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Bachelor- und Masterarbeiten

Wenn Sie auf der Suche nach Bachelor- oder Masterarbeiten sind, dann sollten Sie sich an die verschiedenen Arbeitseinheiten (AEs) des Fachbereichs wenden.

Die Bachelor- oder Masterarbeit ist obligatorischer Bestandteil Ihres Studiengangs. Sie bildet entweder ein eigenständiges Abschlussmodul (Bachelorstudiengänge) oder zusammen mit einem Kolloquium ein gemeinsames Abschlussmodul (Masterstudiengänge). Die Bachelor- oder Masterarbeit ist in deutscher oder in englischer Sprache anzufertigen.

Informationen zu den Anmeldemodalitäten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Anmeldung

Zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, senden Sie bitte folgenden Angaben an das Prüfungsbüro:

  • Name und Matrikelnummer
  • Betreuer:in der Arbeit
  • Erstgutachter:in (kann identisch mit Betreuer:in sein)
  • Titel der Arbeit
  • Zweitgutachter:in (mit Erstgutachter:in vorklären)

Sie erhalten im Anschluss das Anmeldeformular, das Sie bitte selbst unterschreiben und von Betreuer:in, Erst- und Zweitgutachter:in unterschrieben an uns zurücksenden.

Die 6- bzw. 8-monatige Bearbeitungszeit beginnt bereits mit der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit in Marvin. Hier wird Ihnen auch das verbindliche Abgabedatum Ihrer Arbeit angezeigt.

Um den Workload des Abschlussmoduls erfüllen zu können, sollte eine Mindestbearbeitungszeit entsprechend dem Workload ihres Bachelor- oder Master-Abschlussmoduls eingehalten werden.

Abgabe

Für die Abgabe Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit gelten wieder folgende Regelungen:

Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit zunächst einen Termin im Prüfungsbüro.
Zur Abgabe bringen Sie bitte drei gedruckte Exemplare Ihrer Arbeit mit. Weiterhin ist eine digitale Version im PDF-Format abzugeben. Die digitale Version können Sie in ILIAS hochladen (bevorzugte Variante) oder auf CD-Rom mit abgeben. 
In allen Arbeiten müssen die Eigenständigkeitserklärung und die Einverständniserklärung für die Bibliothek mit allen Unterschriften enthalten sein. 
Bitte beachten Sie, dass Sie das Logo der Philipps-Universität Marburg nicht für Ihre Abschlussarbeit verwenden dürfen.

Häufig gestellte Fragen:

  • Was muss ich tun, wenn meine Betreuerin oder Betreuer oder meine vorgeschlagene Gutachterin oder mein Gutachter nicht dem Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität Marburg angehört?

    Bei externen Abschlussarbeiten wird in jedem Fall entweder eine fachbereichsinterne Erst- oder Zweitbegutachtung benötigt. Die fachbereichsinterne Begutachtungsperson sollte im Hinblick auf die Qualitätssicherung im Abschlussmodul in der Regel Hochschullehrer:in sein, mindestens jedoch gemäß § 18 Abs. 2 HHG prüfungsberechtigtes Mitglied der Philipps-Universität Marburg.

    Wenn Sie eine oder einen externe:n Hochschulleher:in der Psychologie als Betreuungs- oder Begutachtungsperson vorschlagen möchten, senden Sie bitte zusätzlich zu Ihren Anmeldedaten einen Link zur Homepage der gewünschten Person an das Prüfungsbüro.

    Bei externen Betreuungs- oder Begutachtungspersonen, die nicht Hochschullehrer:in der Psychologie sind, stellen Sie bitte gemeinsam mit Ihrer fachbereichsinternen Betreuungs- oder Begutachtungsperson einen formlosen Antrag. Diesem Antrag sind Anlagen, aus denen die Gleichwertigkeit der Qualifikation bzw. die fachliche Eignung der externen Person und damit deren Begutachtungsfähigkeit im Hinblick auf das bearbeitete Thema hervorgehen (CV), beizufügen. Bitte adressieren Sie den Antrag an die Dekanin oder den Dekan (über das Prüfungsbüro) und reichen diesen im Prüfungsbüro ein.

  • Was muss ich tun, wenn sich der Titel meiner Arbeit ändert?

    Eine Änderung oder Konkretisierung des Titels kann während der Schreibphase erforderlich werden.
    Kleine Korrekturen können ohne Antrag durch Mitteilung der Änderung per Mail an das Prüfungsbüro vorgenommen werden.
    Handelt es sich um eine umfangreichere Änderung, verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen das geänderte Thema zusammen mit der Unterschrift ihrer Betreuungsperson im Prüfungsbüro ein.
    Wenn Sie die Änderung des Titels Ihrer Arbeit nicht mitteilen, wird der angemeldete Titel in Ihrem Abschlusszeugnis wie angemeldet gedruckt.

  • Was muss ich tun, wenn sich personelle Änderungen der Betreuer:innen oder Gutachter:innen ergeben?

    Die Bestellung von Betreuer:in oder Gutachter:in ist eine gültige Entscheidung des zuständigen Prüfungsausschusses. In begründeten Fällen ist trotzdem ein Wechsel der Betreuungs- oder Begutachtungsperson (bei gleichbleibendem Thema) möglich. In diesem Fall verwenden Sie bitte das Antragsformular und reichen es nach Unterschrift aller betreffenden Personen im Prüfungsbüro ein.
    Verlässt eine Betreuer:in oder Gutachter:in den Fachbereich, kann das Verfahren i.d.R. abgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, verwenden Sie bitte ebenfalls das Antragsformular.

  • Was muss ich tun, wenn sich die Bearbeitung verzögert und der Abgabetermin nicht eingehalten werden kann?

    Wenn sich die Bearbeitungszeit aufgrund von unvorhergesehenen Problemen z.B. bei der Vorbereitung oder Datenerhebung verzögert, können Sie mit Befürwortung Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit stellen. Der Antrag sollte eine Begründung enthalten und von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterschrieben werden. Eine Verlängerung um höchstens 20% der regulären Bearbeitungszeit ist möglich.
    Der Antrag ist im Prüfungsbüro einzureichen.

Ansprechpartner ist das Prüfungsbüro.