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Bewerbung für ein höheres Fachsemester in einen grundständigen NC-beschränkten Studiengang
Im Folgenden findest du Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester in NC-beschränkten Studiengängen an der Universität Marburg. Das sind derzeit:
- Humanmedizin
- Pharmazie
- Zahnmedizin
- Humanbiologie
- Psychologie
- Nebenfach Psychologie
Während eines Vergabeverfahrens empfehlen wir dringend, einen regelmäßigen Blick in dasNutzerkonto sowie das E-Mail Postfach (inkl. Spam-Ordner) zu werfen. Im Verlauf der Vergabeverfahren kann es zu Rückfragen, Anmerkungen oder gezielten Nachreichungen kommen, die wir immer über das Portal anfordern. Persönliche Abwesenheiten oder Verhinderungen führen nicht zu einer Korrektur oder abweichenden Fristen im laufenden Verfahren. Daraus folgende nicht vorgelegte Unterlagen, gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie Fristen/Termine verpassen, verfällt ihre Bewerbung/Zulassung.
1. Bewerbung
Die Bewerbung wird über das Bewerbungsportal der Universität Marburg digital eingereicht. Dazu ist zunächst eine Onlineregistrierung nötig. Externe Bewerber*innen, erstellen zunächst einen neuen Bewerbungs-Account. Studierende können den Bewerbungsantrag über den Student-Account anlegen (2-FA erforderlich).
- Bewerbungsprozess findet vollständig digital statt
- Es müssen keine Unterlagen per Post versendet werden
- Wenn die Bewerbung abgegeben wurde, können bis zum Ende der Nachreichfrist weitere Dokumente nachgrereicht werden
Eine bevorzugte Zulassung im Rahmen eines Härtefallantrags findet bei der Zulassung im höheren Fachsemester keine Anwendung und kann nur bei einer Bewerbung um einen Studienplatz im ersten Fachsemester gestellt werden. Ausführliche Informationen zu den Vergabekriterien im höheren Fachsemester befinden sich im Abschnitt Nr. 4 weiter unten.2. Bewerbungsfrist
Für ein Sommersemester: 15. Januar (Nachreichung bis: 5. März)
Für ein Wintersemester: 15. Juli (Nachreichung bis: 5. September)
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerbungsportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen abgegeben sein. Der Antrag muss sich mit Status "eingegangen" befinden.Diese form- und fristgerechte Onlinebewerbung ist Voraussetzung dafür bis zum Stichtag Unterlagen nachreichen zu können.
Die Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester finden im Anschluss an die Nachreichfrist statt.3. Für die Bewerbung notwendige Dokumente
Unabhängig vom individuellen Leistungsstand gilt: Wer in dem gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, kann seine Zulassung in diesem Studiengang nur für das nächsthöhere Fachsemester (§ 21 HHZV) beantragen.
Für eine vollständige Bewerbung benötigst du:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Anrechnungsbescheid / Einstufungsbescheinigung oder aktuelle Studienbescheinigung (nur wenn Studiengang und Abschluss identisch sind und das Studium an einer deutschen Hochschule absolviert wurde) -> siehe Punkt 6
- ggf. Sprachnachweis (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7
- ggf. Zeugnisanerkennung (bei Bewerbung mit ausländischer HZB) -> siehe Punkt 7
Die erforderlichen Nachweise kannst du bei der Bewerbung (bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochladen. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden. Hier findest du Informationen zu den Statusangaben in Marvin.4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
Die Zahl der freien Studienplätze ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze und kann dabei mehrere Semester eines Studienabschnittes zusammenfassen. Eine Zulassung im Semester außerhalb der Regelstudienzeit ist gemäß § 24 Abs. 2 HessHG i.V. m. § 21 Abs. 1, 33 Abs. 3 HHZV nicht möglich. Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit durch die Corona-Schutzverordnung bleibt davon unberührt. Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen Semester der Einschreibung in dem gewünschten Studiengang gezählt werden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in das erste Semester wegen eines einkalkulierten Schwundes immer mehr Studierende zugelassen, als dann Plätze in höheren Semestern zur Verfügung stehen. Deshalb werden durch Exmatrikulationen nicht zwangsläufig Studienplätze für die Vergabe frei. Wenn dennoch freie Plätze verfügbar sein sollten, müssen diese nach § 33 Hessische Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) und § 7 Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen in folgender Reihenfolge vergeben werden:
1. an Bewerber*innen, die an der Universität Marburg für denselben Studiengang endgültig zugelassen sind und sich für ein höheres Fachsemester bewerben (Höherstufungsanträge*),
2. an Bewerber*innen, die endgültig, aber beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt (Teilstudienplatz) für das Fach Humanmedizin zugelassen sind und die Zulassung für das gesamte Studium beantragen,
3. an Bewerber*innen, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule endgültig eingeschrieben sind oder waren oder die durch Studienzeiten an einer Hochschule in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang aufgrund einer Anrechnungsbescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachweisen, in der nachstehenden Rangfolge: Bewerber*innen
- mit nachgewiesener Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils geltenden Fassung
- mit Hauptwohnung mit Ehegatten oder Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten
- mit anzuerkennenden besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen
- ohne besondere Gründe4. an sonstige Bewerber*innen, die
- vorläufig in demselben Studiengang eingeschrieben sind oder
- sich mit einer Anrechnungsbescheinigung über Studienzeiten an einer Hochschule außerhalb der Europäischen Gemeinschaft bewerben.Die Zulassungshöchstzahlen für die einzelnen Fachsemester der zulassungsbeschränkten Studiengänge kannst du in der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen auf der Seite "Hessenrecht" einsehen. Gib dort im Suchfeld das Stichwort "Zulassungszahlenverordnung" ein, um die aktuelle Verordnung zu finden.
Die Rangfolge innerhalb der einzelnen Gruppen wird durch eine den Bewerber*innen zugeordnete Zufallszahl ermittelt. Es können nur Bewerber*innen zugelassen werden, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende höhere Fachsemester erfüllen.
*Bitte beachte, dass Anträge auf Höherstufung ebenfalls zu den genannten Bewerbungszeiträumen über Marvin eingereicht werden müssen.
5. Benachrichtigung der Bewerber*innen
Der Stand der Bewerbung kann jederzeit über das Portal verfolgt werden. Während eines Vergabeverfahrens empfehlen wir dringend, einen regelmäßigen Blick in Ihr Nutzerkonto sowie Ihr E-Mail Postfach zu werfen. Sollten Rückfragen, Anmerkungen oder gezielte Dokumente nachzureichen sein, können Sie rechtzeitig reagieren. Persönliche Abwesenheiten oder Verhinderungen führen nicht zu einer Korrektur im laufenden Verfahren. Daraus folgende nicht vorgelegte Unterlagen, gehen zu Ihren Lasten. Falls Sie Termine verpassen, verfällt ihre Bewerbung/Zulassung.
Wir empfehlen daher dringend, die Einwilligung zum elektronischen Verwaltungsakt zu erteilen und die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren. Sämtliche Informationen und Bescheide werden dir digital zur Verfügung gestellt.6. Anrechnung von bisherigen Studienleistungen in den einzelnen Studiengängen
Im Folgenden findest du Informationen dazu wer in den einzelnen Studiengängen für die Anerkennung bzw. Anrechnung von Studienleistungen zuständig ist. Generell gilt: Wenn Du bereits an einer deutschen Universität im gleichen Fach studierst, reicht eine aktuelle Studienbescheinigung für eine bewerbung bei uns aus.
6.1. Humanmedizin (Staatsexamen)
Wenn Du bereits an einer deutschen Universität Humanmedizin studierst, bewirbst Du dich mit einer aktuellen Studienbescheinigung für das nächsthöhere Fachsemester.
Ab dem 5. Fachsemester ist die Angabe, ob die Bewerbung für den vorklinischen oder klinischen Ausbildungsabschnitt gelten soll, unbedingt erforderlich und wird bei der Onlinebewerbung angegeben. Bei einer Bewerbung für den klinischen Ausbildungsabschnitt ist die Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1, Physikum) bei der Onlinebewerbung hochzuladen oder im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation nachzureichen.Anrechnung von Studienleistungen für Humanmedizin
Ausländische Studienleistungen
Wenn Du bereits im Ausland Humanmedizin studiert hast und ds Studium hier fortsetzen möchtest, beantragst Du bitte beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA) eine Anerkennung Deiner ausländischen Studienleistungen. Weitere Informationen dazu findest Du direkt beim LPA. Informationen zu häufig gestellen Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Studienleistungen findest Du hier.
Artverwandte Studienleistungen
Wenn Du bereits in einem artverwandten Fach studiert hast, müssen diese Studienzeiten und Leistungen auf das Studium der Humanmedizin angerechnet werden. Die Anerkennung beantragst Du bitte beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA).Besonderheit im 1. klinischen Semester Humanmedizin
Studierende im 1. klinischen Semester nehmen automatisch an einem Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums im 2. und 3. klinischen Studienjahr teil. Hier findest du nähere Informationen zum Studienort-Zuweisungsverfahren für die Fortsetzung des Humanmedizinstudiums.Ab dem 11. Fachsemester benötigen wir einen Nachweis über die Zusage eines Ausbildungsplatzes an einem Lehrkrankenhaus. Außerdem wird der Nachweis über den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung benötigt. Eine Bewerbung außerhalb der Regelstudienzeit für die Vorklink oder Klinik ist nicht möglich.
Besonderheiten für Bewerbungen zum "Praktischen Jahr"
Die Zuteilung eines Ausbildungsplatzes in einem der Lehrkrankenhäuser ist nur im Rahmen freier Kapazität möglich und erfolgt durch den oder die Studiendekan*in des Fachbereiches Medizin. Zur Einschreibung ist die Zusage des Fachbereiches Medizin zu einem Ausbildungsplatz in einem der Lehrkrankenhäuser der Universität Marburg vorzulegen. Hier findest du Informationen zum Praktischen Jahr.6.2. Pharmazie (Staatsexamen)
Ab dem 5. Fachsemester muss das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder der Nachweis über die Meldung hierzu bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Anrechnung von artverwandten / ausländischen Studienleistungen
Für die Anerkennung von Studienleistungen eines im Inland betriebenen artverwandten Studiums und von Studienleistungen eines im Ausland betrieben Pharmaziestudiums oder artverwandten ausländischen Studiums ist das Landesprüfungsamt Hessen zuständig. Die Anerkennung dieser Leistungen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland erfolgt über das Hess. Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Informationen dazu sowie das Antragsformular findest Du auf der Seite des HLfGP.6.3. Zahnmedizin (Staatsexamen)
Wenn Du bereits an einer deutschen Universität Zahnmedizin studierst, bewirbst Du dich mit einer aktuellen Studienbescheinigung für das nächsthöhere Fachsemester.
Bei einer Bewerbung für das 2., 3. und 4. Fachsemester muss der Nachweis über das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt dentale Technologie und der Schein für das Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt präventive Zahnheilkunde bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Bei einer Bewerbung für das 5. oder 6. Fachsemester muss der Nachweis über den vollständig bestandenen ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (§28 ff. ZApprO) oder der Nachweis über die vollständig bestandene zahnärztliche Vorprüfung (§25 ff. ZÄPrO) bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Bei einer Bewerbung für das 7., 8., 9, oder 10. Fachsemester ist der ein Nachweis über den vollständig bestandenen zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (§42 ff. ZApprO) bei der Bewerbung (oder bis zum Ablauf der Nachreichfrist) hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise nimmt die Bewerbung nicht am Vergabeverfahren teil. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
Die ZApprO (neue AO) findest du hier.
Die ZÄprO (alte AO) findest du hier.Informationen zur Anrechnung von artverwandten/ausländischen Studienleistungen findest Du auf der Seite des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Beachte bitte das Merkblatt des HLfGP zur Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen. Dort enthalten sind auch Informationen zum Umfang der Anrechnungen einzelner Scheine.
Sofern Du für ein Zahnmedizinstudium in Hessen eingeschrieben oder zugelassen bist und Studienleistungen im Inland erbracht hast, richtest Du den Antrag an die Geschäftsstelle des HLfGP in Frankfurt.
Anerkennung inländischer artverwandter Studienleistungen
Die Anrechnung von artverwandten Studienzeiten und Anerkennung von artverwandten Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben oder zugelassen ist. Liegt eine Einschreibung oder Zulassung für das Zahnmedizinstudium noch nicht vor, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Bitte nutze den folgenden Antrag, der an die dort angegebene Adresse gesendet werden muss.
Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Ergibt sich weder aufgrund einer Einschreibung/Zulassung oder des Geburtsortes in Deutschland eine Zuständigkeit, erfolgt die Anrechnung/Anerkennung durch das Landesprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte nutzen Sie folgenden Antrag, den Sie an die dort angegebene Adresse senden.6.4. Psychologie (B.Sc.)
Wenn Du bereits an einer anderen Universität (im Ausland) oder einer Fachhochschule (bzw. einer staatlich anerkannten Berufsakademie) studiert hast, können die dort erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden. Wenn Gleichwertigkeit zu den Leistungen besteht, die bei einem Studium an der Universität Marburg erworben worden wären, ist eine Bewerbung im höheren Fachsemester möglich. Gemäß § 22 Abs. 5 HessHG entscheidet darüber das Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie.
Bei einer Bewerbung benötigen wir einen Nachweis über das bisherige Studium. Wenn bisher an einer Technischen Universität (TU), einer (privaten) Fachhochschule (FH) oder im Ausland Psychologie (B.Sc.) studiert wurde, werden deine bisherigen Leistungen nach Abgabe des Antrags über Marvin direkt durch das Prüfungsbüro eingestuft. Dazu wird während der Bewerbung eine aktuelle (vollständige) Leistungsübersicht hochgeladen. Bitte achte auf die Qualität der verwendeten Dateien. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese über das Portal nachgefordert. Es liegt damit in Ihrer Verantwortung den Antrag regelmäßig zu überprüfen. Der Status der Bewerbung/Einstufung kann jederzeit im Bewerbungsportal verfolgt werden.
Auch wenn das bisherige Studium an der Universität Marburg (Alte Prüfungsordnung) erfolgte und eine Umschreibung in die neue Studien- und Prüfungsordnung gewünscht ist, muss ein Bewerbungsantrag gestellt werden. Es gelten auch in diesen Fällen die Bewerbungsfristen.
6.5. Humanbiologie (B.Sc.)
Wenn du bereits an einer deutschen Universität Humanbiologie/Biomedical Science studiert hast, benötigen wir bei der Bewerbung einen Nachweis über das bisherige Studium (Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung). Dazu muss während der Bewerbung eine aktuelle (vollständige) Leistungsübersicht hochgeladen werden. Auf Basis der bisher erbrachten Leistungen stuft das Referat für Humanbiologie den Antrag in das entsprechende Fachsemester ein. Bitte achte auf die Qualität der verwendeten Dateien. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese über das Portal nachgefordert. Es liegt damit in Ihrer Verantwortung den Antrag regelmäßig zu überprüfen. Der Status der Bewerbung/Einstufung kann jederzeit im Bewerbungsportal verfolgt werden.
6.6. Nebenfach Psychologie (Kombinationsbachelor)
Wenn das bisherige Studium an der Universität Marburg oder einer anderen Universität im Nebenfach Psychologie absolviert wurde, kann die Bewerbung mit einer aktuellen Studienbescheinigung für das Nebenfach erfolgen. Wenn bisher in einem artverwandten Fach, einem Mono-Bachelor (oder B.A., B. Sc. etc.), einer Fachhochschule oder Technischen Hochschule studiert wurde, werden die bisherigen Leistungen durch das Prüfungsbüro eingestuft. Dazu muss während der Bewerbung eine aktuelle (vollständige) Leistungsübersicht hochgeladen werden. Auf Basis der bisher erbrachten Leistungen stuft das Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie den Antrag in das entsprechende Fachsemester ein. Bitte achte auf die Qualität der verwendeten Dateien. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese über das Portal nachgefordert. Es liegt damit in Ihrer Verantwortung den Antrag regelmäßig zu überprüfen. Der Status der Bewerbung/Einstufung kann jederzeit im Bewerbungsportal verfolgt werden.7. Bewerbung mit ausländischem Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung)
Für Bewerbungen ab dem 2. Fachsemester erfolgt für Bewerbungen mit ausländischem Schulsabschluss direkt über das Bewerbungsportal der Universität Marburg und nicht über uni-assist. Zusätzlich zum Anrechnungsbescheid deiner bisherigen Studienleistungen benötigen wir deshalb eine Zeugnisanerkennung deines ausländischen Schulabschlusses oder ein VPD von uni-assist. Diese Unterlagen kannst Du bereits bei Deiner Bewerbung hochladen, zwingend erforderlich sind sie jedoch erst im Falle einer Zulassung bei der Immatrikulation.
Eine beglaubigte Übersetzung des Schulzeugnisses ist nicht ausreichend!
Zeugnisanerkennung
Spätestens zur Immatrikulation ist eine Zeugnisanerkennung deines ausländischen Schulabschlusses nachzuweisen. Eine beglaubigte Übersetzung deines Zeugnisses ist nicht ausreichend.
Folgende Zeugnisanerkennungen werden akzeptiert:
1. Prüfbericht von uni-assist, der dort im Rahmen einer Bewerbung für das erste Fachsemester ausgestellt wurde.
(Wir akzeptieren auch Prüfberichte, die zur Bewerbung an anderen deutschen Universitäten ausgestellt wurden.)
2. Anerkennungsbescheid der Hochschulzugangsberechtigung von einer Zeugnisanerkennungsstelle eines Bundeslandes in Deutschland
(An der Universität Marburg werden keine ausländischen Zeugnisse geprüft, wir akzeptieren jedoch Anerkennungen aus anderen deutschen Bundesländern. Bitte informiere dich auf den Webseiten der anderen Bundesländer).
Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die Dokumente kümmerst. Wenn du keines der oben genannten Dokumente schnell genug beschaffen kannst, sollte zuerst eine Bewerbung für das erste Fachsemester über uni-assist erfolgen. Informationen zur Bewerbung für das erste Fachsemester mit ausländischer HZB findest du hier.8. Sprachnachweise
Wenn Du dich mit einem ausländischen Schulabschluss (HZB) bei uns bewirbst, musst Du nachweisen, dass deine Deutschkenntnisse für ein Studium in der deutschen Sprache ausreichen. Dazu sind Kenntnisse min. auf dem Niveau DSH 2 nachzuweisen. Eine Auflistung aller Zertifikate die wir an der Universität Marburg akzeotieren, gibt es auf der Webseite "Deutschkenntnisse".
DSH-2
Stx. Humanmedizin
Stx. Pharmazie
BA Psychologie
BA Humanbiologie
NF Psychologie
DSH-3
ZahnmedizinDieser Nachweis ist erst im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation erforderlich und muss nicht bereits im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden. Falls der Sprachnachweis bereits vorliegt, kann er freiwillig bis zum Ende der Nachreichfrist hochgeladen werden. Bei Fragen dazu wende Dich bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de