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Aktuelle Informationen für die Abschlussprüfungen des Erweiterungsfachs 'Deutsch als Fremdsprache'

Alle Studierenden des Erweiterungsfachs 'Deutsch als Fremdsprache' sollten spätestens zwei Monate vor dem Anmeldetermin zur ersten Staatsprüfung (beim Landesschulamt) mit den prüfungsberechtigen Lehrenden die Prüfungsthemen vereinbaren.

Prüferinnen und Prüfer

Prüfungsberechtigt für das Erweiterungsfach (LA) 'Deutsch als Fremdsprache' sind:

Anmeldung

Informationen zur Anmeldung (Ablauf, Fristen, Prüfzeitraum und benötigte Unterlagen) für die Erweiterungsprüfung finden Sie auf der Seite der Lehrkräfteakademie Hessen.

Für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsbüro des Zentrums für Lehrerbildung.

Bitte beachten Sie: Die Durchführung der Erweiterungsprüfung liegt nicht bei der AG Deutsch als Fremdsprache, sondern beim Zentrum für Lehrerbildung bzw. der Lehrkräfteakademie Hessen. Daher wenden Sie sich mit organisatorischen Fragen zur Erweiterungsprüfung bitte an das Zentrale Prüfungsbüro, dort erhalten Sie die aktuellsten Informationen.

Ablauf der Abschlussprüfung

Sowohl nach der alten (Studienbeginn ab WS 13/14) als auch nach der neuen Studienordnung (Studienbeginn ab WS 18/19) besteht die Abschlussprüfung des Erweiterungsfaches aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten und drei Themen. Die Prüfung wird von zwei der o.g. Prüfer*innen Ihrer Wahl abgenommen.

Ermitteln der Endnote

  • neue Studienordnung (Studienbeginn DaF ab WS 18/19):

    Notenrelevante Module für die Erweiterungsprüfung sind folgende:
  1. Die zwei notenbesten Module aus den Studienbereichen Fachwissenschaft: Deutsche Sprache für das Lehramt (DtL 1), Neuere Deutsche Literatur für das Lehramt (DtL 3), Angewandte Linguistik und Sprachlehrforschung (DaF 1) und Didaktik der kommunikativen Fertigkeiten, Wortschatz und Grammatikvermittlung (DaF 5), ProfiWerk Deutsch als Fremdsprache

  2. Die zwei notenbesten Module aus der Schnittstelle Fachwissenschaft und Fachdidaktik: Grundwissen DaF, Grammatik und Phonetik des Deutschen (DaF 2), Landeskunde- und Literaturdidaktik (DaF 3), Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (DaF 4). Bei der Auswahl der fachdidaktischen Module für die Note der Erweiterungsprüfung wird nach individueller Beratung entweder eines oder werden zwei fachdidaktische Module berücksichtigt. Sofern keine Festlegung auf bestimmte Module vorliegt, werden die notenbesten Module berücksichtigt.

  • alte Studienordnung (Studienbeginn DaF ab WS 13/14):

    In die Endnote fließen:
  1. Die drei notenbesten Module von DaF L1, DaF L2, DaF 5, DaF 1 und DaF 2
  2. Das notenbeste Modul von DaF 3 und DaF 4 ein.

Die Modulnoten werden addiert und arithmetisch gemittelt. Es werden vier oder fünf Modulnoten berücksichtigt, je nachdem, welche Kombination am günstigsten ist, ähnlich wie bei den Hauptfächern. Der Durchschnittswert der Modulnoten macht 50% der Gesamtnote aus. Die mündliche Prüfung hat eine Gewichtung von 50%.