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Allgemeines über die Körperspende an die Anatomie Marburg

  • Sowohl die ärztliche Ausbildung, als auch die klinische Forschung sind grundsätzlich auf menschliche Körper angewiesen.
  • Deshalb erweist jeder, der seinen Körper nach dem Ableben einem Anatomischen Institut zur Verfügung stellt, der Ausbildung junger Ärztinnen/Ärzte und der medizinischen Wissenschaft einen enorm großen Dienst.
  • Die Gründe für eine Körperspende können individuell sehr unterschiedlich sein.
  • Die Körperspende erfolgt grundsätzlich in Form einer Letztwilligen Verfügung und kann daher nur zu Lebzeiten vom Spender selbst  (also nicht von Angehörigen, Betreuern oder behandelnden Ärzten) veranlasst werden.
  • Sowohl der Spender, als auch die Anatomie können jederzeit schriftlich von der Verfügung zurücktreten.
  • Die Anatomie zahlt keine finanzielle Vergütung an den Körperspender.
  • Den Körperspendern/den Angehörigen entstehen im Normalfall (Beisetzung auf einem anonymen Urnenfeld) keinerlei Überführungs-, Kremations- & Begräbniskosten.
  • Die Verweildauer der Körper in der Anatomie beträgt durchschnittlich 2-3 Jahre
  • Alle der Anatomie zur Verfügung gestellten Körper werden letztlich kremiert (verbrannt)
  • Die Bestattung der Urne erfolgt üblicherweise auf einem anonymen Urnenfeld .
  • Andere Arten der Beisetzung (z.B. auf dem Heimatfriedhof des Spenders, Seebestattung) können in der "Letztwilligen Verfügung" vereinbart werden. Die Organisation und die dabei anfallenden Kosten müssen allerdings von den Angehörigen durchgeführt bzw. übernommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Anatomie auch noch nach dem Ableben des Spenders von der Verfügung zurücktreten und die Körperspende ablehnen.

Gründe dafür sind z.B.:

  • Ableben des Spenders außerhalb des Einzugsgebietes der Anatomie (ca. 100 km Umkreis um Marburg),
  • zu späte Benachrichtigung der Anatomie über das Ableben (bereits einsetzende Verwesung),
  • eine starke körperliche Versehrtheit (z.B. wegen Unfall, Suizid, Organentnahme für Transplantationen, pathologische oder gerichtsmedizinische Obduktion bzw. Sektion),
  • hochinfektiöse, meldepflichtige Erkrankungen (z.B. Tollwut, Creuztfeld-Jakob-Krankheit, AIDS),
  • Zeiten in denen, bedingt durch hohes Spenderaufkommen, die räumliche Kapazitäten des Instituts erschöpft sind und keine ordnungsgemäße Versorgung gewährleistet werden kann.

Kontakt Prosektor

Jens Cordes

Institut für Anatomie und Zellbiologie
Robert-Koch-Str. 8
35032 Marburg
+49 6421 28-64078

+49 6421 28-65783

Email: cordes@staff.uni-marburg.de