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GemeinsamVorsorgen                                                    

Über das Projekt GemeinsamVorsorgen

GemeinsamVorsorgen ist ein Gemeinschaftsprojekt des Instituts für angewandte und klinische Ethik im Gesundheitswesen (Fachbereich Humanmedizin) und der AG Klinische Psychologie (Fachbereich Psychologie) der Philipps-Universität Marburg. Dieses Forschungsprojekt, zu dem unter anderem auch der Aufbau der ACP-Ambulanz am Universitätsklinikum Marburg gehört, wird von der deutschen Krebshilfe gefördert.
Ein Teil des Projektes beinhaltet das Einführen des ACP-Angebots auf klinischen Stationen, um die Nachfrage und auch die Umsetzbarkeit eines solchen Gesprächsangebots im klinischen Setting zu untersuchen. Zudem laufen noch weitere Forschungsprojekte rund um das Thema der gesundheitlichen Versorgungsplanung sowie zum Thema Psychoonkologie.

Unser Anliegen ist es, Sie bei einer guten gesundheitlichen Versorgungsplanung zu unterstützen.
Gesundheitliche Versorgungsplanung bedeutet, dass Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können (z.B. durch Bewusstlosigkeit), bereits im Vorhinein Ihre Wünsche zur medizinischen Versorgung besprochen oder festgehalten haben, um auch in einer solchen Situation nach Ihrem Willen behandelt werden zu können.

Da niemand Ihre Wünsche in einer solchen Situation genau erraten kann, kann es helfen, mögliche Krisensituationen im Vorhinein zu besprechen und gegebenenfalls auch in Form einer Patientenverfügung festzuhalten. Wenn Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, in diesen Situationen an Ihrer Stelle für Sie zu entscheiden, ist es sehr wichtig, sich über diese Themen im Vorhinein ausgetauscht zu haben, damit Ihre Wünsche bekannt sind.

So entstand auch das Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) oder auf Deutsch „gesundheitliche Versorgungsplanung im Gespräch“, das wir Ihnen nun auch auf der Interdisziplinären Ambulanten Chemotherapie (IAC) am Universitätsklinikum Marburg anbieten können.

Advance Care Planning ist ein gemeinsamer Gesprächsprozess über gesundheitliche Versorgungsplanung: an den Gesprächen nehmen Sie als vorsorgende Person teil, idealerweise eine Vertrauensperson von Ihnen, die Sie vielleicht auch bevollmächtigen wollen (das kann ein Angehöriger sein, aber auch z.B. ein guter Freund) und geleitet wird das Gespräch von einer qualifizierten Gesprächsbegleitung. Das hat den Vorteil, dass Sie sich nicht alleine Gedanken über das Thema machen müssen, sondern durch die verschiedenen relevanten Bereiche geführt und zu einem Austausch angeregt werden. Das Ergebnis der Gespräche kann in einer ausführlichen und individuellen Patientenverfügung festgehalten werden, wenn Sie das wünschen.

Aufbau:

Etwa 2 bis 3 Gesprächstermine (je nach Bedarf), in der Sie und Ihre bevollmächtigte Person sich mit einer Gesprächsbegleitung zusammensetzen und strukturiert über verschiedene gesundheitliche Situationen sprechen. Dabei werden Ihre Wünsche erfasst. Diese können am Ende in einer ausführlichen Patientenverfügung festgehalten werden.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Häufige Fragen

Was ist gesundheitliche Versorgungsplanung?

Normalerweise wird man als Patient oder Patientin bei jeder medizinischen Entscheidung miteinbezogen und kann in die vorgeschlagene Behandlung einwilligen oder diese ablehnen. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn man beispielsweise durch ein Koma nicht ansprechbar und somit nicht mehr einwilligungsfähig ist. Damit in diesen Situationen trotzdem nach Ihrem Willen gehandelt werden kann, gibt es die gesundheitliche Versorgungsplanung. In diesem Prozess geht es darum, bereits im Vorhinein für die Situationen, in denen man nicht mehr ansprechbar ist, vorauszuplanen, und zum Beispiel zu besprechen oder festzulegen, in welchen Situationen und Zuständen man noch weiter lebensverlängernd behandelt werden möchte und ob es Situationen gibt, in denen man nur noch schmerzlindernd behandelt werden möchte.

Was für Dokumente gibt es für die gesundheitliche Versorgungsplanung? 

Zur gesundheitlichen Versorgungsplanung gibt es zwei wichtige Dokumente: 
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht für gesundheitliche Angelegenheiten können Sie eine Vertrauensperson von Ihnen bestimmen, Sie in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten, falls Sie das einmal nicht selber können. Konkret bedeutet das für den Fall, dass Sie selber nicht ansprechbar sind, dass das ärztliche Team bei medizinischen Entscheidungen auf Ihre bevollmächtigte Person zukommt, um Ihre Behandlungen zu besprechen und abzustimmen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, das bekannt ist, wer Ihre bevollmächtigte Person ist. Die bevollmächtigte Person ist dabei dazu verpflichtet, in Ihrem Sinne zu entscheiden und sich somit an Ihre Wünsche zu halten, sollten diese bekannt sein.

Patientenverfügung 

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem aufgeschrieben werden kann, bis wann und in welchen Zuständen Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen, und wann die Medizin nur noch lindernd zur Seite stehen soll. Dieses Dokument ist mit Ihrer Unterschrift rechtlich bindend und sowohl die bevollmächtigte Person als auch das ärztliche Team müssen sich bei Ihrer Behandlung danach richten.

Was ist „Advance Care Planning“ oder „Gesundheitliche Versorgungsplanung im Gespräch“ ?

Im Gegensatz zu einer klassischen Patientenverfügung, die man meist für sich ausfüllt, steht hier weniger das Dokument im Vordergrund als das Gespräch über Ihre Vorstellungen und Wünsche für die medizinische Behandlung, falls Sie einmal nicht selbst für sich entschieden können. Es soll Ihnen den Raum geben, anhand von bewährten Fragen über diese Dinge nachzudenken. Das können Themen sein wie „Was macht für mich Lebensqualität aus?“ oder „Was will ich auf keinen Fall erleben?“. Nach dem Gespräch können Ihre Wünsche in einer ausführlichen Patientenverfügung festgehalten werden.
Wenn die Person dabei ist, die Sie bevollmächtigen wollen, spielt das Gespräch mit ihr und das gegenseitige Verständnis eine große Rolle, da es am Ende diese Person ist, die Ihre Wünsche kennen muss, um sie gut vertreten zu können.
Die Gespräche erstrecken sich meist über 2-3 Sitzungen.
Wer kann an den Gespräche zur gesundheitlichen Versorgungsplanung teilnehmen?

Wen soll ich zu den Gesprächen mitbringen?

Zum Gespräch können Sie am besten die Person mitbringen, die schlussendlich Ihre Entscheidungen umsetzen soll, wenn Sie aus irgendeinem Grund nicht ansprechbar sein sollten (= die bevollmächtigte Person).
Das können Angehörige sein oder auch ein guter Freund und Freundin.

Kontakt:

ACP-Ambulanz/Projekt GemeinsamVorsorgen
Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM)
Baldingerstraße 43
35032 Marburg
Deutschland
acp-ambulanz@uni-marburg.de
06421 5865177