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Approbationsprüfung
Anmeldung
Die Anmeldung zu den staatlichen Prüfungen für Psychotherapie (reformiert) ist gemäß § 21 PsychThApprO vom 04. März 2020 frühestens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Halbjahr des Masterstudiengangs möglich. Die Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und im Herbst statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung ist an der zuständigen Stelle (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - kurz HLfGP) jährlich bis zum 10. Dezember des Vorjahres für die Prüfung im Frühjahr und bis zum 10. Mai des gleichen Jahres für die Prüfung im Herbst zu stellen.
Weitere Informationen zur Anmeldung und zu Prüfungsterminen finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege.
Wichtiger Hinweis! Sollten Sie egal in welcher Form einen Nachteilsausgleich gemäß § 24 der PsychThApprO für die Approbationsprüfung benötigen, so ist der Antrag auf Nachteilsausgleich unmittelbar mit der Anmeldung zur Approbationsprüfung beim HLfGP zu stellen.
Prüfungstermine
Unter Vorbehalt möglicher Änderungen durch das HLfGP werden hier die vorläufigen Prüfungstermine an der Philipps-Universität Marburg bekanntgegeben.
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung (aoPP):
Frühjahr 2026: Information folgt
Herbst 2026: Information folgt
Mündlich-praktische Fallprüfungen:
Frühjahr 2026: Information folgt
Herbst 2026: Information folgt
Häufig gestellte Fragen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Informationen zur Approbationsprüfung?
Im Ilias-Kurs "Master Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie" finden Sie alle wichtigen Informationen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Zulassung zum Master Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie erfolgte mit dem "B-Kriterium". Was muss ich tun?
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang und die spätere Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung ist gemäß § 9 Abs. 4 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) entweder ein Bachelorabschluss, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde, oder ein gleichwertiger Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) entsprechen.
Sind Sie in einem hessischen berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang immatrikuliert, müssen Sie gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG beim HLfGP einen Antrag auf Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Studienabschluss für den Zugang zum Masterstudiengang und die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung.
Den Antrag finden Sie auf der Webseite des HLfGP.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mein Pflichtpraktikum liegt in der Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit. Gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung und wo finde ich Informationen zum Praktikum?
Ja, Sie können die Bearbeitungszeit entsprechend der Praktikumszeit verlängern lassen. Weitere Informationen finden Sie unter "Informationen zu Abschlussarbeiten".
Im ILIAS-Ordner Berufqualifizierende Tätigkeit III im Master "Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie" finden Sie alle Informationen rund um die BQT-III und die damit verbundenen Leistungen".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bis wann müssen meine Leistungen im Masterstudiengang erbracht sein?
Gemäß der aktuellen Regelung sollen bis zur Staatsprüfung alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht worden sein, wobei die staatliche Prüfung frühestens am Ende des 4. Fachsemesters im Master abgelegt werden kann. Dies bedeutet, dass Sie entweder bis zum 31.03. oder bis zum 30.09. (je nachdem, ob Sie die Prüfung im März oder im September ablegen), alle Leistungen erbracht haben sollen.
Das hessische Landesprüfungsamt räumt aktuell ein, dass Leistungsnachweise auch im jeweiligen Folgesemester nachgereicht werden können, sofern der studierenden Person über die Anlage 2 „Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss“ bescheinigt wurde, dass die in § 22 Abs. 1 S. 2 PsychThApprO geregelte Frist zur Nachreichung der Abschlussdokumente des Masters (3 Monatsfrist) eingehalten werden kann.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von wem erhalte ich die Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss?
Die Bescheinigung wird Ihnen vom Prüfungsbüro ausgestellt. (Siehe "Zeugnisse und Bescheinigungen")
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe den Master Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie bereits abgeschlossen, bin exmatrikuliert und möchte an der Approbationsprüfung teilnehmen. Wie komme ich an die entsprechenden Informationen?
Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten und schon exmatrikuliert sind, informieren Sie bitte auch die Praktikumsbeauftragten bis zum 10. Dezember des Vorjahres für die Prüfung im Frühjahr und bis zum 10. Mai des gleichen Jahres für die Prüfung im Herbst, per E-Mail: prakti04@uni-marburg.de
Sie erhalten daraufhin einen Ilias-Gastaccount, mit diesem haben Sie Zugriff auf Informationen zur anwendungsorientierten Parcoursprüfung (aoPP) sowie zur mündlich-praktischen Fallprüfung. Darüber hinaus haben Sie dort die Möglichkeit, Ihre vier Anamnesen für die mündlich-praktischen Fallprüfung hochzuladen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wie erhalte ich die Approbationsurkunde?
Die Approbationsurkunde können Sie auf der Website des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege beantragen. Dort finden Sie auch Informationen über einzureichende Unterlagen. Eine vorläufige Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Approbationsprüfung kann Ihnen nicht ausgestellt werden.
Sofern die Leistungsübersicht über die im Masterstudiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen oder die Masterurkunde dem Antrag noch nicht beigefügt werden kann, sind sie von der jeweiligen Prüfungskandidatin oder dem jeweiligen Prüfungskandidaten in einer von der nach § 20 der PsychThApprO zuständigen Stelle (HLfGP) zu bestimmenden Frist, spätestens aber bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung nachzureichen. Werden die in § 22 Satz 2 der PsychThApprO genannten Unterlagen innerhalb der Frist nicht oder nicht vollständig nachgereicht, gilt die psychotherapeutische Prüfung für die jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten als nicht unternommen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Approbationsprüfung erhalten?
Sollte eine solche Bescheinigung notwendig werden (z.B. bei Arbeitsbeginn), so wenden Sie sich bitte per Mail ans HLfGP.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann erhalte ich mein Masterzeugnis?
Es gelten die gleichen Bedingungen wie für alle Studiengänge am Fachbereich Psychologie. Weitere Informationen finden Sie unter "Zeugnisse und Bescheinigungen".