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Bewerbung für ein Zweitstudium an der Universität Marburg

Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben gelten als Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber. Zweitstudienbewerbende können sich in Hessen pro Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben(§ 20 Abs. 4 HHZV).

Ausnahmen: Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen darauf aufbauenden Masterstudiengang studieren möchten, gelten nicht als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber. Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang findest Du hier.  

Du hast deinen ersten Studienabschluss bereits erworben und bist sogar noch hier eingeschrieben?

Ist dein gewünschter Studiengang NC-frei, dann kannst du dich online über "Marvin" in deinen neuen Studiengang einschreiben. Wenn Du bereits an der Universität Marburg studierst, gilt deine Bewerbung als Umschreibung / Fachwechsel. Wir benötigen zur Bearbeitung deiner Umschreibung deine Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere studiengangsspezifische Nachweise über genannte Zulassungsbedingungen (z.B. Sprachnachweise), die Du alle während der Online-Bewerbung hochladen kannst.

Ist dein gewünschter Studiengang NC-beschränkt (Psychologie & Humanbiologie), musst du über das Studienportal "Marvin" entsprechend eine neue Bewerbung anlegen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerbungen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Wenn du für deine Zweitstudienbewerbung Gründe angibst, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, musst du deiner Bewerbung die entsprechenden Nachweise als Kopien sowie das ausgefüllte Formular "Begründung für ein Zweitstudium (PDF)" beigefügen. Außerdem benötigen wir von dir eine Kopie des vorherigen Hochschulabschlusses.

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie

Wenn Du dich aus wissenschaftlichen Gründen für ein Zweitstudium in den genannten Studiengängen bewerben möchtest, trifft die bei der Bewerbung an erster Stelle genannte Universität die Vorentscheidung zu deiner Bewerbung. Dies geschieht durch ein Gutachten, dass Du parallel zu deiner Bewerbung über Hochschulstart bei der erstgenannten Hochschule beauftragst. Ausführliche Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest Du im Merkblatt von Hochschulstart (ab S. 21).

Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenshaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem der oben genannten Studiengänge angestrebt wird. Das Gutachten zu deiner Zweistudienbewerbung wird vom Studiendekan*in des Fachbereichs Humanmedizin erstellt

Hinweise zum Inhalt deiner Begründung:

  • Aus deiner Begründung sollte plausibel und nachvollziehbar hervorgehen, warum das Zweitstudium für deine wissenschaftliche Laufbahn notwendig ist
  • Die Begründung sollte deutlich machen, wieso das Zweitstudium inhaltlich auf dein Erststudium aufbaut oder es sinnvoll ergänzt und für dein konkretes wissenschaftliches Ziel erforderlich ist.
  • Erläutere, wieso dein Erststudium dafür nicht ausreichend ist und lege den Fokus darauf wie ein Zweitstudium deine bisherige Qualifikation ergänzt (Wieso ist ein Zweitstudium für deinen Werdegang unerlässlich?)

Dazu reichst Du bitte folgenden Unterlagen in einem PDF-Dokument beim ein:

  • vollständige Bewerbung über Hochschulstart.de
  • Ausgefülltes Anforderungsformular
  • ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des ersten Hochschulabschlusses
  • Nachweise über Studienleistungen oder Tätigkeiten zur Begründung des Antrags
  • Nachweis über abgeleisteten Dienst

Die Fristen zur Einreichung der Unterlagen lauten:
Zum Sommersemester bis 01.12. und zum Wintersemester bis 01.06.. Später eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt, es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist. In einem ausführlichen Merkblatt der Stiftung für Hochschulzulassung sind die Informationen für Zweitstudienbewerbungen zusammengefasst.