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Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:
- Humanmedizin (Staatsexamen),
- Zahnmedizin (Staatsexamen) sowie
- Pharmazie (Staatsexamen).
Das Bewerbungsverfahren für diese Studiengänge wird immer zentral von hochschulstart durchgeführt.
Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, deutsche Staatsangehörige oder den Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen bewerben sich über hochschulstart.
Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die den deutschen Bewerberinnen und Bewerbern nicht gleichgestellt sind bewerben sich für ein Wintersemester bis zum 15.07. und für ein Sommersemester bis zum 15.01. über uni-assist . Die Studienplätze für diese Bewerbungsgruppe werden nur nach Note vergeben.
Eine Auflistung darüber, wer den deutschen Bewerbungen gleichgestellt ist, kann bei Hochschulstart eingesehen werden.
Registrieren & Bewerben
Die Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung.
Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort füllen Sie programmgestützt Ihren Bewerbungsantrag aus. Beachten Sie dabei bitte auch die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Alt- und Neu-Abiturient*innen zu einem Wintersemester.
Ergebnisse & Entscheidung
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Sobald eine Entscheidung bzgl. Ihrer Bewerbung ergangen ist, erhalten sie einen rechtsverbindlichen Bescheid, der Ihnen im Portal zur Verfügung gestellt wird. Alle Bescheide von hochschulstart werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Ein postalischer Versand ist nicht möglich.
Ab wann welche Bescheide durch hochschulstart versendet werden, können Sie der Terminübersicht entnehmen.
Während des Vergabeverfahrens werden hohe Anforderungen an Ihre Erreichbarkeit gestellt. Sie müssen regelmäßig einen Blick in Ihr Nutzerkonto und Ihr Email-Postfach werfen, um ggf. rechtzeitig auf Rückfragen oder Anmerkungen reagieren zu können. Persönlich bedingte Abwesenheit oder Verhinderung aus selbst zu vertretenden Gründen führen nicht zu einer späteren Korrektur der Ranglisten. Nicht vorgelegte Unterlagen gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie die Einschreibtermine verpassen sollten, verfällt eine erhaltene Zulassung.
Informationen zum Koordinierten Nachrücken finden Sie direkt bei Hochschulstart.
Einschreibung
Wenn Sie eine Zulassung über Hochschulstart erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität Marburg einschreiben, um diesen Studienplatz auch wahrnehmen zu können. Die Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) muss bis zu einer bestimmten Frist an der Hochschule erfolgen. Diese Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid vermerkt. Eventuell finden Sie in Ihrem Bescheid auch weitere Hinweise zur Einschreibung oder Sie erhalten diese mit den Einschreibungsunterlagen von der jeweiligen Hochschule.
Bewerbungsfristen
Informationen zu den Bewerbungs- und Einschreibefristen an der Universität Marburg findest Du hier.
Weitere Informationen zur Bewerbung bei Hochschulstart finden sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung.