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FAQ zu Prüfungsangelegenheiten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich während ich beurlaubt bin an einer Prüfung teilnehmen?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie die Studienfachberatung oder das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe trotz gültiger Anmeldefrist Probleme mit der Prüfungsanmeldung in Marvin. Was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldefrist im Prüfungsbüro und reichen Sie den Antrag auf Prüfungsanmeldung bei technischen Problemen ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfungsanmeldefrist versäumt. Was kann ich tun?
Eine eigenständige Anmeldung ist dann über Marvin nicht mehr möglich.
In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf Prüfungsanmeldung bei abgelaufener Anmeldefrist stellen. Bitte beachten Sie, dass die bloße Antragsstellung nicht automatisch mit einer Bewilligung verbunden ist.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine Klausurtermine?
Die genauen Termine können dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters entnommen werden, sobald dieses online zur Verfügung steht. Sie können aber auch für zukünftige Semester die ungefähren Prüfungszeiträume ermitteln.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Verfällt meine Seminarleistung, wenn ich mich nicht wie vorgesehen zur Modulprüfung anmelde?
Nein, Studienleistungen verfallen nicht.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten?
In der Regel ja, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Wenden Sie sich ggf. rechtzeitig an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Dann müssen Sie dem Prüfungsbüro möglichst umgehend ein ärztliches Attest (im Original) vorlegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was, wenn ich durch eine Prüfung durchgefallen bin?
Sie können sich dann zum nächsten Prüfungstermin anmelden. Beim 3. Versuch müssen Sie bestehen, sonst ist Ihr Studium in dem betreffenden Studiengang beendet. Beachten Sie die Prüfungsordnung und wenden Sie sich ggf. an die Studienfachberatung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Prüfung zwar bestanden, bin aber mit der Note unzufrieden. Darf ich die Prüfung wiederholen?
Nein. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Klausur?
Dazu müssen Sie sich an die für die Klausur zuständigen Lehrenden wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von wem erhalte ich ein Transcript of Records, also eine Übersicht über meine Studien- und Prüfungsleistungen?
Das Transcript of Records und der Vollständige Leistungsnachweis (jeweils in deutsch und englisch) stehen allen Studierenden in den Selbstbedienungsfunktionen in Marvin mit Verifikationscode zum Herunterladen bereit.
Die aktuelle Durchschnittsnote ist auf dem Transcript of Records enthalten, sofern Sie Ihren Studiengang noch nicht abgeschlossen haben.