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Regelung zum BAföG für Psychologie, B.Sc.

Wann kann auf dem Formblatt 5 des BAföG-Amtes ein ordnungsgemäßes Studium bis inkl. 4. Fachsemester (FS) bescheinigt werden?

Die Bescheinigung nimmt das Prüfungsbüro vor. Dafür müssen Sie bereits eine bestimmte Menge an Leistungspunkten (LP) erhalten haben.

  • Studienbeginn vor dem WiSe 2016/2017

    Bei 114 LP oder mehr (inkl. Modulteilprüfungen) kann ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden.
    Bei 113-96 LP kann ein ordnungsgemäßes Studium dann bescheinigt werden, wenn durch Bestehen von angetretenen oder angemeldeten Prüfungen mind. 114 LP erreicht werden können.
    Bei 95 LP oder weniger kann ein ordnungsgemäßes Studium nicht bescheinigt werden.

    Zur Begründung: Laut Studienverlaufsplan beträgt der Arbeitsaufwand bis Ende 4. FS 123 LP. Davon können aber nur 114 LP (inkl. B-PD2-Teilprüfung im 4. FS) durch Prüfungsleistungen bis Ende des 4. FS belegt werden, da die Module B-PD1 und B-PD2 erst im 5. FS abgeschlossen werden können. Somit können maximal 114 LP bis zum Ende des 4. FS gefordert werden. In der zweiten Septemberhälfte können im 4. FS laut Studienverlaufsplan Klausuren geschrieben werden, deren Korrektur sich bis in den Oktober hinein erstrecken kann. Daher: Wenn Ergebnisse von Prüfungen ausstehen, zu denen ein Antritt oder (falls die Prüfung noch nicht stattfand) eine Anmeldung vorliegt, reduzieren sich die 114 LP um maximal 18 LP auf 96 LP.

  • Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/2017 

    Bei 120 LP oder mehr (inkl. Modulteilprüfungen) kann ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden.
    Bei 119-96 LP kann ein ordnungsgemäßes Studium dann bescheinigt werden, wenn durch Bestehen von angetretenen oder angemeldeten Prüfungen mind. 120 LP erreicht werden können.
    Bei 95 LP oder weniger kann ein ordnungsgemäßes Studium nicht bescheinigt werden.

    Zur Begründung: Laut Studienverlaufsplan beträgt der Arbeitsaufwand bis Ende 4. FS 120 LP. In der zweiten Septemberhälfte können im 4. FS laut Studienverlaufsplan Klausuren geschrieben werden, deren Korrektur sich bis in den Oktober hinein erstrecken kann. Daher: Wenn Ergebnisse von Prüfungen ausstehen, zu denen ein Antritt oder (falls die Prüfung noch nicht stattfand) eine Anmeldung vorliegt, reduzieren sich die 120 LP um maximal 24 LP auf 96 LP.

  • Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/2021 (6-semestriger Bachelor)

    Bei 114 LP oder mehr (inkl. Modulteilprüfungen) kann ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden.
    Bei 90-113 LP kann ein ordnungsgemäßes Studium dann bescheinigt werden, wenn durch Bestehen von angetretenen oder angemeldeten Prüfungen mind. 114 LP erreicht werden können.
    Bei 89 LP oder weniger kann ein ordnungsgemäßes Studium nicht bescheinigt werden.

    Zur Begründung: Laut Studienverlaufsplan beträgt der Arbeitsaufwand bis Ende 4. FS 117 LP. Davon können aber nur 114 LP durch Prüfungsleistungen bis Ende des 4. FS belegt werden, da das Modul B-PD2 erst im 5. FS abgeschlossen werden kann. Somit können maximal 114 LP bis zum Ende des 4. FS gefordert werden. In der zweiten Septemberhälfte können im 4. FS laut Studienverlaufsplan Klausuren geschrieben werden, deren Korrektur sich bis in den Oktober hinein erstrecken kann. Daher: Wenn Ergebnisse von Prüfungen ausstehen, zu denen ein Antritt oder (falls die Prüfung noch nicht stattfand) eine Anmeldung vorliegt, reduzieren sich die 114 LP um maximal 24 LP auf 90 LP.

Bitte reichen Sie das Formblatt 5 (gerne digital) ausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten im Prüfungsbüro ein und planen Sie dabei eine Bearbeitungszeit von mindestens 1-2 Wochen ein; in der vorlesungsfreien Zeit ggf. auch länger.
Nach Fertigstellung können Sie das Formblatt 5 wieder bei uns abholen. 

Weiterführende Links:
Weitere Informationen zum BAföG und zur Studienfinanzierung mit BAföG
Studienfinanzierung - allgemein
Informationen zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch Corona