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Ist dein Wunsch-Studiengang zulassungsbeschränkt oder frei?

Um dich an der Uni Marburg zu immatrikulieren, ist je nach Studiengang entweder die direkte Einschreibung möglich oder eine vorangehende Bewerbung nötig, bei der du erst zu deinem Studienplatz zugelassen werden musst. Dabei wird in NC-freie und NC-behaftete Studiengänge bzw. Studienfächer unterschieden.

NC-freie Fächer: Direkt einschreiben

Ist ein Fach zulassungsfrei, werden alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und innerhalb der Frist alle erforderlichen Dokumente einreichen, in diesen Studiengang eingeschrieben. Eine Zugangsvoraussetzung kann zum Beispiel das Sprachniveau in einer bestimmten Fremdsprache sein. Diese Voraussetzungen variieren von Fach zu Fach - bei manchen gibt es auch gar keine Zugangsvoraussetzungen.

Ob und welche Zugangsvoraussetzungen es gibt, kannst du auf der Info-Seite des Studiengangs unter "Bewerben → Was du mitbringen musst → Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten" nachlesen.

Numerus Clausus (NC)

Einige Studiengänge sind so beliebt, dass sich jedes Semester mehr Personen in das Fach einschreiben wollen, als es Plätze gibt. Um allen Studierenden bspw. einen Platz im Labor oder im Seminarraum zusichern zu können, muss die Anzahl der Studierenden im Vorhinein beschränkt werden. Dies geschieht über den NC. Kurz gesagt werden bei 100 Studienplätzen nur die 100 Bewerber*innen mit der besten Abiturnote zugelassen – vorher festgelegt wird die Note nicht. Zudem unterscheidet man Studiengänge mit örtlichem und bundesweitem NC.

Klingt etwas kompliziert? Kein Problem, auf den folgenden Webseiten findest du Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen.

NC-Fächer: Bewerben über das richtige Portal

Bei zulassungsfreien Fächern läuft die Einschreibung für jeden Studiengang über das Portal Marvin. Bei zulassungsbeschränkten Fächern variiert das Portal, über das du dich bewirbst, von Studiengang zu Studiengang. Teilweise hängt das mit der Unterscheidung in bundesweite und örtliche Zulassungsbeschränkung zusammen. 

Auf einen Blick

Einen Überblick über alle Zugangs- und Zulassungswege bietet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.