Hauptinhalt

Anerkennungen

  • Einstieg in ein höheres Fachsemester (Einstufungsbescheinigung)

    Wird der Studienort gewechselt, werden bei gleichnamigen Studiengängen (Psychologie B.Sc.) die Fachsemester bei der Einschreibung übernommen. Liegen Leistungen aus einem anderen oder einem ausländischen Studiengang vor, kann das Prüfungsbüro eine vorläufige, leistungsabhängige Einstufungsempfehlung zur Vorlage beim Studierendensekretariat ausstellen.
    Dabei können möglicherweise nicht alle extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen berücksichtigt werden, insbesondere wenn wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen bestehen. Wesentliche Unterschiede liegen insbesondere dann vor, wenn sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in Qualifikationsziel, Umfang und Anforderungen wesentlich von dem betroffenen Studiengang der Philipps-Universität Marburg unterscheiden.

    Hinweise zur Beantragung der Einstufungsbescheinigung:
    Das Transcript of Records muss dem Prüfungsbüro im Original oder mit der Möglichkeit der Online-Verifikation als PDF-Dokument vorgelegt werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen unter Angabe Ihrer Bewerber:innennummer ein.
    Bei einer Bewerbung ins Sommersemester 2024 müssen die Dokumente bis spätestens 27.02.2024 vorgelegt werden; Nachreichfrist für die Vorlage der Einstufungsbescheinigung bei form- und fristgerechter Bewerbung ist der 05.03.2024.
    Bei einer Bewerbung ins Wintersemester 2024/2025 müssen die Dokumente bis spätestens 29.08.2024 vorgelegt werden; Nachreichfrist für die Vorlage der Einstufungsbescheinigung bei form- und fristgerechter Bewerbung ist der 05.09.2024.

    Ansprechpartner:

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Erstellung der Einstufungsbescheinigung nicht um eine Anerkennung von Leistungen handelt. Die Anerkennung müssen Sie separat beantragen, wenn Sie sich an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert haben.

  • Anerkennungen bei Wechsel des Studienorts oder Studiengangs

    Anträge auf Anerkennung externer Studienleistungen oder Studienleistungen aus einem vorherigen Studiengang können erst bearbeitet werden, wenn Sie an der Philipps-Universität Marburg bzw. im Studiengang Psychologie eingeschrieben sind.

    Als Antragstellerin bzw. Antragsteller sind Sie verpflichtet, zur Beurteilung ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. Transcript of Records, Modulhandbuch; Kursbeschreibungen mit Angaben zu erworbenen Kompetenzen, Umfang und Niveau). Bei unvollständigen oder unzureichenden Informationen und Dokumenten kann die Prüfung auf  Anerkennung verweigert werden. Es ist nicht zulässig, einen Anerkennungsantrag nur für ausgewählte Prüfungen zu stellen. Der Antrag muss sämtliche bisherigen Prüfungsversuche auflisten. Fehlversuche werden angerechnet, sofern sie im Fall ihres Bestehens angerechnet worden wären.

    Bitte reichen Sie nach erfolgter Einschreibung die folgenden Unterlagen ein:

    - Vollständig ausgefülltes digitales Antragsformular "Anerkennungen" (erhältlich im Formularcenter),
    - Transcript of Records im Original oder mit der Möglichkeit der Online-Verifikation als PDF-Dokument,
    - Modulbeschreibungen aller im Leistungsnachweis aufgeführten Module.

    Anerkennung von Export-/Importvereinbarungen: Bitte wenden Sie sich zur Antragsstellung immer an Ihren Heimat-Fachbereich. Die Anerkennungsbeauftragten des exportierenden Fachbereichs unterstützen den Prozess mittels Amtshilfe in Form der Prüfung der Anerkennungsfähigkeit der erbrachten Leistungen.

    Ansprechpartnerin:

  • Anerkennung von ausländischen Studienleistungen

    Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen finden Sie im Bereich „Internationaler Austausch“.

    Erasmus-Studierende müssen vor dem Auslandsaufenthalt mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung ein sog. „Learning-Agreement“ über die geplanten Leistungen abschließen. Auch sog. „Free Mover“ (d.h. Studierende ohne Austauschprogramm) sollten ein solches Learning Agreement abschließen. Sobald nach der Rückkehr das Transscript of Records der Gasteinrichtung vorliegt, können Leistungen übertragen werden.

    Ansprechpartner ERASMUS/Studienaufenthalte im Ausland:
    Ansprechpartner für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen (Erasmus sowie weitere Studienleistungen, die im Rahmen eines Studienaustausches /Studienaufenthalte im Ausland (§8 der Prüfungsordnungen) erlangt wurden) innerhalb der Marburger Studiengänge für Psychologie ist die/der ECTS-Beauftragte des Fachbereichs Psychologie.


    Ansprechpartner für andere im Ausland erbrachte Studienleistungen:
    Ansprechpartner für die Anerkennung anderer ausländischer Studienleistungen (ohne ERASMUS/Studienaufenthalte im Ausland) innerhalb der Marburger Studiengänge für Psychologie ist die des Fachbereichs Psychologie.

  • Anerkennung eines Praktikums

    Nähere Informationen finden Sie im Bereich "Praktika".

  • Anerkennung B-EK1: Erweitertes Kompetenzspektrum 1 (6 ECTS) oder B-EK2: Erweitertes Kompetenzspektrum 2 (12 ECTS)

    In diesen Modulen können weitere Fachkompetenzen erworben werden, die das Studium sinnvoll ergänzen, jedoch nicht oder nicht in dem Maße durch die anderen Module (inkl. der aus anderen Studiengängen importierfähigen Module) des Studiengangs Psychologie, B.Sc. der Philipps-Universität Marburg vermittelt werden. Die zur Auswahl stehenden Kurse werden von Hochschulen, aber außerhalb des Studiengangs Psychologie, B.Sc. der Philipps-Universität Marburg, angeboten. Dabei kann es sich insbesondere um Kurse handeln, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes besucht werden und/oder interdisziplinär angelegt sind.

    Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

    - Vollständig ausgefülltes digitales Antragsformular "Anerkennungen" (erhältlich im Formularcenter),
    - Transcript of Records im Original oder mit der Möglichkeit der Online-Verifikation als PDF-Dokument.

    .

    Ansprechpartnerin:

  • Anerkennung B-BS1: Besondere Schlüsselqualifikationen 1 (6 ECTS) oder B-BS2: Besondere Schlüsselqualifikationen 2 (12 ECTS) oder

    In diesem Modul können Kompetenzen erworben werden, die der allgemeinen Arbeitsmarktbefähigung dienlich sind. Die zur Auswahl stehenden Kurse werden von Einrichtungen der Philipps-Universität Marburg angeboten. Die Inhalte können von Semester zu Semester variieren. Dabei sollen insbesondere Methodenkompetenzen (z.B. Medienfertigkeiten), Sozialkompetenzen (z.B. Sprachkenntnisse) und/oder Selbstkompetenzen (z.B. über Angebote eines Career Centers) gefördert werden.

    Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

    - Vollständig ausgefülltes digitales Antragsformular "Anerkennungen" (erhältlich im Formularcenter),
    - Transcript of Records im Original oder mit der Möglichkeit der Online-Verifikation als PDF-Dokument.

    Ansprechpartnerin: