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Nichtteilnahme / Fehltermine bei Prüfungen

Jede/r Studierende hat vier Versuche, um die Prüfungen in den jeweiligen Fächern zu bestehen (reguläre Abschlussklausur und drei Nachprüfungstermine). Diese vier Prüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten stattfinden bzw. bestanden werden. Ob die Nachprüfungstermine in Anspruch genommen werden oder die Teilnahme an der Klausur im nächsten Semester erfolgt, ist letztlich jedem selbst überlassen.
Sollte jedoch die Anmeldung zu einem Prüfungstermin erfolgen, ist diese verbindlich, es sei denn, die Anmeldung wird bis max. einen Tag vor der Prüfung wieder zurückgenommen oder das Fehlen kann durch Vorlage eines ärztlichen Attestes begründet werden.
Sollte kein Attest vorgelegt werden oder erfolgt die Abmeldung erst am Prüfungstag, gilt dies als Fehltermin.