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Die Online-Bewerbung / Online-Einschreibung

Bitte beachten Sie:

  • Unterschiedliche Verfahrensweise und Formulierung je nach Zulassungsmodus: Für zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie sich bewerben, in zulassungsfreie Studiengänge direkt einschreiben! Entsprechend handelt es sich um eine Bewerbung oder um eine Einschreibung!
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gilt ein anderes Verfahren. Diese müssen sich über uni-assist bewerben.
  • Ausnahmen: Die Studiengänge Humanbiologie (Biomedical Science) (B.Sc.) und Psychologie (B.Sc.) nehmen am Dialogorientierten Serviceverfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ teil. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite "Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren".
  • Bewerben für den Kombi-Bachelor: Enthält Ihre gewünschte Fächerkombination ein zulassungsbeschränktes Fach, gilt die Bewerbungsfrist und das Bewerbungsverfahren wie für Studiengänge mit NC.

Vorgehen

Der Link unten führt Sie zu unserem Bewerbungsportal "Marvin", für das Sie sich zunächst registrieren müssen. Nach dem Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie sich in das Portal einloggen und Schrittweise die benötigten Angaben zur Person, Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, Ihrem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. eingeben.

 

Einzureichende Unterlagen

 

Weiterer Ablauf

  • Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/Fachsemestern

    Nach einer Prüfung und Bearbeitung Ihrer Bewerbung wird ein Vergabeverfahren nach der Hessischen Vergabeverordnung durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie auf unserer Webseite Vergabeverfahren.

    Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten Sie von uns per Post einen Bescheid über den Erfolg Ihrer Bewerbung.

    • Im Falle einer Zulassung: In dem Zulassungsbescheid teilt Ihnen die Philipps-Universität Marburg mit, dass Sie für einen Studienplatz zugelassen sind. Gleichzeitig wird Ihnen in diesem Schreiben eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Die Annahme erklären Sie schriftlich per Post. Reichen Sie mit dieser Annahmeerklärung bitte ebenfalls weitere, im Schreiben genannte Dokumente ein. Persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist nicht mehr erforderlich.

    • Im Falle einer Ablehnung: In dem Ablehnungsbescheid teilt Ihnen die Philipps-Universität Marburg mit, dass Sie in diesem Vergabeverfahren nicht für einen Studienplatz zugelassen werden konnten. Die Ursachen hierfür werden Ihnen im Einzelnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt.
      Sie nehmen jedoch automatisch an gegebenenfalls später stattfindenden Nachrückverfahren teil. Sollten Sie in einem solchen Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten wird Ihnen die Philipps-Universität Marburg, trotz zunächst erfolgter Ablehnung, noch einen Zulassungsbescheid zustellen. Ist dies der Fall wird Ihnen in diesem Zulassungsbescheid eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Die Annahme erklären Sie schriftlich per Post. Reichen Sie mit dieser Annahmeerklärung bitte ebenfalls weitere, im Schreiben genannte Dokumente ein.
       
      Können Sie den Grund für den Ablehnungsbescheid nicht nachvollziehen, melden Sie sich bitte im Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg.
  • Bei zulassungsfreien Studiengängen/Fachsemestern

    Nach der positiven Prüfung und Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns per Post direkt Ihre Semesterunterlagen.

    Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, in dem Ihnen die Ursachen der Ablehnung genannt werden. Können Sie den Grund für den Ablehnungsbescheid nicht nachvollziehen, melden Sie sich bitte im Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg.

 

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