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1. Vor der Bewerbung
Du möchtest in Marburg studieren und hast deinen Schulabschluss im Ausland gemacht?
Hier findest du alle Informationen rund um den Bewerbungsprozess an der Philipps-Universität Marburg.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen wende dich gerne per E-Mail an: application@uni-marburg.de
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mit meinem Abschluss in Deutschland studieren?
Du kannst vor der Bewerbung eigenständig prüfen, ob du mit deinem ausländischen Abschluss eine direkte oder eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung hast. Nutze dafür bitte folgende Internetseiten:
https://anabin.kmk.org/db/schulabschluesse-mit-hochschulzugang
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Eine Vorabprüfung durch die Universität erfolgt nicht.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Direkte und indirekte Hochschulzugangsberechtigung
Mit einer direkten Hochschulzugangsberechtigung bist du berechtigt, direkt mit dem Studium zu beginnen.
Mit einer indirekten Hochschulzugangsberechtigung musst du vor dem Studium noch das Studienkolleg besuchen. Alle Informationen dazu findest du unter dem Punkt "Studienkolleg vor dem Studium".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer bewirbt sich wo?
Bitte beachte: Eine Bewerbung mit einer Feststellungsprüfung des Studienkollegs (FSP) gilt weiterhin aus ausländischer Abschluss! Du möchtest einen zulassungsfreien Studiengang studieren und hast einen ausländischen Schulabschluss. Bitte bewirb dich über uni-assist. Du möchtest einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (Humanbiologie oder Psychologie) studieren und hast eine nicht-deutsche bzw. nicht-EU-Staatsangehörigkeit und einen ausländischen Schulabschluss. Bitte bewirb dich über uni-assist. Du möchtest einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang studieren (Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin) und hast einen ausländischen Schulabschluss. Bitte bewirb dich über uni-assist. Du möchtest einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (Humanbiologie oder Psychologie) studieren, du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist den deutschen Bewerbern gleichgestellt (Wer ist gleichgestellt?) und hast einen ausländischen Schulabschluss. 1. Registrierte dich bei Hochschulstart.
2. Bewirb dich zusätzlich bei Marvin (Portal der Philipps-Universität Marburg).
3. Du benötigst einen Anerkennungsbescheid deines Zeugnisses oder einen Prüfbericht von uni-assist.Du möchtest einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang studieren (Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin), du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder bist den deutschen Bewerbern gleichgestellt (Wer ist gleichgestellt?) und hast einen ausländischen Schulabschluss. Bitte bewirb dich über Hochschulstart.
Du bist berechtigt, am Verfahren für deutsche Studienbewerbende teilzunehmen.Du möchtest dich für ein höheres Fachsemester bewerben und hast einen ausländischen Schulabschluss. Bitte beachte die folgenden Informationen. Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbungsfristen
Das Bewerbungsportal uni-assist ist zu den jeweiligen Bewerbungszeiträumen geöffnet.
Bitte beachte die unterschiedlichen Bewerbungszeiträume für das Studienkolleg und das Fachstudium.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung ohne Deutschkenntnisse?
Du kannst dich ohne Deutschkenntnisse für zulassungsfreie Studiengänge über uni-assist bewerben. Erfüllst du alle Zulassungsbedingungen des Studiengangs, mit Ausnahme der Deutschkenntnisse, erhältst du eine bedingte Zulassung.
Eine bedingte Zulassung bedeutet, dass du vor dem Fachstudium die Möglichkeit hast, dich für zwei Semester als Sprachstudent*in zu immatrikulieren und an Sprachkursen teilnehmen kannst. Die bedingte Zulassung "reserviert" deinen Studienplatz, für die Zeit, die du als Sprachstudent*in immatrikuliert bist, damit du nach deiner Sprachprüfung für das geforderte Deutschniveau mit deinem Studium beginnen kannst.
Achtung: Dies gilt nicht für zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge.
Du benötigst weiterführende Informationen zur bedingten Zulassung und zur Immatrikulation als Sprachstudent*in? Diese findest du hier.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung für das Studienkolleg vor dem Studium
Mit einer indirekten Hochschulzugangsberechtigung musst du vor dem Studium noch das Studienkolleg besuchen.
Bewirb dich über uni-assist für deinen gewünschten Studiengang innerhalb der genannten Bewerbungsfrist.
Für dich gelten andere Bewerbungsfristen (01.03.-15.04. für ein Wintersemester & 01.09.-15.10. für ein Sommersemester).
Bewirbst du dich mit Deutschkenntnissen unterhalb des Niveaus B2, hast du die Möglichkeit, dich zunächst als Sprachstudent*in vor dem Studienkolleg zu immatrikulieren.
Bewirbst du dich mit Deutschkenntnissen ab dem Niveau B2, erhälst du eine Einladung zum Aufnahmetest per E-Mail für einen Platz am Studienkolleg.
Du besuchst derzeit eine PASCH-Schule und möchtest das Studienkolleg besuchen? Bitte wende dich an Anke Heibrock.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung mit FSP nach dem Studienkolleg
Du hast deine Feststellungsprüfung erfolgreich bestanden und möchtest nun mit dem Fachstudium beginnen?
Bitte bewerbe dich erneut innerhalb der Bewerbungsfristen für das Fachstudium über uni-assist.
Beachte dabei die geltenden Fachbindungen der Universität.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung nach der DSH-Vorbereitung
Du hast deinen Sprachkurs erfolgreich mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossen und möchtest studieren?
Bei zulassungsfreien Studiengängen
Du willst den gleichen Studiengang studieren, für den du letztes Jahr zugelassen wurdest?
1. Melde dich zurück, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefristen überweist.
2. Logge dich in Marvin ein und gehe zu "Mein Studium", "Studienservice". Beantrage bis zum 31.03. für ein Sommersemester und bis zum 30.09. für ein Wintersemester die Aufhebung der Sperre, indem du über "Dokumente einreichen" folgende Dokumente hochlädst:• Deutschnachweis
• Zahlungsnachweis über den Semesterbeitrag
Du hast dich für einen anderen zulassungsfreien Studiengang entschieden, für den du keine Zulassung hattest?
Bitte bewerbe dich innerhalb der Bewerbungsfristen über uni-assist.Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus Clausus)
Bitte bewerbe dich innerhalb der Bewerbungsfristen über uni-assist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auswahlgrenzen für internationale Bewerbende bei NC-Studiengängen
Das Vergabeverfahren für internationale Bewerbende bei NC-Studiengängen basiert ausschließlich auf der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
Für internationale Bewerbende wird eine Quote von 5% für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge vorbehalten.
Für internationale Bewerbende wird eine Quote von 10% für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge vorbehalten.
Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens für das Sommersemester 2026 für internationale Bewerbende findest du hier:
Pharmazie: 5 Studienplätze, Zulassungen für alle Bewerbungen erteilt
Zahnmedizin: 3 Studienplätze, Zulassungen erteilt bis zur Note 1,3Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens für das Wintersemester 2025/26 für internationale Bewerbende findest du hier:
Humanbiologie: 8 Studienplätze, Zulassungen erteilt bis zur Note 1,6
Humanmedizin: 20 Studienplätze, Zulassungen erteilt bis zur Note 1,1
Pharmazie: 7 Studienplätze, Zulassungen erteilt bis zur Note 1,3
Psychologie: 16 Studienplätze, Zulassungen für alle Bewerbungen erteilt
Zahnmedizin: 2 Studienplätze, Zulassungen erteilt bis zur Note 1,0