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Berufseinstieg

Du hast deinen Uni-Abschluss in der Tasche und möchtest in den Beruf starten?

Auf dieser Seite findest du Informationen zu deiner beruflichen Profilbildung, passenden Tätigkeitsfeldern und zur Stellensuche. Außerdem gibt es Hinweise für die Übergangszeit und zu Beratungsangeboten. 

Formelles – das musst du nach dem Ende deines Studiums beachten

  • Exmatrikulation

    Die Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben.

    Antrag auf Exmatrikulation

    Nach deiner letzten bestandenen Studien- oder Prüfungsleistung empfiehlt es sich, bereits im laufenden Semester deine Exmatrikulation zu beantragen. Du kannst selbst bestimmen, ob die Exmatrikulation sofort oder mit Ablauf des laufenden Semesters stattfinden soll. Solltest du nämlich noch nicht direkt nach deiner letzten Prüfung in den Beruf einsteigen können, hat eine Exmatrikulation zum Ablauf des Semesters den Vorteil, dass bis zum Semesterende dein Studierendenstatus erhalten bleibt. So profitierst du in dieser Zeit unter Umständen von Vorteilen wie z.B. der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung oder dem Semesterticket.

    Eine Exmatrikulation von Amtswegen erfolgt automatisch, solltest du dich zum kommenden Semester nicht zurückmelden.

    Exmatrikulationsbescheinigung

    Achte unbedingt darauf, dass du eine Exmatrikulationsbescheinigung beantragst. Sie ist als Nachweis für die Rente oder ggf. bei einer Immatrikulation an einer anderen Hochschule wichtig! Nicht immer bekommst du die Exmatrikulationsbescheinigung automatisch, z.B. wenn eine Exmatrikulation von Amtswegen erfolgte.
    An der Uni Marburg kannst du, solange du noch immatrikuliert bist, den Antrag auf Exmatrikulation über Marvin stellen. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht dir dann in Marvin zum Download bereit. Nachdem du exmatrikuliert wurdest, kann dennoch eine Bescheinigung über den „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Studienzeiten“ erstellt werden.

    Übrigens: Wenn du nach einem Bachelorabschluss im folgenden Semester ein Masterstudium an derselben Hochschule beginnst, musst du dich nicht exmatrikulieren. Hier reicht es, dass du dich im Rahmen der Umschreibung ordnungsgemäß zurückmeldest. 

    Alle Informationen zur Exmatrikulation an der Uni Marburg 

  • Arbeitslos und/oder arbeitsuchend melden

    Wenn du noch keinen Job gefunden hast, stellst du dir vielleicht die Frage: „Soll ich mich arbeitslos melden?“

    Keine Meldepflicht

    Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sich nach Beendigung des Studiums bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos/arbeitsuchend zu melden. Es ist aber durchaus empfehlenswert, mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen und zu überprüfen, welche Unterstützungsmöglichkeiten du in Anspruch nehmen kannst.
    Solltest du noch nicht wissen, wie es nach deinem Abschluss weitergeht, kannst du dich bereits vor deinem Abschluss bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Als Richtlinie gilt hier: frühestens drei Monate vor der letzten Prüfung. 
    Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit 

    Arbeitslosengeld I

    Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Hochschulabsolvent*innen meistens nicht. Um einen Anspruch zu haben, muss eine sogenannte Anwartsschaftszeit erfüllt sein. Diese ist z.B. gegeben, wenn du in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen bist. Im Rahmen von Arbeitslosengeld I sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abgedeckt. 

    Bürgergeld (Grundsicherung)

    Solltst du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, aber trotzdem Hilfe für deinen Lebensunterhalt benötigen, kannst du einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Jobcenter stellen. Unter welchen Voraussetzungen du Grundsicherung erhalten kannst und was dabei für dein Einkommen und Vermögen gilt, erfährst du in den Informationen der Arbeitsagentur zur Grundsicherung.
    Hinweis: Als Bezieher*in von Grundsicherung zahlt das Jobcenter für dich die monatlichen Beiträge deiner gesetzlichen Krankenversicherung bzw. einen Zuschuss zu deinem Versicherungsbeitrag bei einer privaten Krankenversicherung.

    Unterstützung für Nichtleistungsempfänger*innen

    Auch ohne Anspruch auf Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I/Grundsicherung) kannst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos/arbeitsuchend melden. Du hast so die Möglichkeit, Unterstützung bei der Arbeitsuche zu erhalten. Die entsprechenden Leistungen sind für dich unentgeltlich. 
    Diese Leistungen können z.B. die persönliche Beratung bei Fragen zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Stellensuche, die Förderung der beruflichen Weiterbildung, Jobcoaching oder die Übernahme von Kosten für Bewerbungen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Umzüge umfassen. Sofern du arbeitslos gemeldet bist, wird diese Zeit als Anrechnungszeit bei deinem Rententräger gemeldet. 
    Informationen für Nichtleistungsempfänger*innen 

  • Kranken- und Pflegeversicherung

    Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr in der Regel über ihre Eltern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge zahlen.
    Wer über die Eltern privat krankenversichert ist, muss sich entscheiden, ob er*sie während des Studiums privat versichert bleiben möchte oder nicht. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln!

    Ab dem 25. Geburtstag wechseln Studierende in die studentische Versicherung und zahlen eigene Beiträge. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung bleibt grundsätzlich bestehen, bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben. 
    Mehr Infos zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende

    Ende der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung

    Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung endet automatisch mit der Exmatrikulation. Ab diesem Zeitpunkt musst du innerhalb von drei Monaten eine neue Kranken- und Pflegeversicherung abschließen und dich freiwillig versichern. Falls du jünger als 23 Jahre bist, bleibst du in der Familienversicherung und musst keine Beiträge zahlen.

    Ausnahme: Erhältst du nach der Exmatrikulation Grundsicherung, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beim Erhalt von Arbeitslosengeld I sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls abgedeckt.

    Wichtig: Studierende, die in der privaten Krankenversicherung waren, können erst mit Berufsbeginn (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, wenn du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhältst. 

    Recherchiere auf den Seiten der Verbraucherzentralen mehr zu dem Thema „Welche Versicherungen brauche ich?“ 

  • Wichtige Informationen für internationale Studierende

    Internationale Studierende müssen in Bezug auf das Arbeiten während und nach dem Studium ein paar rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Welche das sind, erfährst du auf der Seite "Studium, Arbeit und Aufenthalt in Deutschland".

Übergangszeit nutzen

Die Zeit nach dem Studium ist eine Übergangsphase, die du bis zum Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis vielfältig gestalten kannst. Neben der Beschäftigungssuche kannst du die Zeit z.B. für folgendes nutzen:
- Jobcoaching, Bewerbungstraining, Weiterbildungsmaßnahmen
- Nebenjob, Netzwerken, Freiwilligendienst, Gap Year
Einzelne Angebote, wie z.B. ein Jobcoaching, können unter Umständen über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden. 

 

Veranstaltungen zu Berufsorientierung und Berufseinstieg 

Der Career Service der Universität Marburg bietet jedes Semester aktuelle Veranstaltung an: Schau mal direkt auf unseren Seiten nach, welche Workshops, Vorträge, Aktionstage für Bewerbungs-Check und Messen im Programm stehen. 

Tipp

Jedes Jahr im Herbst - im Wechsel mit unserer Nachbarstadt Gießen - findet eine universitäre Karrieremesse in Mittelhessen statt.
Marburg ist wieder am 25. November 2026 Gastgeberin : Karriere der Vielfalt 

Das Foto zeigt aus einer erhöhten Perspektive Menschen, die sich an Messeständen informieren.
Foto: Martin Schäfer

 Persönliche Beratung und Unterstützung

Tipp

Bei Bedarf können wir auch eine kombinierte Studien-und Berufsberatung mit der Agentur für Arbeit Marburg durchführen. Dazu laden wir Bettina Zietz, Berufsberaterin für akademische Berufe, ein. Terminmöglichkeiten: dienstags 14 Uhr oder 15 Uhr per Videokonferenz, donnerstags 15 Uhr oder 16 Uhr vor Ort (Biegenstr. 10, Zentrale Allgemeine Studienberatung). Terminanfragen:

Datenbanken zur Praktikums- und Stellensuche und Tätigkeitsfeldern

Auf unseren Career Service-Webseiten haben wir zahlreiche Informationen und Jobbörsen für deine Suche zusammengestellt. Zudem findest du als Anregung für deine Stellensuche berufliche Tätigkeitsfelder für fast jede Studienrichtung. Die Tätigkeitsbereiche sind dort näher beschrieben, die Branchen aufgelistet und spezifische Berufsverbände und Stellenportale verlinkt.  

Tipp

Wir empfehlen für deine Recherchen unsere Einstiegsseite zu den beruflichen Tätigkeitsfeldern vorab zu lesen: Wir erläutern die Struktur der Seiten zu den Tätigkeitsfeldern und du kannst ein Tutorial für deine Profilanalyse herunterladen. 

Tätigkeitsfelder
Foto: Felix Wesch

 

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