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Informationen zur Exmatrikulation
Was ist eine Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben.
Gibt es Fristen?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit direkt oder für einen späteren Zeitpunkt im Semester beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.
Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?
Die Exmatrikulation wird direkt in Marvin beantragt.
Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit.
Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren, geht das?
Wenn du bereits zurückgemeldet bist, kannst du dich bis max. einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren. In diesem Fall erhältst du den überwiesenen Semesterbeitrag abzgl. des Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 30,- € zurück. Voraussetzung ist , dass du nach gestelltem Online-Antrag auf Exmatrikulation und Antrag auf Rückzahlung deine bereits erhaltenen Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) postalisch an das Studierendensekretariat zurücksendest.
Hinweis: Dies ist nicht möglich, wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).
Wie lange kann ich das Deutschlandticket noch nutzen?
Die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandtickets für Studierende entfällt mit der Exmatrikulation. Sobald deine Exmatrikulation durch die Sachbearbeitung genehmigt wurde, verfällt auch dein aktiviertes D-Ticket. Das gilt auch, wenn Du dich im laufenden Semester exmatrikulierst. Wir weisen expliziet daraufhin, dass keine Rückzahlung des bereits entrichteten Semsterbeitrags erfolgt außerhalb der Rücktrittsfrist erfolgt. Wenn Du die Exmatrikulation zum Ablauf eines Semesters (30.09. oder 30.04.) beantragst, kannst Du das D-Ticket bis zum Ende des jeweiligen Semesters nutzen.
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