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FAQ zu Prüfungsangelegenheiten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich während ich beurlaubt bin an einer Prüfung teilnehmen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie die Studienfachberatung oder das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe trotz gültiger Anmeldefrist Probleme mit der Prüfungsanmeldung in Marvin. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldefrist im Prüfungsbüro und reichen Sie den Antrag auf Prüfungsanmeldung bei technischen Problemen ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfungsanmeldefrist versäumt. Was kann ich tun?
Eine eigenständige Anmeldung ist dann über Marvin nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf Prüfungsanmeldung bei abgelaufener Anmeldefrist stellen. Bitte beachten Sie, dass die bloße Antragsstellung nicht automatisch mit einer Bewilligung verbunden ist.
Eine Teilnahme an der Prüfung ist ohne Anmeldung nicht möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine Klausurtermine?
Die genauen Termine können dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters entnommen werden, sobald dieses online zur Verfügung steht. Sie können aber auch für zukünftige Semester die ungefähren Prüfungszeiträume ermitteln.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten?
In der Regel ja, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Wenden Sie sich ggf. rechtzeitig an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte unternehmen:
- Das ärztliche Attest über die "Prüfungsunfähigkeit" muss "unverzüglich", d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen im Prüfungsbüro eingeworfen oder an dieses geschickt werden, damit ein "Rücktritt mit Attest" eingetragen werden kann. Das Attest muss einen gültigen Arztstempel mit Unterschrift enthalten.
- Teilen Sie dem/der/den Lehrenden sofort mit, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Prüfung antreten können. Dies können Sie auch per E-Mail machen.
- Melden Sie sich im nächsten Prüfungsanmeldezeitraum zum nächsten Prüfungstermin an, es erfolgt keine "automatische" Anmeldung.
Wenn Sie für den Termin der versäumten Prüfung kein Attest vorlegen können, wird dies als unentschuldigtes Fehlen („nicht angetreten“, 0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch, reduziert also die Anzahl der Ihnen noch zur Verfügung stehenden Wiederholungsversuche.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich durch eine Prüfung durchgefallen bin?
Sie können sich dann zum nächsten Prüfungstermin anmelden. Beim 3. Versuch müssen Sie bestehen, sonst ist Ihr Studium in dem betreffenden Studiengang beendet. Beachten Sie die Prüfungsordnung und wenden Sie sich ggf. an die Studienfachberatung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfung zwar bestanden, bin aber mit der Note unzufrieden. Darf ich die Prüfung wiederholen?
Nein. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausur?
Dazu müssen Sie sich an die für die Klausur zuständigen Lehrenden wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von wem erhalte ich ein Transcript of Records, also eine Übersicht über meine Studien- und Prüfungsleistungen?
Das Transcript of Records und der Vollständige Leistungsnachweis (jeweils in deutsch und englisch) stehen allen Studierenden in den Selbstbedienungsfunktionen in Marvin mit Verifikationscode zum Herunterladen bereit.
Die aktuelle Durchschnittsnote ist auf dem Transcript of Records enthalten, sofern Sie Ihren Studiengang noch nicht abgeschlossen haben.