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Erstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen

Das Prüfungsbüro erstellt für Sie prüfungsbezogene Bescheinigungen, die im Studienalltag oder zum Studienende erforderlich sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie bereits einige Bescheinigungen über die Selbstbedienungsfunktionen in Marvin abrufen können. Diese Bescheinigungen sind in der Regele online verifizierbar. 
"Online verifizierbar" bedeutet, dass das Dokument über einen darin vorhanden Link mittels Eingabe der Verifikationsnummer selbständig abgerufen bzw. verifiziert (auf Echtheit geprüft) werden kann. 

Andere Bescheinigungen sind direkt über das Studierendensekretariat anzufordern. 
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Transcript of Records / Vollständiger Leistungsnachweis

    Das Transcript of Records und der Vollständige Leistungsnachweis (jeweils in deutsch und englisch) stehen allen Studierenden in den Selbstbedienungsfunktionen in MARVIN mit Verifikationscode zum Herunterladen bereit. 

    Wir empfehlen Ihnen, sich insbesondere zum Studiumsende und vor Ihrer Exmatrikulation, ein Transcript of Records selbständig herunterzuladen. Dies ist besonders für Bewerbungen hilfreich, solange das Zeugnis noch nicht ausgestellt wurde.

  • Nachweis der aktuellen Durchschnittsnote

    Während des Studiums wird Ihre aktuelle Durchschnittsnote mit Umrechnungstabelle über das Transcript of Records ausgewiesen. 

    Bitte beachten Sie, dass auf dem Transcript of Records keine Umrechnungstabelle mehr ausgewiesen wird, wenn Sie Ihren Studiengang abgeschlossen haben. Dann ist der Nachweis nur mit dem Zeugnis zu erbringen. Sollten Sie noch kein Zeugnis erhalten haben, wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Im Transcript of Records und im Vollständigen Leistungsnachweis ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten. 
    Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich.

  • Ausstellung von Zeugnissen/Abschlussunterlagen

    Sobald alle Leistungen in Marvin erfasst sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Prüfungsbüro.
    Nach Ihrer Prüfung aller Daten (Prüfungsdaten, Abschlussdatum, Ihre persönlichen Daten, etc.) kann das Zeugnis von uns ausgestellt werden.
    Erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Eintragung des letzten Prüfungsergebnisses in Marvin keine Mail von uns, so kontaktieren Sie uns bitte.

  • Ausstellung des Nachweises der Qualifikation zur Erfüllung der Anforderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

    Bei Erfüllung der Anforderungen wird der Nachweis der Qualifikation der PsychThApprO vom Prüfungsbüro automatisch mit den Bachelor-Zeugnisunterlagen ausgestellt.
    Diese Bescheinigung dient als Bestätigung über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 S.2 PsychThG und kann bei der entsprechenden Prüfungsbehörde, hier Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung vorgelegt werden.

  • Ausstellung von Unterlagen für Bewerbungen in Masterstudiengänge

    Das Prüfungsbüro stellt die notwendigen Bescheinigungen für Ihre Bewerbung in einen Masterstudiengang aus. 
    Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser Bescheinigungen eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche in Anspruch nimmt. Die Ausstellung von Bescheinigungen, die unmittelbar vor Bewerbungsschluss angefordert werden, kann von uns nicht zugesichert werden.

  • Ausstellung von Unterlagen für die Anmeldung zur Approbationsprüfung

    Anlage 1:
    Die Anlage 1 füllt Ihre Bacheloruniversität aus.
    Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an der Philipps-Universität Marburg absolviert, dann ist anstelle der Anlage 1 der Nachweis der Qualifikation zur Erfüllung der Anforderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), den Sie mit den Abschlussunterlagen erhalten haben, ausreichend.

    Anlage 2:
    Das Prüfungsbüro stellt die Anlage 2 für die Anmeldung zur Approbationsprüfung beim HLfGP aus.
    Für diese Bescheinigung ist es zwingend erforderlich, dass Ihre Masterarbeit angemeldet ist. Bitte prüfen Sie auch, ob alle bisherigen Leistungen korrekt verbucht wurden.
    Beachten Sie, dass Sie diese Bescheinigung im Original von uns benötigen. Planen Sie daher mindestens eine Woche Bearbeitungszeit ein. Die Anforderung der Bescheinigung unmittelbar vor Anmeldeschluss kann von uns nicht zugesichert werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • BAföG-Bescheinigung

    Informationen zur Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen (Formblatt 5) finden Sie hier.

  • Sonstige Bescheinigungen

    Sollten weitere Bescheinigungen im Verlauf ihres Studiums notwendig werden (z.B. AStA, Anlage 2 des HLfGP, etc.), so melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann und wie erhalte ich mein Zeugnis?

    Das Zeugnis wird vom Prüfungsbüro nach Ihrer Mitteilung, dass alle eingetragenen Daten korrekt sind, erstellt.
    Der dafür vorgesehene Zeitraum beträgt ca. vier Wochen. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Ausstellung aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens oder in der vorlesungsfreien Zeit verzögern kann.

    Wir benachrichtigen Sie anschließend, damit Sie Ihr Zeugnis/die Abschlussunterlagen bei uns abholen können.
    Die Abholung kann ebenfalls durch eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens erfolgen. Die Vollmacht muss Ihre Original-Unterschrift tragen und verbleibt im Prüfungsbüro.

  • Welche Unterlagen erhalte ich mit dem Zeugnis?

    Mit dem Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Prüfungsbüro folgende Unterlagen: Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records und Vollständiger Leistungsnachweis.
    Es wird jeweils ein deutsches Dokument und eine englische Übersetzung erstellt. Die englische Übersetzung wird nicht unterschrieben.

    Sie erhalten ebenfalls eine beglaubigte Kopie des deutschen Zeugnisses, der deutschen Urkunde und des deutschen Transcript of Records und ggf. des Nachweises der Qualifikation der PsychThApprO.

  • Kann mir das Zeugnis postalisch zugesendet werden?

    Wenn Sie Ihr Zeugnis nicht persönlich abholen können, ist ein postalischer Versand nur auf Ihre Kosten möglich. 
    Mit der Übergabe Ihrer Abschlussunterlagen an die Deutsche Post geht die Gefahr (Verlust/ Beschädigung/ Verknicken) auf Sie als Empfänger:in über.
    Wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg.

    Für den Versand benötigen wir einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (Format Größe C4 mit Papprückwand).
    Für die Frankierung empfehlen wir dringend mindestens ein "Einschreiben Einwurf" (Preisliste Deutsche Post).
    Bitte informieren Sie sich umfassend, da nicht ausreichend frankierte Umschläge nicht nachfrankiert werden können.

    Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen, können wir Ihnen keine neuen Originale ausstellen (siehe "Ich habe mein Zeugnis verloren. Was kann ich tun?").

  • Ich habe noch kein Zeugnis erhalten, muss aber meinen Studienabschluss nachweisen. Was kann ich tun?

    Sobald Ihr Abschluss erreicht ist, können Sie sich das Transcript of Records aus Marvin herunterladen und damit den Abschluss des Studiums nachweisen.

    Sind weitere Informationen z.B. für Ihren Arbeitgeber erforderlich, sprechen Sie uns bitte an.

  • Ich habe mein Zeugnis verloren. Was kann ich tun?

    Die Zeugnisdokumente sind Originale, die nur ein einziges Mal ausgestellt werden.
    Ist Ihr Zeugnis tatsächlich verloren gegangen, können wir eine Zweitschrift ausstellen.

    Zur Beantragung einer Zweitschrift wenden Sie sich bitte an uns und erklären an Eides statt, dass das Original-Zeugnis unwiederbringlich verloren ist.

    Die Erstellung der Zweitschrift ist mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 55 € pro Blatt verbunden (Kosten für Zweitschrift gemäß VwKostO, Stand 14.07.2023).

    Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Ansprechpartner: Prüfungsbüro