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  • Ich bin fertig mit dem Schreiben meiner Dissertation - Was muss ich für die Einreichung beachten?

    Zur Einreichung ihrer Dissertation beachten Sie bitte die formalen Angaben aus der gültigen Promotionsordnung. Dies sind:

    Promotionsordnung vom 02.12.2009

    a) schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren, gerichtet an den/die Vorsitzende/n des Promotionsausschusses.

    b) Die Dissertation in dreifacher Ausfertigung, dabei hat jedes Exemplar

    - ein Titelblatt gemäß Anlage 2 der Promotionsordnung vom 02.12.2009
    - auf der letzten Seite die Eigenständigkeitserklärung (siehe Vorlagen)

    Die Dissertation ist gebunden, keine Spiralbindung.

    c) Zudem sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

    - Erklärung über etwaige andere Promotionsversuche 
    - einen aktuellen wissenschaftlichen Lebenslauf
    - eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    - ggf. die Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Promotionsausschusses

    Promotionsordnung vom 14.07.2021

    a) schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren, gerichtet an den/die Vorsitzende/n des Promotionsausschusses.

    b) Die Dissertation nach §8 und §9 der Promotionsordnung vom 14.07.2021 in mindestens dreifacher, gebundener Ausfertigung sowie eine digitale Version, die auf einem Datenträger beigelegt oder per E-Mail an die/den Vorsitzende/n des Promotionsausschusses gesandt wird. Dabei hat jedes Exemplar ein Titelblatt und auf der letzten Seite die Eigenständigkeitserklärung. Die Dissertation ist gebunden, keine Spiralbindung.

    c) Zudem sind folgende Unterlagen mit einzureichen:

    - Bescheinigung über die Annahme als Doktorand/in 
    - ggf. die Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Promotionsausschusses
    - Erklärung über etwaige andere Promotionsversuche
    - einen aktuellen wissenschaftlichen Lebenslauf 
    - Nachweis der Abschlussprüfung bzw. der Eignungsfeststellung gemäß §5 Abs. 2,3 
    - eine Versicherung mit dem Wortlaut: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Dissertation selbstständig, ohne unerlaubte Hilfe Dritter angefertigt und andere als die in der Dissertation angegebenen Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Kein Teil dieser Arbeit ist in einem anderen Promotions- und Habilitationsverfahren verwendet worden. Mit dem Einsatz von Software zur Erkennung von Plagiaten bin ich einverstanden."

  • Wie lange dauert die Erstellung der Gutachten für meine Dissertation?    

    a) Gemäß der Promotionsordnungen haben die Gutachter zwei Monate Zeit für die Erstellung der Gutachten.
    In begründeten Fällen kann es aber länger dauern.

    b) Für ihre eigene weitere Lebensplanung sollten Sie frühzeitig vorher abklären, ob ihre Gutachter in ihrem Abgabezeitraum mit größeren Projekten (Forschungssemester, Archivarbeit im In- oder Ausland, Grabungen, Gastprofessuren, etc. pp.) beschäftigt sind.

    c) Über das Vorliegen ihrer Gutachten werden Sie vom Promotionsbüro informiert.