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Zweitstudium an der Universität Marburg
Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben gelten als Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber. Zweitstudienbewerbende können sich in Hessen pro Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben(§ 20 Abs. 4 HHZV).
Ausnahmen: Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen darauf aufbauenden Masterstudiengang studieren möchten, gelten nicht als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber. Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang findest Du hier.
Du hast deinen ersten Studienabschluss bereits erworben und bist sogar noch hier eingeschrieben?
Ist dein gewünschter Studiengang NC-frei, dann kannst du dich online über "Marvin" in deinen neuen Studiengang einschreiben. Wenn Du bereits an der Universität Marburg studierst, gilt deine Bewerbung als Umschreibung / Fachwechsel. Wir benötigen zur Bearbeitung deiner Umschreibung deine Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere studiengangsspezifische Nachweise über genannte Zulassungsbedingungen (z.B. Sprachnachweise), die Du alle während der Online-Bewerbung hochladen kannst.
Ist dein gewünschter Studiengang örtlich NC-beschränkt (Psychologie & Humanbiologie), musst du über das Studienportal "Marvin" eine neue Bewerbung anlegen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerbungen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Wenn du für deine Zweitstudienbewerbung Gründe angibst, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, musst du deiner Bewerbung die entsprechenden Nachweise als Kopien sowie das ausgefüllte Formular "Begründung für ein Zweitstudium (PDF)" beigefügen. Außerdem benötigen wir von dir eine Kopie des vorherigen Hochschulabschlusses. Diese Unterlagen kannst Du im Verlauf der Bewerbung hochladen.
Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
Wenn Du dich aus wissenschaftlichen Gründen für ein Zweitstudium in einem bundesweit NC-beschränkten Studiengängen bewerben möchtest, trifft die bei der Bewerbung an erster Stelle genannte Universität die Vorentscheidung zu deiner Bewerbung. Dies geschieht durch ein Gutachten, dass Du parallel zu deiner Bewerbung über Hochschulstart bei der erstgenannten Hochschule beauftragst. Ausführliche Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest Du im Merkblatt von Hochschulstart (ab S. 21).
Achtung: Es ist uns grundsätzlich nicht möglich, Dir vor der Bewerbung eine Rückmeldung zu den Erfolgsaussichten deiner Zweitstudienbewerbung zu geben. Wir können auch keine Auskunft darüber geben, ob die von Dir angeführten Gründe und die verfasste Begründung "ausreichend" oder "hinreichend" sind, um einen Platz in dieser Zulassungsquote zu geben. Das Gutachten wird ausschließlich an Hochschulstart übermittelt und fließt dort in das Zulassungsverfahren ein. Weitere Angaben sowie Aussagen zur Gewichtung der Gründe im Gutachten können wir Dir aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Bitte beachte die Hinweise im Merkblatt von Hochschulstart.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Gutachten
Das Gutachten dient dazu, die Wissenschaftlichkeit der von Dir angeführten Gründe einzuordnen. Dazu ist es notwendig, eine ausführliche Begründung beizufügen, aus dem abschließend alle Gesichtspunkte hervorgehen, die für dein Zweitstudium maßgebend sind. Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenshaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem der oben genannten Studiengänge angestrebt wird. Das Gutachten zu deiner Zweistudienbewerbung wird vom Studiendekan*in des Fachbereichs Humanmedizin erstellt und über das Studierendensekretariat beantragt
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Inhalt des Begründungsschreibens
- Aus deiner Begründung sollte plausibel und nachvollziehbar hervorgehen, warum das Zweitstudium für deine wissenschaftliche Laufbahn notwendig ist
- Die Begründung sollte deutlich machen, wieso das Zweitstudium inhaltlich auf dein Erststudium aufbaut, es sinnvoll ergänzt oder für dein konkretes wissenschaftliches Ziel erforderlich ist.
- Erläutere, wieso dein Erststudium dafür nicht ausreichend ist und lege den Fokus darauf wie ein Zweitstudium deine bisherige Qualifikation ergänzt (Wieso ist ein Zweitstudium für deinen Werdegang unerlässlich?)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Notwendige Unterlagen
- vollständige Bewerbung über Hochschulstart.de
- Ausgefülltes Anforderungsformular
- ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch
- Kopie des Abschlusszeugnisses des ersten Hochschulabschlusses
- Nachweise über Studienleistungen oder Tätigkeiten zur Begründung des Antrags
- Nachweis über abgeleisteten Dienst
Es ist ausreichend die Unterlagen als ein PDF-Dokument per E-Mail an das Studierendensekretariat zu senden.
Solltest Du Unterlagen per Post senden, verwende diese Adresse:
Universität Marburg
Studierendensekretariat / Zweitstudium
Biegenstraße 10
35037 MarburgInhalt ausklappen Inhalt einklappen Antragsfristen
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin)
Sommersemester
Eingang der Unterlagen bis zum 1. Dezember
Wintersemester
Eingang der Unterlagen bis zum 1. Juni
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Psychologie und Humanbiologie)
Eingang der Unterlagen bis zum 15. Juli
Später eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt, es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.
Die Unterlagen können per E-Mail an das Studierendensekretariat gesendet werden.
In einem ausführlichen Merkblatt der Stiftung für Hochschulzulassung sind die Informationen für Zweitstudienbewerbungen zusammengefasst.
Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Marburg.