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Approbationsprüfung

Anmeldung

Die Anmeldung zu den staatlichen Prüfungen für Psychotherapie (reformiert) ist gemäß § 21 PsychThApprO vom 04. März 2020 frühestens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Halbjahr des Masterstudiengangs möglich. Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung ist an der zuständigen Stelle (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege) jährlich bis zum 10. Dezember des Vorjahres für die Prüfung im Frühjahr und bis zum 10. Mai des gleichen Jahres für die Prüfung im Herbst zu stellen.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zu Prüfungsterminen finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.

Wichtiger Hinweis! Sollten Sie egal in welcher Form einen Nachteilsausgleich gemäß § 24 der PsychThApprO  für die Approbationsprüfung benötigen, so ist der Antrag auf Nachteilsausgleich unmittelbar mit der Anmeldung zur Approbationsprüfung beim HLfGP zu stellen.

Approbationsurkunde

Die Approbationsurkunde können Sie bald auf der Website des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege beantragen. Dort finden Sie auch Informationen über einzureichende Unterlagen. Eine vorläufige Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Approbationsprüfung kann Ihnen nicht ausgestellt werden.

Bescheinigung über die Teilnahme an der Approbationsprüfung

Sollte eine solche Bescheinigung notwendig werden (z.B. bei Arbeitsbeginn), so melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro.

Abschlusszeugnis

Es gelten die gleichen Bedingungen wie für alle Studiengänge am Fachbereich Psychologie. Weitere Informationen finden Sie unter "Zeugnisse und Bescheinigungen".