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Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung

Die aktuell geltende Studien- und Prüfungsordnung ermöglicht einen Wechsel der Prüfungsordnung von der vorherigen Prüfungsordnungsversionen in die neue Version (§ 33 Abs. 3 der StPO L3 2018). Studierende, die das Studium des Studiengangs Lehramt an Gymnasien ab dem Wintersemester 2005/06 und vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben, können in die aktuell gültige Studien- und Prüfungsordnung wechseln. Die für Sie gültige Ordnungsversion finden Sie unter Studien- und Prüfungsordnungsversionen für den Studiengang Lehramt an Gymnasien.

Hierzu gilt:

  • Der Wechsel ist freiwillig – Studierende sollten die Bedingungen prüfen und die Vor- und Nachteile abwägen. Sie können sich dazu im zentralen Prüfungsbüro beraten lassen.
  • Der Wechsel der Prüfungsordnungsversion ist nur über alle Anteile des Studiengangs (= Studienfächer: Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften + Unterrichtsfächer) möglich.
  • Der Wechsel ist a) schriftlich beim zentralen Prüfungsbüro zu beantragen und b) unwiderruflich.

HINWEIS: 

Die Prüfungsausschüsse der Fächer sind aufgerufen, Regelungen zu erlassen, die den Wechsel der Prüfungsordnungsversion begünstigen. Diese Beschlüsse werden vom zentralen Prüfungsbüro umgesetzt. Wenn Sie die Prüfungsordnungsversion wechseln wollen, wenden Sie sich bitte an das zentrale Prüfungsbüro.