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Nachweis der Krankenversicherung
Damit du dich erfolgreich einschreiben kannst, müssen wir wissen, dass du krankenversichertbist, von der Versicherungspflicht befreit bist oder nicht versicherungspflichtig bist. Diese Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch, Bescheinigungen in Papierform werden nicht akzeptiert/verarbeitet. Um die Meldung zu veranlassen kontaktieren Bewerbuner*innen die entsprechende Krankenkasse - diese sendet dann die benötigte Mitteilung digital an die Hochschule. Ohne diese digitale Mitteilung der Krankenkasse an uns dürfen wir dich nicht einschreiben. Erfahrungsgemäß nimmt die Übermittlung des Versicherungsstatus etwa 5-7 Werktage in Anspruch. Bitte kontaktiere die entsprechende Krankenkasse frühzeitig, sobald Du die Immatrikulation an der Universität Marburg planst.
So beantragst du die Bescheinigung:
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 deine gesetzliche Krankenversicherung. Diese übermittelt uns den Versicherungsstatus im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens. Bei der Beantragung der Immatrikulation gibst kannst Du die Versicherungsgesellschaft auswählen und deine Versichrtennummer angeben. Bitte achte auf die Richtigkeit deiner Angaben, damit eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Bist du zu Beginn deines Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens bestätigt. Bitte beachte, dass der Befreiungsantrag nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden kann.
Einschreibung für die DSH-Vorbereitung oder in die Fachkurse des Studienkollegs
Für die Einschreibung in die DSH-Vorbereitung oder in das Studienkolleg muss keine Krankenversicherung eingereicht werden.
Studierende aus der DSH-Vorbereitung oder dem Studienkolleg
Studierende, die aus der DSH-Vorbereitung oder aus dem Studienkolleg kommen und sich in das Fachstudium einschreiben möchten, müssen ebenfalls eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 kontaktieren.
Die Meldung hat auch über das 14. Fachsemester hinaus zu erfolgen.
Promotionsstudent*in
Wenn du als Promotionsstudent*in eingeschrieben bist, entfällt die Pflicht eines Nachweises über das Bestehen einer Krankenversicherung.
Versicherte ab dem 26. Lebensjahr
Ab einem Lebensalter von > 25 Jahren entfällt bei den Versicherungen in der Regel die Möglichkeit der Familienversicherung. Aber auch ab diesem Alter besteht Versicherungspflicht für Studierende. Wenn Du noch keine Versicherung hast, musst Du dich informieren und dich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden. Kontaktiere bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0001127 deine Krankenversicherung, damit uns dein Versicherungsstatus übermittelt wird. Bist Du privat versichert, beachte die Hinweise unter Versicherte in der privaten Krankenversicherung.
Internationale Studierende
Du musst auch dann eine Krankenversicherung vorweisen, wenn du direkt mit deinem Wunschstudium beginnen kannst (nicht DSH oder Studienkolleg). Wenn du noch nicht in Deutschland bist, kannst du mit einer Krankenkasse deiner Wahl Kontakt aufnehmen und eine Versicherung abschließen. Unsere Absendenummer ist H001127. Die elektronische Meldung der Krankenversicherung muss spätestens bei der Immatrikulation vorliegen. Bitte erkundige dich bei deiner Krankenkasse, ob die Beiträge auch gezahlt werden müssen wenn du nach der Immatrikulation erst später einreisen kannst.