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Verlängerung der Regelstudienzeit

gilt für das Studium im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22.

Die Hessische Landesregierung hat in einer aktuellen Verordnung (einschließlich deren Erweiterung) geregelt, dass sich die individuelle Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden um jeweils ein Semester verlängert.
BAföG-Empfängerinnen und -empfänger haben somit ein, bzw. zwei oder drei zusätzliche Semester Anspruch auf Förderung. Für Einzelheiten kontaktieren Sie bitte Ihre*n BaföG-Beauftrage*n.
Diese Regelung umfasst auch Studierende, die sich im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/21 oder Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/22 im Urlaubssemester befanden oder befinden.

Beratung gibt es im Sozialreferat des AstA.

Über die Selbstbedienfunktion in Marvin können sich Studierende eine Studienbescheinigung und/oder BaföG-Bescheinigung für das Sommersemester 2020 bzw. für das Wintersemester 2020/21 bzw. für das Sommersemester 2021 bzw. für das Wintersemester 2021/22 ausdrucken, auf der die Regelstudienzeit und die individuelle Regelstudienzeit ausgewiesen sind.

Auf den Bescheinigung wird ein Verifikations-Code vorhanden sein.