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Informationen zur Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du jederzeit über Marvin stellen. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit.
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit direkt oder für einen späteren Zeitpunkt im Semester über Marvin beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.
Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Rücktritt von der Einschreibung/Immatrikulation
Wenn Du das Studium, für das Du die Einschreibung beantragt hast und bereits vollständig eingeschrieben wurdest, doch nicht antreten möchtest, kannst Du von der Einschreibung zurücktreten. Dies ist bis max. einen Monat nach Vorlesungsbeginn eines Semesters möglich. Den Rücktritt benatragst Du bitte über Marvin oder sendest das Formular per Mail an studsek@uni-marburg.de.
Im Bereich Studienservice kannst Du einen neuen Antrag zur Exmatrikulation erfassen und als Grund „Rücktritt Immatrikulation“ auswählen.
Für ein Wintersemester wählen Sie das Exmatrikulationsdatum 01.10.xxxx aus und für ein Sommersemester das Exmatrikulationsdatum 01.04.xxxx.
Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde und das Datum korrekt gesetzt ist.
Den Semesterbeitrag erhälst Du zurück. Sofern bereits eine Einschreibung erfolgt ist, fällt für die Bearbeitung eine Gebühr von 30 € an, die automatisch vom zurückzuerstattenden Semesterbeitrag abgezogen wird. (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272). Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat.
Hinweis: Wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast ist ein Rücktritt ausgeschlossen (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).
Exmatrikulation von Amtswegen
Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ also eine von Universität Marburg eingeleitete Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Ende eines gerade abgelaufenen Semesters, auf der Rechtsgrundlage des § 65 HessHG bei Vorliegen nachfolgender Sachverhalte:
- Beendigung des Studiums nach erfolgreich bestandender Abschlussprüfung
- Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung des Semesterbeitrags oder der Säumnisgebühr
- Nichterfüllung der Krankenversicherungsverpflichtung
- Engültiges Ende des Studiengangs (Studiengangsschließung)
- Endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfunsgleistung, der Zwischen- oder Abschlussprüfung (§ 65 Abs. 2 HessHG)
- wenn vier aufeinanderfolgende Semester keine Leistung erbracht wurden (§ 65 Abs. 4 HessHG
Die Exmatrikulation von Amts wegen wird Dir mit dem Ankündigungsbescheid etwa zwei Wochen vor der endgültigen Exmatrikulation angekündigt. Bis dahin erhälst Du mehrere Erinnerungsmails, dass deine Rückmeldung bislang nicht erfolgt ist. Darüber hinaus erhälst Du E-Mails, dass dein Student-Account abläuft.
Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht / unvollständig oder innerhalb der Nachfrist (ohne Säumnisgebühr) überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren.
Wie lange kann ich das Deutschlandticket noch nutzen?
Die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandtickets für Studierende entfällt mit der Exmatrikulation. Sobald deine Exmatrikulation durch die Sachbearbeitung genehmigt wurde, verfällt auch dein aktiviertes D-Ticket. Das gilt auch, wenn Du dich im laufenden Semester exmatrikulierst. Wir weisen expliziet daraufhin, dass außerhalb der Rücktrittsfrist keine Rückzahlung mehr erfolgt. Wenn Du die Exmatrikulation zum Ablauf eines Semesters (30.09. oder 30.04.) beantragst, kannst Du das D-Ticket bis zum Ende des jeweiligen Semesters nutzen.
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