Hauptinhalt
Erstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen
Das Prüfungsbüro erstellt für Sie prüfungsbezogene Bescheinigungen, die im Studienalltag oder zum Studienende erforderlich sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie bereits einige Bescheinigungen über die Selbstbedienungsfunktionen in Marvin abrufen können. Diese Bescheinigungen sind in der Regele online verifizierbar. (Online verifizierbar meint, dass das Dokument über einen auf dem betreffenden Dokument vorhanden Link mittels Eingabe einer Verifikationsnummer selbständig abgerufen bzw. verifiziert werden kann.)
Andere Bescheinigungen sind direkt über das Studierendensekretariat anzufordern.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Transcript of Records / Vollständiger Leistungsnachweis
Das Transcript of Records und der Vollständige Leistungsnachweis (jeweils in deutsch und englisch) stehen allen Studierenden in den Selbstbedienungsfunktionen in MARVIN mit Verifikationscode zum Herunterladen bereit.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nachweis der aktuellen Durchschnittsnote
Während des Studiums wird Ihre aktuelle Durchschnittsnote mit Umrechnungstabelle über das Transcript of Records ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass auf dem Transcript of Records keine Umrechnungstabelle mehr ausgewiesen wird, wenn Sie Ihren Studiengang abgeschlossen haben. Dann ist der Nachweis nur mit dem Zeugnis zu erbringen. Sollten Sie noch kein Zeugnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Im Transcript of Records und im Vollständigen Leistungsnachweis ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten.
Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausstellung von Zeugnissen
Sobald die Gutachten zur Abschlussarbeit im Prüfungsbüro eingegangen sind oder die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, wird das Zeugnis vom Prüfungsbüro erstellt. Ein Antrag muss dafür nicht gesondert gestellt werden. Die Erstellung des Zeugnisses erfolgt innerhalb von vier Wochen.
Mit dem Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Prüfungsbüro folgende Unterlagen: Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records und Vollständiger Leistungsnachweis.
Es wird jeweils ein deutsches Dokument und eine englische Übersetzung erstellt. Die englische Übersetzung wird nicht unterschrieben.
Sie erhalten ebenfalls eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, der Urkunde und des Transcript of Records.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausstellung des Nachweises der Qualifikation zur Erfüllung der Anforderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Bei Erfüllung der Anforderungen wird der Nachweis der Qualifikation der PsychThApprO vom Prüfungsbüro automatisch mit den Bachelor-Zeugnisunterlagen ausgestellt.
Diese Bescheinigung dient als Bestätigung über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 S.2 PsychThG und kann bei der entsprechenden Prüfungsbehörde, hier Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung vorgelegt werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausstellung von Unterlagen für Bewerbungen in Masterstudiengänge
Das Prüfungsbüro stellt die notwendigen Bescheinigungen für Ihre Bewerbung in einen Masterstudiengang aus.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser Bescheinigungen eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche in Anspruch nimmt. Die Ausstellung von Bescheinigungen, die unmittelbar vor Bewerbungsschluss angefordert werden, kann von uns nicht zugesichert werdenInhalt ausklappen Inhalt einklappen BAföG-Bescheinigung
Informationen zur Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen (Formblatt 5) finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sonstige Bescheinigungen
Sollten weitere Bescheinigungen im Verlauf ihres Studiums notwendig werden (z.B. AStA, etc.), so melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro.
Ansprechpartner: Prüfungsbüro