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Deutschkenntnisse/Deutschzertifikate

Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Themen Deutschzertifikate, Bewerbungen ohne Deutschkenntnisse oder die Immatrikulation als Sprachstudent*in.

  • Deutschzertifikate/-nachweise

    Für die meisten Studiengänge ist die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen. Die Kompetenzstufen unterteilen sich in DSH-1, DSH-2 und DSH-3. Welche Kompetenzstufe für deinen gewünschten Studiengang benötigt wird, erfährst du über die zugehörige Studiengangwebseite.

    Du kannst deine Deutschkenntnisse durch folgende Zertifikate und Zeugnisse nachweisen (gemäß der Rahmenordnung):

    DSH-1 Niveau

    • DSH-1 Zertifikat 
    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens 3 Punkten in allen Prüfungsteilen
    • Goethe-Zertifikat B2
    • telc B2-Zertifikat
    • ÖSD B2-Zertifikat
    • UNIcert II

    DSH-2 Niveau

    • DSH-2 Zertifikat
    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens 4 Punkten in allen Prüfungsteilen
    • Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) mit C1 in allen Prüfungsteilen
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
    • ÖSD C2
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • Deutschsprachiger Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
    • Erster berufsqualifizierender Abschluss einer deutschen Hochschule, wenn die Unterrichtssprache Deutsch auf dem Niveau DSH-2 ist
    • Ausländische Zeugnisse, die in „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung)“ ausgewiesen sind.

    DSH-3 Niveau

    • DSH-3 Zertifikat
    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens zweimal 4 Punkten und zweimal 5 Punkten in den Prüfungsteilen
    • Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit der Note 1,0 und mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“ mit der Note 1

    Es dürfen höherwertige Zertifikate für niedrigere Niveaustufen verwendet werden.
    In manchen Fällen kannst du mit deinen Zeugnissen Deutschkenntnisse nachweisen.

  • Bewerben ohne Deutschkenntnisse?

    Du hast einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss und möchtest an der Philipps-Universität Marburg studieren, aber dir fehlen noch die geforderten Deutschkenntnisse?

    In diesem Fall gilt: Du kannst dich ohne Deutschkenntnisse für zulassungsfreie Studiengänge über uni-assist bewerben. Erfüllst du alle anderen Zulassungsbedingungen für den Studiengang, erhältst du eine bedingte Zulassung
    Achtung: Dies gilt nicht für zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge.

  • Bedingte Zulassung

    Eine bedingte Zulassung bedeutet, dass du vor dem Fachstudium die Möglichkeit hast, dich für zwei Semester als Sprachstudent*in zu immatrikulieren und an Sprachkursen teilnehmen kannst. Die bedingte Zulassung "reserviert" deinen Studienplatz, für die Zeit, die du als Sprachstudent*in immatrikuliert bist, damit du nach deiner Sprachprüfung für das geforderte Deutschniveau mit deinem Studium beginnen kannst.
    Achtung: Dies gilt nicht für zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge. 

  • Wie lang ist eine Immatrikulation als Sprachstudent*in möglich?

    Nach § 16b Abs. 5 S. 3 Aufenthaltsgesetz beträgt die Zeit studienvorbereitender Sprachkurse in der Regel ein Jahr und soll zwei Jahre nicht überschreiten. Zur Sicherung dieser Maßgabe fordern wir für die Rückmeldung in das dritte und vierte DSH-Semester weitere Unterlagen, wie die Teilnahmebescheinigung von Sprachkursen und ein Prüfungsergebnis. Eine Rückmeldung in ein fünftes Fachsemester ist jedoch ausgeschlossen.

    Bitte beachten Sie, dass die DSH-Semester bereits mit der Immatrikulation beginnen und nicht erst mit der Einreise nach Deutschland gezählt werden. 

  • Immatrikulation in die DSH-Vorbereitung (Sprachstudent*in)

    Deine bedingte Zulassung erhältst du über das Portal Marvin. Danach gehe bitte wie folgt vor:

    1. Überweise den Semesterbeitrag. Beachte die „Details zur Überweisung“.
    2. Beantrage in Marvin die Immatrikulation für die DSH-Vorbereitung (nicht für den Studiengang).
    3. Lade folgende Dokumente in Marvin hoch:

    • Zahlungsnachweis über den Semesterbeitrag
    • Identitätsnachweis (Kopie deines Ausweises oder Reisepass)

    4. Schließe die Immatrikulation in Marvin ab.

    Bitte beachte, dass du dich zusätzlich zur Immatrikulation selbstständig für einen Sprachkurs anmelden und diese Kosten ebenfalls zahlen musst. Die Sprachkurse können bei externen oder internen Anbietern absolviert werden. Achte bei externen Anbietern jedoch darauf, dass von der Universität anerkannte Zertifikate ausgestellt werden. 

  • Rückmeldung ins 3./4. Semester DSH-Vorbereitung

    Wenn du bereits 2 oder 3 Semester in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert warst und ein weiteres Semester für einen Sprachkurs benötigst, befolge diese Schritte:
    1. Melde dich zurück, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefristen überweist.
    2. Logge dich in Marvin ein und gehe zu "Mein Studium", "Studienservice". Dort kannst du die Aufhebung der Sperre beantragen, indem du über "Dokumente einreichen" eine Teilnahmebescheinigung/Prüfungsanmeldung von deinem Sprachkurs für das kommende Semester hochlädst. 

  • Umschreibung in das Fachstudium

    Du hast deinen Sprachkurs erfolgreich mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossen und möchtest studieren? Dazu musst du dich entweder umschreiben oder erneut bewerben.

    Bei zulassungsfreien Studiengängen

    Du willst den gleichen Studiengang studieren, für den du letztes Jahr zugelassen wurdest?
    1. Melde dich zurück, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefristen überweist.
    2. Logge dich in Marvin ein und gehe zu "Mein Studium", "Studienservice". Dort kannst du die Aufhebung der Sperre beantragen, indem du über "Dokumente einreichen" folgende Dokumente hochlädst:

    • Deutschnachweis
    • Zahlungsnachweis über den Semesterbeitrag


    Du hast dich für einen anderen zulassungsfreien Studiengang entschieden, für den du keine Zulassung hattest?
    Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist.

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus Clausus)

    Bitte bewerbe dich erneut über uni-assist.

    Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten müssen sich grundsätzlich erneut über uni-assist bewerben.

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