Hauptinhalt
Zentrales Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien
Aufgaben und Zuständigkeiten
Im Zentralen Prüfungsbüro für das Lehramtsstudium erhalten Studierende, die ihr Studium gemäß den "neuen" gesetzlichen Bestimmungen seit dem WS 2005/2006 in modularisierter Form absolvieren, folgende Dokumente:
- Zwischenprüfungsbescheinigung
- Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung zur Vorlage bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (ehemals Landesschulamt), Prüfungsstelle Marburg
- Leistungsnachweis über im Rahmen des Studiums absolvierte Module (Transcript of Records, z.B. beim Hochschulwechsel oder im Falle des Studienabbruchs)
- Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen (Formblatt 5)
Außerdem erhalten Austauschstudierende im Zentralen Prüfungsbüro Datenabschriften (Transcript of Records) zur Vorlage an ihrer Heimatuniversität.
Ansprechpartner
Bunsenstraße 2, Raum 01C10
E-Mail: christian.hiebel@uni-marburg.de
Tel.: 06421-28-26261
Fax: 06421-28-25088
Sprechzeiten
Achtung, geänderte Öffnungszeiten ab Juli 2019!
Montags |
8:00 bis 12:00 Uhr |
13:30 bis 15:30 Uhr |
|
Dienstags |
13:30 bis 15:30 Uhr |
||
Mittwochs |
8:00 bis 12:00 Uhr |
||
Donnerstags | 13:30 bis 15:30 Uhr | ||
Freitags | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Aktuelle Hinweise:
Vom 20.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 bleibt das Prüfungsbüro geschlossen.
Ergänzende Hinweise:
- Umfangreiche Informationen zum Studium finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung.
- Für die Organisation der Modulprüfungen sind die lehrerbildenden Fachbereiche verantwortlich.
- Für die Zulassung und die Durchführung der Ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie (ehemals Landesschulamt) zuständig.