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Das Promotionsbüro ist vom 29.09. bis 16.10.2023 nicht besetzt. Unterlagen können in dieser Zeit nur auf dem Postweg eingereicht werden.
Promotion Humanmedizin / Zahnmedizin
Anmeldung zur Promotion
Da zum Wintersemester 2017 eine Promovierendenstatistik eingeführt wurde (§ 5 HStatG Novelle), sind Doktorandinnen/Doktoranden angehalten im MARVIN eine Selbstregistrierung vorzunehmen. Die Selbstregistrierung muss zusätzlich zu den unten aufgeführten Antragsunterlagen erfolgen. Diese Unterlagen sind an das Promotionsbüro zu senden.
Die Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie hier.
- Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin (Dr. med./ Dr. med. dent.) (PDF) in der Fassung vom 03.05.2006
- Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin (Dr. med. / Dr. med. dent.) (PDF) in der Fassung vom 20.06.2018
- Antrag auf Annahme als Doktorand / Doktorandin zum / zur Dr. med. / Dr. med. dent. (PDF)
Nach § 6 der Promotionsordnung für Human- und Zahnmedizin sind dem Antrag auf Annahme als Doktorand / Doktorandin folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Projektskizze; sie ist von einem habilitierten Betreuer zu erstellen sowie zu unterschreiben und sollte maximal 2 Seiten umfassen.
Die Aufgabenstellung der Doktorandin/des Doktoranden sowie die durch ihr/ihm anzuwendenden Methoden/Arbeitsschritte für die geplante Forschungsfrage müssen konkret dargestellt werden.
Wurde ein Ethikantrag gestellt, muss eine Kopie des positiven Ethikvotums mit eingereicht werden. Die Projektskizze sollte beinhalten:
- Hintergrund
- Fragestellung
- Material / Patientenzahl / Anzahl der Krankenblätter bzw. Jahrgänge
- Methoden / statistische Methoden
- Zeitplan
- Stichwörter für Literatursuche
- Arbeitsplatz
- Betreuungsvereinbarung (DOCX)
- Formlose Erklärung (DOCX) des Promovenden / der Promovendin, dass an keiner anderen Hochschule ein Antrag auf Annahme als Doktorand / Doktorandin beziehungsweise eine Dissertation eingereicht wurde.
- Aktuelle Studienbescheinigung und Kopie über den 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung beziehungsweise Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche / Zahnärztliche Abschlussprüfung
Falls Sie Ihr Studium im Ausland absolviert haben:
...ist zu beachten, dass ausländische Bildungsabschlüsse erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss hin geprüft werden müssen, bevor Sie als Doktorand / Doktorandin angenommen werden können. Da dies je nach Land einige Wochen bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn in Anspruch nehmen kann, sollten die entsprechenden Dokumente so früh wie möglich in amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden.