Hauptinhalt
1. Vor der Bewerbung
- Kann ich mit meinem Abschluss in Deutschland studieren?
- Muss ich vor dem Studium das Studienkolleg besuchen?
- Studienangebot
- Wer bewirbt sich wo?
- Muss ich vor dem Studium noch Deutsch lernen?
- Weitere Fremdsprachkenntnisse und Zulassungsvoraussetzungen
- Fristen
- Kontakt
Kann ich mit meinem Abschluss in Deutschland studieren?
Über anabin.kmk.org oder uni-assist kannst du nachsehen, ob du mit deinem Schulabschluss in Deutschland direkt studieren kannst.
Es gibt Hochschulzugangsberechtigungen/ Abschlüsse, die direkt zu einem Studium berechtigen und es gibt Abschlüsse, die indirekt zu einem Studium berechtigen. Bei einer indirekten Hochschulzugangsberechtigung muss vor dem Studium das Studienkolleg besucht werden.
Muss ich vor dem Studium das Studienkolleg besuchen?
Fachkurse am Studienkolleg (G, M, T, W)
Wenn du eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung hast, musst du vor dem Studium noch die Feststellungsprüfung am Studienkolleg absolvieren.
Bitte beachte, dass du Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 bis zur Bewerbungsfrist nachweisen musst, um zum Aufnahmetest für das Studienkollegs eingeladen zu werden.
Für das Studienkolleg gelten gesonderte Bewerbungsfristen. Diese findest du für jedes Semester unter dem Reiter "Für Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung".
Nach der Feststellungsprüfung
Wenn du gerade deine Feststellungsprüfung (FSP) bestanden hast und wissen möchtest, was du bei uns studieren kannst, schaue in die Tabelle mit unseren Fachbindungen (PDF). Bitte beachte: ALLE Absolventen des Studienkollegs müssen sich erneut über uni-assist bewerben!
Studienangebot
Die Philipps-Universität Marburg hat ein großes Studienangebot im grundständigen Bereich. Als „grundständig“ werden die Abschlüsse Bachelor, Kombinationsbachelor, Lehramt, Staatsexamen, Magister und kirchliche Abschlüsse bezeichnet.
Wenn du dich über uni-assist bewerben musst, kannst du insgesamt 3 Bewerbungen für die Universität Marburg abgeben.
Es gibt zulassungsfreie Studiengänge und zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Für zulassungsfreie Studiengänge musst du dich fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen bewerben. Erfüllst du alle Zulassungsvoraussetzungen, wird dir ein Zulassungsangebot erteilt.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet – sofern du alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst – ausschließlich deine Abschlussnote darüber, ob dir ein Zulassungsangebot erteilt werden kann.
Wer bewirbt sich wo?
Hinweis: Sie können sich nur dann für ein erstes Fachsemester in einem Studiengang bewerben, wenn Sie zur Zeit der Bewerbung in diesem Studiengang noch nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Sollten Sie bereits an einer deutschen Hochschule für diesen Studiengang immatrikuliert sein, informiere dich in diesem Fall über die Bewerbung in ein höheres Fachsemester.
Die Bewerbung ist für zulassungsfreie Studiengänge auch ohne Deutschzertifikat möglich.
Wer bewirbt sich wo?
| Du möchtest einen zulassungsfreien Studiengang studieren und hast einen ausländischen Schulabschluss. | Bitte bewerbe dich über uni-assist. |
| Du möchtest einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang studieren (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) und hast einen ausländischen Schulabschluss. | Bitte bewerbe dich über uni-assist. |
| Du möchtest einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang studieren (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist den deutschen Bewerbern gleichgestellt (was bedeutet gleichgestellt?) und hast einen ausländischen Schulabschluss. | Bitte bewerbe dich über Hochschulstart, denn du bist berechtigt am Verfahren der Deutschen Studienbewerbern teilzunehmen. |
| Du möchtest einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (Psychologie, Humanbiologie) studieren und hast eine ausländische Staatsangehörigkeit (nicht deutsch oder EU) und einen ausländischen Schulabschluss. | Bitte bewerbe dich über uni-assist. |
| Du möchtest einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (Psychologie, Humanbiologie - DoSV) studieren, du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist den deutschen Bewerbern gleichgestellt (was bedeutet gleichgestellt?) und hast einen ausländischen Schulabschluss. |
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| Du möchtest einen zulassungsfreien Studiengang studieren und hast ein deutsches Abitur (das IB und eine FSP gelten nicht als deutsches Abitur!). | Bitte bewerbe dich über das Campus Management System „Marvin“. |
| Du möchtest einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang studieren (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) und hast ein deutsches Abitur (das IB und eine FSP gelten nicht als deutsches Abitur!). | Bitte bewerbe dich über Hochschulstart. |
| Du möchtest einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (Psychologie, Humanbiologie) studieren und hast ein deutsches Abitur (das IB und eine FSP gelten nicht als deutsches Abitur!). |
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| Bewerbung für ein höheres Fachsemester | Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ohne DSH-2 (Zahnmedizin DSH-3) oder einer vergleichbaren Prüfung hat nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg. Daher empfehlen wir eine zusätzliche Bewerbung für das erste Fachsemester. Falls Sie weitere Fragen für ein höheres Semester haben, wenden Sie sich bitte an studsek@uni-marburg.de |
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DSH-Vorbereitung |
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| Du möchtest einen zulassungsfreien Studiengang studieren und bist derzeit in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert. |
Du willst den gleichen Studiengang studieren, für den du letztes Jahr zugelassen wurdest. Bitte stelle einen Antrag auf Umschreibung in deinem Students-Account in Marvin unter "Mein Studium" - Studienservice". Bitte lade folgende Dokumente hoch: Deutschnachweis |
| Du möchtest einen zulassungsfreien Studiengang studieren und bist derzeit in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert. | Du hast dich für einen anderen Studiengang entschieden, für den du keine Zulassung hattest. Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist. |
| Du möchtest einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und bist derzeit in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert. | Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist. |
Studienkolleg |
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| Du musst noch an Fachkursen des Studienkollegs teilnehmen, weil du eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung hast. |
Bitte bewerbe dich über uni-assist für deinen Wunsch-Studiengang. Achtung: Es gelten andere Bewerbungsfristen! |
| Du kommst von einer PASCH-Schule und musst noch in Fachkurse des Studienkollegs (G, M ,T, W). | Bitte kontaktiere Anke Heibrock vom Studienkolleg Mittelhessen. |
| Du möchtest am Aufnahmetest des Studienkollegs teilnehmen und du bist derzeit in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert. | Bitte kontaktiere Mamun Almatrud vom Studienkolleg Mittelhessen. |
| Du möchtest nach dem Studienkolleg mit dem Fachstudium beginnen. | Bitte bewerbe dich erneut bei uni-assist. |
Muss ich vor dem Studium noch Deutsch lernen?
Um an der Philipps-Universität im grundständigen Bereich studieren zu dürfen, musst du Deutschkenntnisse (mindestens auf dem Niveau DSH-2) nachweisen können. Im Fall von Zahnmedizin (Staatsexamen) liegen diese auf Niveau DSH-3.
Für zulassungsfreie Studiengängen kannst du dich bewerben, wenn deine Kenntnisse noch nicht auf dem Niveau DSH-2 sind. Dafür musst du dich für deinen gewünschten Studiengang über uni-assist bewerben.
Bitte beachte: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die geforderten Deutschkenntnisse bis zum Ende der Bewerbungsfrist über uni-assist eingereicht werden.
Sinnvoll ist es, wenn du in deinem Heimatland bereits Deutsch bis mindestens zum Niveau B1 lernst, damit du mit dem Studium so bald wie möglich beginnen kannst. Wenn du gerade Sprachkurse besuchst oder bereits Zeugnisse hast, lade diese bei der Bewerbung bei uni-assist hoch.
Weitere Fremdsprachkenntnisse und Zulassungsvoraussetzungen
Viele Studiengänge können nur mit weiteren Fremdsprachenkenntnissen und anderen Zulassungsvoraussetzungen studiert werden. Oft können diese durch Schulzeugnisse nachgewiesen werden. So funktioniert das:
- A2: Schulzeugnisse über 3 Jahre, in denen die Fremdsprache gelernt wurde oder die letzten 2 Schulzeugnisse bis zum Abschluss
- B1: Schulzeugnisse über 4 Jahre, in denen die Fremdsprache gelernt wurde oder die letzten 3 Schulzeugnisse bis zum Abschluss
- B2: Schulzeugnisse über 5 Jahre, in denen die Fremdsprache gelernt wurde bis zum Abschluss
- C1: Schulzeugnisse über die letzten 5 Jahre bis zum Abschluss, in denen die Fremdsprache gelernt wurde
Die Schulfächer in der Fremdsprache musst du in diesen Jahren erfolgreich bestanden haben. Alternativ können auch Bescheinigungen der Schule eingereicht werden, die zeigen wie viele Jahre du die Fremdsprache gelernt hast. Wichtig ist, dass die gelernte Sprache auf den Übersetzungen steht, nicht nur die Bezeichnung "Fremdsprache".
Fremdsprachenkenntnisse können auch durch verschiedene Zertifikate nachgewiesen werden. Auf der Website des Studienganges deiner Wahl kannst du unter dem Punkt „Zulassungsbedingungen: was du mitbringen musst“ nachsehen, welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen du erfüllen musst.
Fristen
Bewerbungsfristen für das Studium (auch mit FSP - Bewerbung über uni-assist)
Für ein Sommersemester
- 01.11. - 15.01. für Studiengänge mit NC im Sommersemester
- 01.11. - 15.02. für Studiengänge ohne NC im Sommersemester
Für ein Wintersemester
- 01.06. – 15.07. für Studiengänge mit NC im Wintersemester
- 01.06. – 15.08. für Studiengänge ohne NC im Wintersemester
Ausnahmen:
Bewegungs- und Sportwissenschaften 01.06.-15.07
Bildende Kunst (Nebenfach) 01.06-15.07
Bewerbungsfristen für Personen, die noch die Feststellungsprüfung am Studienkolleg absolvieren müssen
- 01.09. - 15.10. für ein Sommersemester
- 01.03. - 15.04. für ein Wintersemester
Diese früheren Bewerbungsfristen gelten auch, wenn du vor dem Besuch des Studienkollegs für Deutschkurse eingeschrieben werden möchtest.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Bewerbung und Zulassung für grundständige Studiengänge (Bachelor, Kombinationsbachelor, Staatsexamen, Lehramt, Magister oder kirchliche Abschlüsse) helfen wir dir gerne weiter.
Philipps-Universität Marburg
Dezernat III Studium und Lehre - Besondere Auswahl-und Zulassungsverfahren
application@uni-marburg.de
Biegenstraße 10
Sprechstunde: Donnerstags von 10 bis 12 Uhr am Stud-i-Point