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Informationen zum Fachwechsel oder zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen Studiengang

Du hast bereits ein oder mehrere Semester studiert und möchtest gern im gleichen oder in einem vergleichbaren Studienfach an der Philipps-Universität Marburg weiter studieren?
In diesem Fall kannst Du Dich für ein höheres Fachsemester bewerben und findest im folgenden Bereich alle wichtigen Informationen.

Du studierst bereits bei uns und möchtest das Studienfach wechseln und neu beginnen? Oder Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest zu uns wechseln, jedoch ein anderes Studienfach studieren und neu beginnen? Dann verfolge bitte den Leitfaden für die Bewerbung für ein erstes Fachsemester.

Du möchtest Dein Studium in einem höheren Fachsemester im Masterstudiengang beginnen oder fortsetzen? Dann beachte bitte die Informationen zur Bewerbung für ein Masterstudium in ein höheres Fachsemester.

  • 1. Bewerbung

    Die Onlineregistrierung und -bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfristen über unser Bewerbungsportal MARVIN möglich. Wenn Du noch nicht an der Philipps-Universität Marburg studierst, erstelle Dir bitte einen neuen Bewerber-Account. Wenn Du bereits an der Philipps-Universität Marburg studierst, melde Dich bitte mit Deinem Students-Account an und erstelle keinen neuen Bewerber-Account.

  • 2. Bewerbungsfrist

    Bei den zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern endet die Bewerbungsfrist für ein Sommersemester am 15. Januar und für ein Wintersemester am 15. Juli. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerberportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen erfasst sein. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester gelten ggf. andere Bewerbungsfristen, diese finden Sie hier.

  • 3. Beizufügende Dokumente für die Bewerbung

    Im Anschluss an die Onlinebewerbung muss kein Antrag ausgedruckt und keine Unterlagen per Post an die Philipps-Universität Marburg geschickt werden. Während des Bewerbungsprozesses besteht die Möglichkeit alle notwendigen Dokumente (z.B. HZB, Anrechnungsbescheid, Einstufungsbescheid, Transcript, Studienbescheinigung) hochzuladen.

    Wer in dem gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann seine Zulassung in diesem Studiengang nur für das nächst höhere Fachsemester (es müssen alle Semester der bisherigen Einschreibung gezählt werden) beantragen. Bitte laden Sie im Bewerbungsprozess eine aktuelle Studienbescheinigung oder einen anderen Nachweis hoch, aus der das Studienfach und das Fachsemester erkennbar sind.

    Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH II oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu findest Du unter: http://www.uni-marburg.de/studium/raa/bwerberinternat/deutschk

    Anträge, die nicht form- und fristgerecht und mit allen geforderten Unterlagen online eingegangen sind, sind unvollständig und nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.

  • 4. Anrechnung von Studienleistungen

    Für die Bewertung von Deinen bisher erbrachten Studienleistungen, die auf den gewünschten Studiengang angerechnet werden sollen, ist das jeweilige Prüfungsamt oder die Studienfachberatung zuständig. Eine Übersicht findest Du hier.
    Bei Staatsexamensstudiengänge beachte bitte die Informationen unter Punkt 7.

    Fachsemesterzahlen aus anderen Studiengängen werden nicht automatisch übernommen. 

    Anrechnungs- oder Einstufungsbescheide kannst Du für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester an nachreichen, wenn sie nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Januar für ein Sommersemester oder 15. Juli für ein Wintersemester vorliegen. Voraussetzung, um einen Anrechnungs- oder Einstufungsbescheid nachzureichen, ist eine form- und fristgerechte Onlinebewerbung bis zum o.g. Bewerbungsstichtag. Die Nachreichfrist für ein Sommersemester ist bis zum 5. März und für ein Wintersemester bis zum 5. September. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Die Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester finden im Anschluss an die Nachreichfrist statt. Das heißt für ein Sommersemester ab Mitte März und für ein Wintersemester ab Mitte September.

  • 5. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien

    Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der die­sem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze und kann dabei mehrere Semester eines Studienabschnittes zusam­menfassen. Eine Zulassung im Semester außerhalb der Regelstudienzeit ist nicht möglich. Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen Semester der Einschreibung in dem gewünschten Studiengang gezählt werden.

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in das erste Semester wegen eines einkalkulierten Schwundes immer mehr Studierende zugelassen, als dann Plätze im 2., 3., 4., usw. Semester zur Verfügung stehen. Deshalb werden durch Exmatrikulationen nicht zwangsläufig Studienplätze für die Vergabe frei. Wenn dennoch freie Plätze verfügbar sein sollten, müssen diese nach § 33 Hessische Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) und § 7 Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen in folgender Reihenfolge vergeben werden:

    1. an Bewerberinnen und Bewerber, die an der Philipps-Universität für denselben Studiengang endgültig zugelassen sind und sich für ein höheres Fachsemester bewerben (Höherstufungsanträge*),

    2. an Bewerberinnen und Bewerber, die endgültig, aber beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt (Teilstudienplatz) für das Fach Medizin zugelassen sind und die Zulassung für das gesamte Studium beantragen,

    3. an Bewerberinnen und Bewerber, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hoch­schule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hoch­schule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechen­bare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerberinnen und Bewerber

    - mit nachgewiesener Eigenschaft als Schwerbehinderte/r im Sinne des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung
    - mit Hauptwohnung mit Ehegatten oder Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
    - mit anzuerkennenden besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen
    - ohne besondere Gründe

    4. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die

    - vorläufig in demselben Studiengang eingeschrieben sind oder
    - sich mit einer Anrechnungsbescheinigung über Studienzeiten an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewerben.

    Die Zulassungshöchstzahlen für die einzelnen Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie in der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen auf der Seite "Hessenrecht" einsehen. Geben Sie dort im Suchfeld das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" ein, finden Sie die aktuelle Verordnung.

    Die Rangfolge innerhalb der einzelnen Bewerbergruppen wird durch eine den Bewerberinnen und Bewerbern zugeordnete Zufallszahl ermittelt. Es können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.

    *Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Höherstufung ebenfalls zu den genannten Bewerbungszeiträumen über Marvin eingereicht werden müssen
  • 6. Benachrichtigung der Bewerber*innen

    Du erhältst per E-Mail eine Nachricht an die von Dir bei der Bewerbung hinterlegte Mailadresse, sobald Deine Bewerbung bearbeitet wurde.

    Um über den aktuellen Stand Deiner Bewerbung informiert zu sein, melde Dich sich bitte mit Deinem Account im Bewerberportal an. Sollte die Bewerbung z.B. unvollständig, fehlerhaft, (vorläufig) ausgeschlossen usw. sein, werden Dir genauere Informationen im Bewerberportal zur Verfügung gestellt.

    Die Bedeutung des Bearbeitungsstatus deiner Bewerbung findest Du hier

    Die Vergabeverfahren für höhere zulassungsbeschränkte Fachsemester finden nach dem Ablauf der Nachreichfrist (siehe Punkt 4) statt. Das heißt für ein Sommersemester ab Mitte März und für ein Wintersemester ab Mitte September. Sobald das Vergabeverfahren durchgeführt wurde, wird sich der Status der Bewerbung im Bewerberportal ändern. Du erhältst darüber dann per E-Mail eine Information. Wenn Du angegeben hast, dass die Bescheide in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden sollen, wird im Posteingang im Bewerberportal dann der entsprechende Bescheid zur Verfügung gestellt.

  • 7. Besonderheiten für einzelne Studiengänge

    Aufgrund des Jahresrhythmus mit Studienbeginn im Wintersemester muss für einige Studiengänge die bisherige Fachsemesterzahl oder die Zahl der angerechneten Semester bei einer Bewerbung für ein Wintersemester gerade und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ungerade sein.
    Ausnahmen: Betriebswirtschaft (Bachelor), Pharmazie (Staatsexamen), Rechtswissenschaften (Staatsexamen), Volkswirtschaftslehre (Bachelor) und Zahnmedizin (Staatsexamen)

    7.1. Chemie (Bachelor of Science)
    Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Hochschule im Studiengang Chemie (Bachelor) eingeschrieben sind oder waren und sich an der Philipps-Universität für ein höheres Fachsemester in diesem Studiengang bewerben, müssen im Bewerbungsprozess eine Erklärung hochladen.

    7.2. Medizin (Staatsexamen)
    Aufgrund des Jahresrhythmus mit Studienbeginn im Wintersemester für den Studiengang Medizin muss die bisherige Fachsemesterzahl oder die Zahl der angerechneten Semester für den Studiengang Medizin bei einer Bewerbung für ein Wintersemester gerade und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ungerade sein.

    Vorklinischer / Klinischer Ausbildungsabschnitt
    Die Angabe, ob die Bewerbung für den vorklinischen oder klinischen Ausbildungsabschnitt gelten soll, ist unbedingt erforderlich und muss bei der Onlinebewerbung angegeben werden. Bei einer Bewerbung für den klinischen Ausbildungsabschnitt ist die Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei der Onlinebewerbung hochzuladen, beizufügen oder nachzureichen.

    Besonderheit im 1. klinischen Semester Humanmedizin
    Bitte beachten Sie, dass Studierende im 1. klinischen Semester ein Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums im  2. und 3. klinische Studienjahr durchlaufen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

    Teilstudienplatzinhaber  von anderen Hochschulen fügen der Bewerbung bitte eine aktuelle Studienbescheinigung sowie den Nachweis über den Teilstudienplatz bei.

    Anrechnung von Studienleistungen für Humanmedizin
    Informationen zur Anrechnung artverwandter Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin finden Sie hier.

    Informationen zur Anrechnung von im Ausland erworbener Studienleistungen finden Sie unter:
    https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie-9
    http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-Anrechnung/index.jsp


    Nähere Hinweise und häufig gestellte Fragen zur Anrechnung ausländischer Studienleistungen findest Du hier.

    Besonderheiten für Bewerbungen zum "Praktischen Jahr"
    Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in einem der Lehrkrankenhäuser ist nur im Rahmen freier Kapazität möglich und erfolgt durch den Studiendekan des Fachbereiches Humanmedizin. Zur Einschreibung ist die Zusage des Fachbereiches Medizin zu einem Ausbildungsplatz in einem der Lehrkrankenhäuser der Philipps-Universität Marburg vorzulegen.
    Informationen zum Praktischen Jahr finden Sie hier.

    7.3. Pharmazie (Staatsexamen)
    Ab dem 5. Fachsemester muss das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung hierzu bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist an nachgereicht werden.

    Für die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums und von Studienzeiten und -leistungen eines im Ausland betrieben Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums ist das Landesprüfungsamt Hessen zuständig.

    7.4. Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
    Bei der Onlinebewerbung muss eine Bescheinigung des Prüfungsamtes unterschrieben von der bisherigen Hochschule und mit der Bestätigung des Prüfungsamtes des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Philipps-Universität hochgeladen oder innerhalb der Nachreichtfrist an nachgereicht werden.

    Bei einer Bewerbung für das 6. oder höheres Fachsemester muss die Zwischenprüfung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichtfrist an nachgereicht werden.

    7.5. Zahnmedizin (Staatsexamen)
    Für das vorklinische Studium (2., 3. und 4. Fachsemester) muss der Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie und der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist an nachgereicht werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.

    Für das klinische Studium (ab dem 5. Fachsemester) muss das vollständige Physikumzeugnis bei der Onlinebewerbung hochgeladen oder innerhalb der Nachreichfrist an nachgereicht werden. Ohne diesen Nachweis nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil.

    Für die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen ist das Thüringer Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Referat 550, Weimarplatz 4, 99423 Weimar zuständig.

    7.6. Lehramt an Gymnasien
    Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester wende Dich bitte zur Anerkennung von Studienleistungen an die
    Hessische Lehrkräfteakademie
    Prüfungsstelle Marburg
    Robert-Koch-Str. 17
    35037 Marburg

    Kontaktdaten und weitere Informationen findest Du hier.
  • 8. Marburger Studierende

    Studierende der Philipps-Universität Marburg verwenden bitte ausschließlich den Weg der Bewerbung über das Bewerberportal Marvin. Bitte melde Dich für die Bewerbung über Marvin mit Deinem Students-Account an und erstelle keinen neuen Bewerber-Account!

  • 9. Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

    Die Bewerbung ab dem 2. Fachsemester erfolgt für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, direkt an der Hochschule und nicht über uni-assist.

    Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nachzuweisen. Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:

    1. Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung für das erste Fachsemester ausgestellt wurde.

    2. Anerkennungsbescheid der Hochschulzugangsberechtigung von einer Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes in Deutschland.

    Es ist wichtig, dass Du dich frühzeitig um die Dokumente kümmerst. Wenn du keines der oben genannten Dokumente schnell genug beschaffen kannst, sollte zuerst eine Bewerbung für das erste Fachsemester über uni-assist erfolgen.

    Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau DSH II oder einer vergleichbaren Prüfung nachweisen. Informationen dazu gibt es auf unserer Webseite "Deutschkenntnisse".

    Studierende aus Austauschprogrammen, die gerne ihr Studium an der Philipps-Universität fortführen möchten, müssen in der Regel erst einmal die erforderlichen Deutschkenntnisse nachholen. Hier empfehlen wir ebenfalls die Bewerbung für ein erstes Fachsemester über uni-assist.