassen Sie Ihre persönlichen und studienbezogenen Daten (Studiengang, Fachsemester, Kontaktdaten)
    -laden Sie die geforderten Unterlagen hoch, z. B. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, tabellarischer Lebenslauf, aktueller Leistungsnachweis (Transcript of Records), ggf. Motivationsschreiben und Sprachnachweise
    -priorisieren Sie Ihre Wunsch‑Gastuniversitäten und geben an, ob Sie im Winter‑, Sommersemester oder ganzjährig gehen möchten.

    Anschließend führen Sie ein Gespräch mit der ERASMUS‑Koordinatorin des Fachbereichs, die Sie bei Eignung an der gewünschten Gastuniversität nominiert.

  • Aufenthalt im Ausland vorbereiten

    Nach der Nominierung durch den Fachbereich und der Annahme durch die Gastuniversität beginnt die konkrete Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
    Dazu gehören in der Regel:

    -Bewerbung an der Gastuniversität: Ausfüllen des dortigen Online‑Antrags, Einreichen eventuell zusätzlich geforderter Unterlagen (z. B. Passkopie, Bewerbungsformular, Sprachnachweis).

    -Sprachliche Vorbereitung: Auffrischung der Landessprache bzw. Unterrichtssprache, Nutzung von Sprachkursen der Universität oder Online‑Angeboten.

    -Finanzielle und formale Vorbereitung:Beantragung und Abschluss der Erasmus‑Förderung (Grant Agreement mit dem International Office)
    ggf. Antrag auf Auslands‑BAföG

    -Organisation vor Ort: rechtzeitige Wohnungssuche (Wohnheim, WG, private Unterkunft)
    Anreiseplanung

    ggf. Visum und Aufenthaltsgenehmigung (für Aufenthalte außerhalb der EU oder für Nicht‑EU‑Studierende)



    Parallel dazu bereiten Sie gemeinsam mit dem Fachbereich Ihr Learning Agreement vor, um die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen sicherzustellen.

  • Learning Agreement

    Das Learning Agreement ist die verbindliche Studienvereinbarung zwischen Ihnen, dem FB 06 und der Gastuniversität.
    Es legt fest, welche Lehrveranstaltungen Sie im Ausland besuchen und wie diese am FB 06 anerkannt werden können.

    Sie erstellen das Learning Agreement in enger Abstimmung mit der ERASMUS‑Koordinatorin des FB06.

    Typischerweise umfasst das Learning Agreement:
    -eine Auflistung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Ausland (mit ECTS‑Punkten)
    -die Zuordnung zu Modulen bzw. Bereichen Ihres Studiengangs in Marburg
    -die Unterschriften von Ihnen, der Gastuniversität und der Heimathochschule

    Das Dokument wird vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erstellt. Sollten sich vor Ort Änderungen ergeben (z. B. Kursausfall, Stundenplanüberschneidungen), werden diese in einem Änderungsformular festgehalten und erneut von allen Beteiligten genehmigt.


    Ein sorgfältig abgestimmtes Learning Agreement ist die Grundlage für eine reibungslose Anerkennung Ihrer Studienleistungen nach der Rückkehr.

  • Im Ausland

    Zu Beginn Ihres Aufenthalts an der Gastuniversität:

    -melden Sie sich vor Ort an und nehmen an Einführungs‑ und Orientierungsveranstaltungen teil
    -lassen Sie ggf. eine „Confirmation of Arrival“ unterschreiben, sofern dies vom International Office verlangt wird
    -überprüfen Sie, ob alle im Learning Agreement vereinbarten Lehrveranstaltungen tatsächlich angeboten werden und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor .

    Während des Semesters:

    -besuchen Sie regulär Ihre Lehrveranstaltungen und erbringen die vereinbarten Studienleistungen (Prüfungen, Hausarbeiten etc.)
    -halten Sie bei fachlichen oder organisatorischen Fragen Kontakt zur ERASMUS‑Koordinatorin
    -informieren Sie den Fachbereich, wenn sich wesentliche Änderungen ergeben (z. B. Verlängerung oder Verkürzung des Aufenthalts)

  • Nach der Rückkehr

    Nach Ihrer Rückkehr nach Marburg schließen Sie den Erasmus‑Aufenthalt formal ab und bereiten die Anerkennung Ihrer Studienleistungen vor.

    Dazu gehören in der Regel:

    -Einreichen des Transcript of Records der Gastuniversität, sobald es vorliegt
    -Ausfüllen von eventuell vorgeschriebenen Online‑Umfragen der EU bzw. des Erasmus‑Programms
    -ggf. Abgabe eines Erfahrungsberichts für den Fachbereich oder das International Office.

    Bewahren Sie sämtliche Unterlagen sorgfältig auf, da sie für die Anerkennung und ggf. spätere Bewerbungen wichtig sind

  • Anerkennung 

    Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt durch den Fachbereich auf Grundlage Ihres Learning Agreements und des Transcript of Records.

    Für die Anerkennung reichen Sie in der Regel ein:

    -das endgültige Transcript of Records der Gastuniversität
    -das vollständige Learning Agreement 
    -ggf. zusätzliche Formulare des FB 06 zur Modulanrechnung oder Einstufung der erbrachten Leistungen.

    Auf Basis dieser Unterlagen prüfen die zuständigen Prüfungs‑ bzw. Anerkennungsbeauftragten, wie die im Ausland erbrachten Studienleistungen in Ihrem Studiengang verbucht werden.

    Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich: 
    -bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes möglichst genau zu klären, welche Kurse wofür anerkannt werden können
    -bei Unklarheiten frühzeitig Kontakt mit dem Prüfungsbüro oder den Studienfachberatungen aufzunehmen.

    Nach abgeschlossener Anerkennung werden die Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem verbucht und in Ihrem Marvin Account angezeigt.

Kontaktadressen: